…weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. S-GmbH verantwortlicher Geschäftsführer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 1-5/2005 in Höhe von € 1…
…A zur StrNr. 2004/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als faktischer Geschäftsführer der Fa. C GmbH (kurz A-GmbH) im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt zur StNr. XY vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…20. November 2008 bestätigt habe. Zur Unterschrift auf der Umsatzsteuererklärung 2009 führte der Bw. aus, dass A.faktischer Geschäftsführer der GmbH und für den Bereich Kundenberatung/Akquisition zuständig gewesen sei. Seine Mutter habe die gesamte Administration insbesondere die Buchhaltung, den Behördenverkehr und die Bilanzerstellung besorgt…
…keine Möglichkeit den Konkurs zu verhindern. Er versuchte dieses zwar, es war aber faktisch unmöglich. Gehälter der Mitarbeiter wurden z.B. durch Ersparnisse des Bw. bezahlt. Der einzige wirtschaftliche und damit tatsächliche Gesellschafter und Geschäftsführer war Herr L . Der Bw. konnte daher den Geschäftsbetrieb nicht…
…dem Berufungssenat beigeschafften Akt des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, X, ist ersichtlich, dass der Bw. als faktischer Geschäftsführer und FU als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa.A. mit Urteil vom 6. Juni 2003 des Vergehens nach § 114 Abs. 1 ASVG für schuldig gesprochen wurden, weil sie…
…der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vorsätzlich als faktischer Machthaber der M.GesmbH 1) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Jahr 1998 durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und für die Jahre 1999, 2000 und…
…1.2001) bis 4. 6. 2003 Geschäftsführer der GmbH war. Davor habe der Bw die Funktion eines Prokuristen ausgeübt wodurch er als faktischer und rechtlicher Vertreter der GmbH nach § 80 als potenziell Haftungspflichtiger in Betracht komme. Der Haftungsbescheid wurde darauf gestützt, dass der Bw den…
…vorbrachte, nicht über die Buchhaltungsunterlagen sowie über die finanziellen Mittel, die zu dessen Erstellung erforderlich wären, verfügt. Dem Vorbringen in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass der faktische Geschäftsführer der GmbH der Vater des Bw. gewesen sei, ist entgegenzuhalten, dass ein zur Vertretung einer juristischen Person Berufener…
…die der Bf. in der Beschwerde vom 22.11.2019 unterbreitet, belegen die Bestellung des Bf. zum handelsrechtlichen Geschäftsführer sowie die faktische Geschäftsführungstätigkeit seines Vaters. Da diese Umstände ohnehin außer Streit stehen, kann von den beantragten Beweisaufnahmen (Einvernahme des Vaters des Bf., Einvernahme des Bf…
…wonach ***Bf1*** wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** gewesen sei, seien unrichtig und stellen lediglich Schutzbehauptungen dieser Personen dar. ***Person 1*** habe als faktischer Geschäftsführer Kenntnis darüber gehabt, dass abgabenrechtliche Verpflichtungen durch die ***Primärschuldnerin*** nicht eingehalten worden seien. ***Bf1*** sei von ***Person 1*** und ***Person 2*** zu…
…56; aM Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 9a Rz 7, wonach ein Verschulden des faktischen Geschäftsführers nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Haftung ist; vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 9a BAO Rz 3). Wie im Sachverhalt ausgeführt, wurde ***Bf1*** im Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt…
…des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind (somit die de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden. Die Haftung…
…Primärschuldnerin Normverbrauchsabgabe und Verspätungszuschlag wegen Normverbrauchsabgabe fest. Haftungsbescheid Mit Haftungsbescheid vom 6.2.2023 zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer als faktischen Geschäftsführer der Primärschuldnerin zur Haftung in Höhe von € 7.306.419,38 für verschiedene Abgaben heran. In der Begründung verwies die belangte…
… 9a, 80 Bundesabgabenordnung kommt es darauf an, dass während der Zeit als faktischer Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung…
…2009, 2009/16/0092). Mit § 9a BAO wird der Personenkreis, den die Ausfallshaftung des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert, die entweder faktische Geschäftsführer sind oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 9a Tz 1)…
…der am 08.02.2019 auf Antrag der Bf. durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Vertreter der Bf. aus, der faktische Geschäftsführer der GmbH sei Z1 gewesen. Die Bf. sei in die Gründung der GmbH nicht eingebunden gewesen. Bereits in diesem Zeitraum seien Ankäufe und Geschäfte…
…In der Stellungnahme vom 22. Dezember 2022 wurde im Wesentlichen Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorgebracht, weiters sei der Bf nur für technische Belange zuständig gewesen, als faktischer Geschäftsführer sei Herr E. N. aufgetreten und für alle kaufmännischen Angelegenheiten zuständig gewesen. Weshalb der Bf für die Zeiträume…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…5.1998, 97/14/0080). Die Beschwerde des Haftungsschuldners großteils darin zu erschöpfen, die Malversationen des faktischen Geschäftsführers Person-1 darzustellen, treffe nicht den Gegenstand dieses Verfahrens und könne den Haftungsschuldner auch nicht vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung befreien. Dies auch dann nicht, wenn der…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…