…Insofern ist eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund ist - selbst unter Berücksichtigung der Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff - nach Ansicht des Unabhängigen…
…auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund ist - selbst unter Berücksichtigung der Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff - nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht möglich. Andererseits ergibt sich aus den…
…eine korrekte Berechnung des FBiG möglich, auch wenn er Bestandteil der Basis (des Gewinnes) ist. Eine Disqualifikation dieses Freibetrages als fiktive Betriebsausgabe aus diesem Grund - wie vom Bw unter Hinweis auf die Ausführungen von Hödl in SWK 9/2008, S 350ff, vermeint - war daher für…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweisen sich die vom Bw. (vgl…
…die Ausführungen im Vorlageantrag wird ergänzend ausgeführt: Wenn die Berücksichtigung eines zusätzlichen GF-Gehalt (zusätzlich zu den bereits enthaltenen Aufwendungen zu den führend tätigen Prokuristen) beantragt wird, so wird die Berücksichtigung eines fiktiven Aufwands begehrt, der die Gesellschaft weder im Zeitpunkt der Zuwendung belastet hätte…
…Von diesem Zwischenwert können über Antrag dann noch maximal 10 %, höchstens € 100.000,00, abgezogen werden. Diese letzte Abzugspost stellt damit aber funktionell ebenfalls eine "fiktive Betriebsausgabe" dar (ebenso Zorn in Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn/Büsser, EStG-Kommentar, § 10 Tz 2 und 3…
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10, …
…der FBiG eine Tarifermäßigungsvorschrift (Besteuerung eines Teils des Gewinnes mit dem "ermäßigten" Steuersatz von 0 %) und keine (fiktive) Betriebsausgabe sei. Für die Interpretation des § 10 EStG als Tarifvorschrift spreche des Weiteren die Ausgestaltung der Norm im Detail: Anders als die als "Freibeträge" bezeichneten Betriebsausgaben des …
…2). Im Erkenntnis vom 4.3.2009, 2008/15/0333, hat das Höchstgericht auch Aussagen zum Be-griff "fiktive Betriebsausgaben" getroffen. Danach würden "fiktive Betriebsausgaben" durch eine Begünstigungsregelung, welche die über tatsächlich getätigte Aufwendungen hinausgehende Minderung des steuerlichen Gewinnes eines Betriebes zum Inhalt habe, festgelegt…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweisen sich die vom Bw. auf…
…stelle eine "fiktive" Betriebsausgabe dar und die jeweilige Pauschalierungsregelung lege fest, ob die Inanspruchnahme der Pauschalierung und die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nebeneinander möglich seien, auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Da § 17 Abs. 1 EStG 1988 taxativ aufzählt, welche Betriebsausgaben zusätzlich zum Pauschale…
…stelle eine "fiktive" Betriebsausgabe dar und die jeweilige Pauschalierungsregelung lege fest, ob die Inanspruchnahme der Pauschalierung und die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nebeneinander möglich seien, auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Da § 17 Abs. 1 EStG 1988 taxativ aufzählt, welche Betriebsausgaben zusätzlich zum Pauschale…
…stelle eine "fiktive" Betriebsausgabe dar und die jeweilige Pauschalierungsregelung lege fest, ob die Inanspruchnahme der Pauschalierung und die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nebeneinander möglich seien, auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Da § 17 Abs. 1 EStG 1988 taxativ aufzählt, welche Betriebsausgaben zusätzlich zum Pauschale…
…Diese Wirklichkeitsnähe sei aber, durch das Beibehalten der Prozentsätze für das Betriebskostenpauschale nicht mehr gegeben. Daraus ergebe sich, dass keine fiktive Betriebsausgabe, sondern eine Investitionsbegünstigung vorliege. Dies umso mehr, als der Gesetzgeber auch die Vornahme von Investitionen (entweder in bestimmte abnutzbare Anlagegüter oder Wertpapiere) verlange…
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10…
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10…
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10, …
…dagegen mit folgender Begründung Berufung erhoben: Entgegen der Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) müsse die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne sehr wohl auch neben der Anwendung von Pauschalierungen möglich sein. Mit der Behauptung, Betriebsausgabenpauschalierungen erfassten auch Investitionsbegünstigungen und Steuersubventionen in Form fiktiver Betriebsausgaben (§ 10, …
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweist sich die von der Bw…
…2), nach dessen eindeutiger Formulierung "Dieser FBiG stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die zusätzlich gewinnmindernd berücksichtigt wird." und Heinrich, in Doralt/Heinrich, EStG, §10 Tz 16: "Aufwandseitige Freibeträge, die zum Zwecke der Investitionsförderung gewährt werden, stellen Betriebsausgaben dar ..." Damit erweist sich die vom Bw. auf…