13.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung) 13.7.3.1 Allgemeines Rz 663: Fehlende Betriebseinnahmen einer Körperschaft auf Grund einer verdeckten Ausschüttung an einen oder mehrere Anteilsinhaber bzw. diesen nahe stehende Personen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen: Entzogene Geschäfte: zB eine…
…welche darin bestanden hätte, einen entsprechenden außerordentlichen Ertrag für Sanierungsgewinn in Ansatz zu bringen, weil in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes vorläge. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Oktober 1996 wies das Finanzamt die Berufung nach Erstattung einer Stellungnahme durch den Prüfer und eine Replik durch die Bw…
…verdeckter Ausschüttungen ist das Erfassen des objektiv richtigen steuerlichen Erfolges einer Körperschaft. Wie bereits oben ausgeführt, setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung durch überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Erträge voraus (vgl. Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger (Hrsg), Die Körperschaftsteuer - KStG 1988…
…haben auf die Beurteilung, ob eine verdeckte Ausschüttung vorliegt, grundsätzlich keinen Einfluss (RZ 783 KStR). Das objektive Tatbild setzt eine Vermögensminderung bei der Körperschaft durch erhöhte Aufwendungen oder fehlende Erträge voraus (RZ 784 KStR). Zu den grundsätzlichen Fragen der verdeckten Ausschüttung gehören der Zweck und…
…dafür ist die erwartete Nutzungsdauer laut Sachverständigengutachten. Gesetzlich oder erlassmäßig vorgeschriebene Abschreibungssätze sind insofern zu adaptieren. d) Leerstehungen Erwartete Aufwendungen, bzw. fehlende Erträge im gesamten Beurteilungszeitraum gemäß § 2 Abs. 3 Liebhabereiverordnung bezüglich leerstehender Objekte sind in die Prognoserechnung einzubeziehen. Es sind dafür marktübliche Ansätze zu…
…auf der einen Seite und damit aber eine Vermögensminderung bei der Körperschaft auf der anderen Seite voraus. Dies kann entweder durch erhöhte Aufwendungen oder durch fehlende Erträge seitens der Körperschaft geschehen (KStR 2013, Rz 601). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist nach der Rspr…
…Ausschüttung - soweit ist der Bw. beizupflichten - ist eine Vermögensminderung bei der Körperschaft, die grundsätzlich durch erhöhte Aufwendungen oder fehlende Erträge verursacht sein kann. Werden allerdings "Entnahmen" des Gesellschafters über das Verrechnungskonto erfasst, so sind dabei jene Maßstäbe anzulegen, die bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gelten…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar." Bei nachstehenden Auszügen aus Kommentaren erfolgt der Fettdruck durch das erkennende Gericht. Kirchmayr führt in…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Dem unlängst ergangenen VwGH-Erkenntnis Ro 2016/15/0026 vom 18.12.2017 lag ebenfalls…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…Kapitalanlage von § 27 Abs. 2 EStG 1988 erfasst wären. Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar (vgl. zu alldem VwGH 18.12.2017, Ro 2016…
…Zorn, EStG16, § 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Zur Frage ob "negative Wirtschaftsgüter", wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 27 Abs…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch ,negative Wirtschaftsgüter' wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch ,negative Wirtschaftsgüter' wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Strittig ist im vorliegenden Fall ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsfall des…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…