…den formalen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 zur Gänze entsprechen. § 11 Abs 14 UStG 1994 lautet: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag. Die vom Arbeitgeber des Bw…
…Unternehmen im konkreten Fall nicht die H. KG gewesen sei, würden die Rechnungen nicht den formellen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 entsprechen, weshalb ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 nicht zustehen würde. Die Bw. könnte den durch die Malversation von A…
…Dementsprechend ist auch in Rz 4251 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 die Klarstellung enthalten, dass nur unter der Voraussetzung einer Rechnungslegung im Sinne des Art. 11 UStG 1994 auf die Differenzbesteuerung verzichtet werden kann. Sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit somit nicht gegeben, dann kann ein Bescheid…
…2003) Rechtslage: Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, dass über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). § 11 Abs. 1 UStG in der Fassung BGBl. 1994/663 lautet: Führt der…
…Fachliteratur usw. stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Es bedarf in derartigen Fällen einer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Ergänzung der Rechnung durch den Lieferer. Bei…
…die Ansicht, dass diese Rechnungen die für einen Vorsteuerabzug notwendigen Voraussetzungen (§ 11 UStG) nicht entsprochen hätten. Beide Rechnungen würden die gleiche Rechnungsnummer (0178/2010) angeben, wobei auch dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Außerdem sei die Existenz des rechnungsaustellenden Unternehmens zweifelhaft gewesen. Dieses habe…
…eines Rechnungsmerkmales im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 idF BGBL 2003/71 die Versagung des Vorsteuerabzugs (aufgrund einer falschen Anschrift oder einer unklaren Leistungsbeschreibung) auch bei zweifelsfreien Vorliegen des materiellen Voraussetzungen rechtfertigt, in den ausführlich dargelegten Entscheidungen des EuGH sowie VwGH…
…Verkäufer der ggst. Wohnung diesbezüglich weder Umsatzsteuer erklärt noch abgeführt. Damit ist auch die materielle Voraussetzung des § 11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 für den Vorsteuerabzug auf Seiten des Leistungsempfängers nicht erfüllt. Es wird daher beantragt, die Beschwerde abzuweisen." II. Das Bundesfinanzgericht…
…detailliert wäre- nicht geeignet ist, die zu beurteilenden Rechnungen im Sinne der Rechnungserfordernisse des § 11 UStG 1994 zu ergänzen. Daraus geht klar hervor, dass diese Rechnungen für den Vorsteuerabzug schon aus formalen Gründen mangelhaft sind. Der Vertrag vom 20. August 1991 legt inhaltlich lediglich fest…
…fehlt. Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, dass über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). § 11 Abs. 1 UStG in der Fassung BGBl. 1994/663 lautet: Führt der Unternehmer…
… 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. ... § 5. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig…
…Vorsteuerabzug, insbesondere der §§ 12 und 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 und der dazu ergangenen zahlreichen und eindeutigen Judikatur des VwGH, welche in der Entscheidung angeführt wurde, wonach eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug darin bestehe, dass formgerechte Rechnungen vorliegen müssten, welche voraussetzten…
…dahin gestellt bleiben. Rechtliche Grundlagen UStG 1994 Die für den Vorsteuerabzug im gegenständlichen Zusammenhang maßgeblichen Bestimmungen des § 12 UStG 1994 lauten: (1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen…
1.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO) 1.1.6.1 Formale Voraussetzungen Rz 105: Eine Körperschaft ist nicht schon dann gemeinnützig, wenn sie tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Es kommt auch darauf an, dass sie eine Rechtsgrundlage besitzt, in der der steuerbegünstigte Zweck und…
…habe der VwGH und die Verwaltung immer wieder im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu Gunsten des Abgabengläubigers betont und müsse die Abgabenbehörde diese nunmehr "auch gegen sich gelten lassen." Da somit keine Rechnungen vorlägen, die die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 UStG 1994 erfüllen würden…
…RV/0634-G/06). Denn ein (bewusst oder unbewusst) unterlassener, aber an sich möglicher Vorsteuerabzug bedarf nach dem Zweck der Regelungen des § 12 Abs. 10 und Abs. 11 UStG 1994, den Sofortabzug der Vorsteuer für den Leistungsbezug so auszugleichen, dass er einem Abzug nach den…
…Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und 6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Gemäß § 11 Abs. 2 UStG 1994 können die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben auch in anderen…
…sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1a UStG 1994 erfüllt und kommt es zufolge UStR 2000 Rz 2602e dritter Absatz dennoch zum Übergang der Steuerschuld. Somit muss Ö an M Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 1a UStG 1994 ausstellen und sind allenfalls bereits mit…
…streitgegenständliche Rechnung vom 19. November 2001 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte, weil mangels Angabe des Leistungszeitpunktes die Rechnung nicht den formalen Voraussetzungen des § 11 Abs 1 Z 4 UStG 1994 entspräche. Mit 13.Febraur 2004 stellte der Vormieter des Geschäftslokales, F.E., erneut eine Rechnung mit…
…2014 und 2015 erfolgte darin nicht. In der Begründung der Beschwerde wurde unter dem Punkt "Zu Tz 1 Prüfungsverlauf der Niederschrift" ausgeführt, die Wiederaufnahme der Verfahren für die Jahre 2014 und 2015 sei "verfahrensrechtlich massiv bedenklich" und die Voraussetzungen des § 303 BAO seien nicht gegeben…