…die Ausführungen im Vorlageantrag wird ergänzend ausgeführt: Wenn die Berücksichtigung eines zusätzlichen GF-Gehalt (zusätzlich zu den bereits enthaltenen Aufwendungen zu den führend tätigen Prokuristen) beantragt wird, so wird die Berücksichtigung eines fiktiven Aufwands begehrt, der die Gesellschaft weder im Zeitpunkt der Zuwendung belastet hätte…
…Insofern ist eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund ist - selbst unter Berücksichtigung der Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff - nach Ansicht des Unabhängigen…
…auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund ist - selbst unter Berücksichtigung der Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff - nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht möglich. Andererseits ergibt sich aus den…
…eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund - wie vom Bw unter Hinweis auf die Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff, vermeint - war daher für…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweist sich die vom Bw. (vgl…
…eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund - wie von der Bw unter Hinweis auf die Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff, vermeint - war daher…
…eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund - wie vom Bw unter Hinweis auf die Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff, vermeint - war daher für…
…Von diesem Zwischenwert können über Antrag dann noch maximal 10 %, höchstens € 100.000,00, abgezogen werden. Diese letzte Abzugspost stellt damit aber funktionell ebenfalls eine "fiktive Betriebsausgabe" dar (ebenso Zorn in Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn/Büsser, EStG-Kommentar, § 10 Tz 2 und 3…
…nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird;" und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." und die bisherige Entscheidungspraxis (UFS 15.7.2008…
…Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a…
…wonach bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung zusätzlich keine weiteren Betriebsausgaben (im damaligen Fall steuerfreie Beträge als fiktive Betriebsausgaben) geltend gemacht werden dürfen. Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters gehören - wie in den Fällen der zuletzt zitierten VwGH-Erkenntnisse die fiktiven Betriebsausgaben - zu den Betriebsausgaben. Hinzuweisen ist auch auf VwGH…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweisen sich die vom Bw. (vgl…
…Ein Ansatz von weiteren fiktiven Betriebsausgaben käme demnach der doppelten Geltendmachung gleich und wird daher wie folgt nicht anerkannt: | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2.412,36 | 3.879,57 | 839,98 | 4.997…
…der FBiG eine Tarifermäßigungsvorschrift (Besteuerung eines Teils des Gewinnes mit dem "ermäßigten" Steuersatz von 0 %) und keine (fiktive) Betriebsausgabe sei. Für die Interpretation des § 10 EStG als Tarifvorschrift spreche des Weiteren die Ausgestaltung der Norm im Detail: Anders als die als "Freibeträge" bezeichneten Betriebsausgaben des …
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10, …
…2). Im Erkenntnis vom 4.3.2009, 2008/15/0333, hat das Höchstgericht auch Aussagen zum Be-griff "fiktive Betriebsausgaben" getroffen. Danach würden "fiktive Betriebsausgaben" durch eine Begünstigungsregelung, welche die über tatsächlich getätigte Aufwendungen hinausgehende Minderung des steuerlichen Gewinnes eines Betriebes zum Inhalt habe, festgelegt…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweist sich die von der Bw…
…Arbeitskraft lösen somit keine steuerlichen Einlagewirkungen aus. Auf der Ebene der Körperschaft sind weder bilanziell ein Aktivum anzusetzen noch fiktive Betriebsausgaben in Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso liegen beim/bei der Einlegenden keine fiktiven Einnahmen vor. Diese Beurteilung ist auch bei der unentgeltlichen…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweisen sich die vom Bw. auf…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweisen sich die vom Bw. auf…