…weiterer Folge durchgeführte Berufungsverfahren, das nach einer Reihe von Ermittlungen mit der Erlassung der Berufungsentscheidung (RV/0359-F/02) vom 13.1.2006 endete, waren allesamt Amtshandlungen, die (im gegebenen Zusammenhang) allein zur Geltendmachung der Einkommensteuer des Bw unternommen worden sind. Außenprüfungen sind aus Verjährungssicht…
…Ra 2022/15/0001, mwN) dar. Fristverlängernde Amtshandlungen liegen auch dann vor, wenn sich diese nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet haben oder diese behördlichen Schritte der tatsächlich abgabepflichtigen Person nicht zur Kenntnis gelangt sind (vgl. VwGH 25.5.2022…
…bekannt gegebene Prüfungsauftrag bewirkt jedenfalls die Verjährungsfristverlängerung, nicht aber bereits die Ausstellung des Prüfungsauftrags. Unstrittig ist, dass abgabenbehördliche Prüfungen, die von einem sachlich zuständigen FA durchgeführt werden, fristverlängernde Amtshandlungen sind (vgl Ritz aaO, § 209, Tz 13 mwN). Nach VwGH 24.04.2007, 2007/17/0029…
…2 BAO, siehe oben Punkt II.5.) wurde durch die am 21. November 2006 erfolgte Ausfertigung des Einkommensteuerbescheides 2005 sowie die Abweisung der Berufung gegen diesen Bescheid mit der am 4. April 2008 ausgefertigten Berufungsvorentscheidung (fristverlängernde Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO, siehe…
…bekannt gegebene Prüfungsauftrag bewirkt jedenfalls die Verjährungsfristverlängerung, nicht aber bereits die Ausstellung des Prüfungsauftrags. Unstrittig ist, dass abgabenbehördliche Prüfungen, die von einem sachlich zuständigen FA durchgeführt werden, fristverlängernde Amtshandlungen sind (vgl Ritz aaO, § 209, Tz 13 mwN). Nach VwGH 24.04.2007, 2007/17/0029 …
…28.08.2014 zur Haftung für die strittige LSt. bzw. Zahlung des DB bescheidmäßig herangezogen. Dabei handelt es sich um eine fristverlängernde Amtshandlung: Die Amtshandlung muss nämlich nur objektiv nach außen, dh außerhalb der Abgabenbehörde, erkennbar sein, sie muss aber nicht dem/r Abgabepflichtigen zur…
…folgende Stellungnahme ab: Zum Vorbringen der belangten Behörde, dass die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen von der WGKK gesetzt worden seien, werde darauf hingewiesen, dass fristverlängernde Wirkung nur Amtshandlungen der sachlich zuständigen Abgabenbehörde (hier: der Stadt Wien) haben. Bei den von der belangten Behörde übermittelten Dokumenten handle…
…bloße Ankündigungen von Unterbrechungshandlungen, wird vom Referenten jedenfalls in dieser pauschalen Form nicht geteilt. Entscheidend hiefür ist, dass Prüfungsauftrag und Prüfungsankündigung im Gesetz vorgesehene erste Teilschritte von Amtshandlungen sind, die auf die Ermittlung der für die Abgabenerhebung bedeutsamen Verhältnisse gerichtet sind (§ 147 BAO). Bei Verfahrensmaßnahmen…
…bereits mit Ablauf des Jahres 2001 zu laufen, ist doch in diesem Jahr der Abgabenanspruch entstanden. Gerechnet von diesem Zeitpunkt erfolgte die erst im Jahr 2007 vorgenommene Amtshandlung (abgabenbehördliche Prüfung) nicht "innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207)", weshalb dieser keine fristverlängernde Wirkung nach § 209 Abs. 1BAO zukommt…
…Die gesetzten Amtshandlungen hatten daher jedenfalls fristverlängernde Wirkung hinsichtlich des Rechts auf Festsetzung der lohnabhängigen Abgaben des Jahres 2010. Da die fünfjährige Verjährungsfrist für das Jahr 2010 durch die im Jahr 2015 vorgenommenen Prüfungshandlungen um ein Jahr verlängert wurde und diese Handlungen durch Organe der…
…bloß die Darlegung eines Rechtsstandpunktes über das Vorliegen eines aufrechten Vertragsverhältnisses dar. Der "Quotenstatus" werde zentral und nicht durch ein bestimmtes Finanzamt versandt; es liege daher keine Amtshandlung einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde vor. Für die fristverlängernde Wirkung sei die wirksame Zustellung unabdingbar. Die bloße Wahrscheinlichkeit…
…Einvernahmen des Bf. sowie der Nachbarn *Z1*, *Z2*, *Z3* und *Z4*. Durch diese Ermittlungen vervollständigte sich der für die nachfolgenden NoVA-Festsetzungen relevante Sachverhalt. 29. Eine fristverlängernde Wirkung haben aber nur Amtshandlungen einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde (vgl. Ritz/Koran, BAO8, § 209 Tz 9; VwGH 23…
…die bloße Ankündigung einer Amtshandlung nur verlängerungstauglich sein, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist (zB in § 148 Abs 5) und wenn die Amtshandlung sachlich und zeitlich entsprechend dieser Ankündigung erfolgt (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 5). Eine solche fristverlängernde Wirkung haben nur Amtshandlungen einer sachlich zuständigen…
…die bloße Ankündigung einer Amtshandlung nur verlängerungstauglich sein, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist (zB in § 148 Abs 5) und wenn die Amtshandlung sachlich und zeitlich entsprechend dieser Ankündigung erfolgt (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 5). Eine solche fristverlängernde Wirkung haben nur Amtshandlungen einer sachlich zuständigen…
…sich das Geld am besten via FinanzOnline zurückzuholen .“ Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.6.2014 wies das Finanzamt E die Beschwerde als unbegründet ab. Bei Verlängerung der Verjährungsfrist gelte, dass nur Amtshandlungen der sachlich zuständigen Abgabenbehörde fristverlängernde Wirkung hätten (VwGH 23.1.2003, 2002/16/0027)…
…ist. Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass die Verjährungsfrist der Kapitalertragsteuer dadurch mit Ablauf des Jahres 2002 begonnen hat. Da jedoch die Einkommensteuerbescheide 2002 für die Bemessungsverjährungsfrist der streitgegenständlichen Kapitalertragsteuer unbeachtlich sind (keine fristverlängernde Unterbrechungshandlung), ist die Verjährung für diese am 31. Dezember 2007 eingetreten…
…die bloße Ankündigung einer Amtshandlung nur verlängerungstauglich sein, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist (zB in § 148 Abs. 5) und wenn die Amtshandlung sachlich und zeitlich entsprechend dieser Ankündigung erfolgt (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 5). Eine solche fristverlängernde Wirkung haben nur Amtshandlungen einer sachlich zuständigen…
…ein Neuerungstatbestand dem BFG vorgelegt werden. Verjährung: Ich darf das Finanzamt um Überprüfung ersuchen, ob aufgrund der oben angeführten Amtshandlungen und schriftliche Erledigung (Finanzstrafverfahren, Beschwerde BFG) sich dadurch fristverlängernde Wirkungen für die Jahre 2011 bis 2014 ergeben haben." Mit Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 262 BAO vom 25…
…14.11.1996, 96/16/0217; 30.10.2003, 99/15/0098). Nur innerhalb der Verjährungsfrist unternommene Amtshandlungen verlängern die Verjährungsfrist. Eine solche fristverlängernde Wirkung haben nur Amtshandlungen einer sachlich zuständigen Abgabenbehörde (vgl. VwGH 23.01.2003, 2002/16/0027; 08.09.2005, 2003/17…
…2018 keine Verjährung der Abgabenansprüche entgegenstand. Die Revision des Bf hat der Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (VwGH 27.8.2020, Ra 2020/13/0055) und damit die fristverlängernde Wirkung der (gegenständlichen) Amtshandlungen, die sich nicht nur auf die Umsatz- und Körperschaftsteuer, sondern ebenso auf die Kapitalertragsteuer 2009…