…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf. eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…der die Entstehung feststellt. Erhebungsergebnisse dahingehend, dass betreffend den Bf eine Zollschuld nach dem 19. Dezember 2000 entstanden sei, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung in Bagatellfällen ausgeht - dies mit…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…je Einfuhr und damit je Zollschuldentstehung den Betrag von € 5.000 überstiegen hätten, sind den Akten des Verwaltungsverfahrens nicht zu entnehmen. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…zu verantwortenden Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid in Beachtung der Sachidentität nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung (Beschwerde) als unbegründet abzuweisen. Wegen dieser den Berufungsbehörden in Zollangelegenheiten zugewiesenen Berechtigung darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden…
…der die Entstehung feststellt; im Gegenstand damit Österreich. Weil Art. 215 Abs. 4 ZK, der mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 von einem fiktiven Ort der Zollschuldenstehung und damit von einer Zuständigkeit des entdeckenden Mitgliedstaates in Bagatellfällen ausgeht, auf Zollschuldentstehungen im Jahr 2001 anzuwenden ist…
…gelegenen fiktiven Ortes der Zollschuldentstehung iSd Art. 215 Abs. 2 ZK vorliegen. Es ist daher in einem ersten Schritt zu prüfen, ob jener Mitgliedstaat, in dem es zur Verwirklichung des Zollschuldtatbestandes gekommen ist, zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Das Zollamt wertete die im Gesamtkomplex aus der…
…den Zollschuldner zu bestimmen. Auf den Ort der Entstehung der Einfuhrabgabenschuld bzw. auf den Sitz bzw. Amtsbereich des Abfertigungszollamtes kommt es nicht an. Das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes steht auch nicht im Widerspruch zum Unionsrecht. Art. 215 ZK regelt den Ort der Zollschuldentstehung, nicht jedoch…
…6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung sei von einer örtlichen Unzuständigkeit auszugehen, die von Amts wegen wahrzunehmen sei. Diesem Einwand ist zunächst die Bestimmung des Art. 215 ZK entgegen zu halten. Danach wird der Ort der Zollschuldentstehung und damit auch festgelegt, welcher Mitgliedstaat der Europäischen Union…
…gemacht hat, insoweit also keine spezielle Vorschrift vorgesehen ist, können die Zollbehörden innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist oder innerhalb der verlängerten Frist eine neue Zollschuld mitteilen bzw. Korrekturen in Zollanmeldungen vornehmen. Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, also mit dem Zeitpunkt, in dem…
…215 Abs. 1 dritter Anstrich erste Alternative ZK zur Bestimmung des Entstehungsortes auf den Ort abgestellt, an dem die Ware in das Zollverfahren übergeführt worden ist (Witte5, Rz. 7 zu Art. 215 ZK). Daran, dass im Streitfall diese Fiktion des Ortes der Zollschuldentstehung greift, kann…
…143 Abs. 1 lit. d der Mehrwertsteuerrichtlinie i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz und nicht auch im Zollrecht habe. Die indirekte Vertretung ermögliche, dass neben dem Anmelder auch die vertretene Person Zollschuldner werde. Diese Zollschuldentstehung gelte sinngemäß nach § 26 Abs. 1 UStG i…
…Auskunft der Firma A. mit € 58.900,00 im Händlereinkauf in der Gemeinschaft ermittelten Wert zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Das Zollamt Graz hat ausgehend von diesem Bruttoeinkaufspreis retrograd die deutsche Umsatzsteuer von 19 % und zusätzlich 16 % an fiktivem Zoll in Abzug gebracht. Von der…
…in Betracht kommenden weiteren Gesamtschuldner E. nach Auskunft der portugiesischen Behörden um eine "conduit company" handelte, welche seit April 2007 nicht mehr aktiv war und am 16. Dezember 2009 die Auflösung erklärte, geboten. Die Berufungsbehörde erster Instanz nahm eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK an. …
…Fiktion bewirkt. Sobald die Wirkungen der konkludenten bzw. fiktiven Willensäußerungen eingetreten sind, gelten die betreffenden Waren als gestellt (Art. 63 ZK), die Zollanmeldung als angenommen (Art. 67 ZK) und die Waren im Sinne des Art. 73 leg.cit. als zum Zollverfahren (der vorübergehenden Verwendung) überlassen. …
…gesetzlicher Fiktion bewirkt. Sobald die Wirkungen der konkludenten bzw. fiktiven Willensäußerungen eingetreten sind, gelten die betreffenden Waren als gestellt (Art. 63 ZK), die Zollanmeldung als angenommen (Art. 67 ZK) und die Waren im Sinne von Art. 73 als zum Zollverfahren (der vorübergehenden Verwendung) überlassen. Von…