…in denen eine Nichtanerkennung der Einkünftezurechnung an funktionslose Zwischengesellschaften gerechtfertigt erschien. Ist daher im Fall einer Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft keine "sinnvolle Funktion" dieser Holding-GmbH feststellbar und erklärt sich damit ihre Zwischenschaltung mit dem Zweck einer Vermeidung der sonst die österreichische Gewinnausschüttung treffenden…
…in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-, Hilfs- oder funktionslose Holdinggesellschaften gereiht, deren rechtlicher Sitz sich in einem Niedrigsteuerland befindet. „Gemeinsames Merkmal in beinahe allen Sitzstaaten ist, dass die Gesellschaft dort keinerlei kommerzielle Tätigkeiten ausüben dürfen…
…denen die Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zustehen würden, zu verhindern ("Directive Shopping"). Insbesondere sollen reine Sitzgesellschaftenin der EU ansässige funktionslose oder funktionsarme Holdinggesellschaften (EU-BriefkastenfirmenSitzgesellschaften bzw. Briefkastengesellschaften), denen man sich bei der internationalen Steuerhinterziehung zum steuerfreienderen Zweck das Durchleiten von Gewinnen "bedient"als…
…österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl. EAS 1464, 1550). Ein KESt-Abzug kann unterbleiben, wenn "hinter" einer die Dividenden empfangenden Holdinggesellschaft eine operativ tätige…
…dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie…
…Wie die Bp in Tz. 17 des Bp-Berichtes darstellt, sei im Jahr 1996 durch die amerikanische SLC und die niederländische Holdinggesellschaft SLDENV ein Teilbetrieb des B. Konzerns samt Markenrechten für bestimmte Produkte erworben worden. Die Markenrechte seien im Zuge dieses Erwerbes an die niederländische…
…vor Fertigstellung oder nach Fertigstellung verkauft oder vermietet werden. Weil die Investoren direkten Einfluss auf die weißrussische Betriebstätte nehmen und Entscheidungen treffen wollen, sollen Treuhandverträge der Investoren mit der zypriotischen Holdinggesellschaft abgeschlossen werden. Diese sollen beinhalten, dass die zypriotische Holding nach außen hin selbständig ist…
…die die Darlehensgeberin von anderen Konzerngesellschaften als Darlehen erhält. Damit werden große Geldbeträge über diese ansonsten funktionslose Gesellschaft umgeleitet, welche für die erhaltenen Zinserträge einer geringeren Besteuerung unterliegt als die Bf mit den zur Gruppe gehörigen Gesellschaften im Inland. Auf Grund der angeführten ungewöhnlichen Vereinbarungen…
…Berücksichtigung der wirtschaftlichen Funktion der O und ihrer Holdinggesellschaften, wie zB der G, keine Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die beiden Gesellschaften funktionslos wären und die Investitionsstruktur lediglich aus Steuerersparnisgründen gewählt wurde. Es handelt sich keinesfalls um "funktionslose Briefkastenfirmen" bzw "rein künstliche Gestaltungen…
…worden. Diese Doppelbesteuerung sei mit § 22 BAO begründet worden: Die T-AG sei eine funktionslose Sitzgesellschaft und einer solchen Missbrauchsgestaltung könnten steuerlich keine Einkünfte zugerechnet werden. g) Mit dem Erkenntnis des VwGH vom 15.12.2010, 2008/13/0012 hätten diese Steuerbescheide Rechtskraft erlangt. Mit…
…funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft…
…ob die Holdinggesellschaft als funktionslos oder als mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattet anzusehen ist. Im erstgenannten Fall wären die Einkünfte unmittelbar der operativen niederländischen Muttergesellschaft zuzurechnen, sodass von ihr der Vordruck ZS-QU2 vorzulegen ist. Im zweitgenannten Fall, in dem die Gewinnausschüttung der Holdinggesellschaft zuzurechnen ist…
…daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft…
…ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6…
…3. Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften (Pkt. 2.4. des Protokolls) Wird von den Ansässigen eines Vertragsstaates für das Halten ihrer Beteiligung an Kapitalgesellschaften des anderen Vertragsstaates eine Holdinggesellschaft in dem erstgenannten Vertragsstaat zwischengeschaltet, führt dies nach deutscher Auffassung bei einer ansonsten funktionslosen Holding dazu…
…Muttergesellschaft für eine kontinuierliche Dividendenpolitik) und bei Vermeidung von verdecktem Eigenkapital in der BRD und in Frankreich zu einer Ersparnis an bundesdeutschen und französischen Steuern durch Fremdfinanzierung in diesen Ländern über vorgeschaltete Holding-Gesellschaften führen". Nach Ansicht der Bp habe die Funktion der F.Ltd.…
…im EU-Raum hielt der VwGH im Verfahren betreffend KESt 2008 für keinen relevanten außersteuerlichen Grund. Der behaupteten Professionalisierung und Optimierung der Organisation durch (Sub-)holdinggesellschaften in Steueroasen standen im Widerspruch zu dem Umstand, dass "Professionisten des Konzerns zu all jenen Aufgaben herangezogen werden mussten…
…Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken…
…auch ins Treffen führen, dass sie eine betriebsführende österreichische Gesellschaft direkt erwerben wollen habe und wirtschaftliche Gründe für die Erwerbsstruktur vorgelegen seien. Die Holdinggesellschaften A AT und deren Muttergesellschaften seien für den Erwerber eben funktionslos gewesen, weshalb sie verschmolzen worden seien. Wirtschaftlich bedeutend sei hingegen…
…die Firmenwertabschreibung zustehe. Andererseits habe die Beschwerdeführerin eine betriebsführende österreichische Gesellschaft direkt erwerben wollen und es seien wirtschaftliche Gründe für die Erwerbsstruktur vorgelegen. Die Holdinggesellschaften A AT und deren Muttergesellschaften seien für den Erwerber eben funktionslos gewesen, weshalb sie verschmolzen worden seien. Wirtschaftliche bedeutend sei…