IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22. Juni 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019…
…08.1994, XI R 57/93. Der Widerruf führt nicht zur Berichtigung nach § 16 UStG 1994, sondern wirkt ex tunc (BFH 06.10.2005, V R 8/04). Wie der BFH in seinem Erkenntnis vom 06.10.2005, V R 8/04, ausgeführt hat, ist…
…Der EuGH sah zur Beantwortung dieser Frage erkennbar deshalb keinen Anlass, weil im damaligen Verfahren eine Rechnungsberichtigung bereits vor dem Finanzamt unstrittig als richtig und auch nicht verspätet – also mit ex-tunc Wirkung – angesehen wurde, und daher kein Fall einer Berichtigung von Rechnungsmerkmalen eine Stufe…
…Dabei wurde unter Beilage dieser Korrespondenz der Antrag auf Rücküberweisung gestellt, da mit Abschluss der Korrespondenz am 13./19. Dezember 2001 die Aufhebung des Vertrages ex tunc vereinbart worden sei. Weiters beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Börsenumsatzsteuerbemessungsverfahrens und die Bemessung der Börsenumsatzsteuer mit dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater Otto Böse, Wallbergstraße 4, D-85354 Freising, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.03.2014 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 07-09/2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 25.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24.11.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014 zu Recht…
…Sicht ex-tunc die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde, wodurch sich der den Aufhebungsantrag abweisenden Bescheid objektiv als inhaltlich rechtswidrig erweist. Die Zurücknahme des Aufhebungsantrages (§ 299 BAO) im Bescheidbeschwerdeverfahren hat die rechtliche Wirkung einer Änderung bzw eines Austausches des Beschwerdevorbringens, aus dem sich ex-tunc objektiv…
…Bezirksgericht einen Vergleich geschlossen, welcher folgenden auszugweise wiedergegebenen Inhalt aufweist: Punkt II. ("Vermögensauseinandersetzung") Die Parteien kommen überein, den Schenkungsvertrag vom 12. Oktober 2007 ex tunc aufzuheben. DieGeschenkgeberin ist unter anderem bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ a. Zur Abgeltung aller Ansprüche nach den §§ 81 ff Ehegesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. G., B., vertreten durch Dr. Me. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, L., vom 22. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 sowie betreffend Einkommensteuer 1997…
…der PAST-Prüfung neue Sachverhaltselemente bekannt geworden (Aktienkäufe und -verkäufe); diese konnten aber (weil die Verträge - wie den folgenden Ausführungen zu entnehmen ist - als ex tunc nichtig zu beurteilen sind) zu keinem neuen Sachbescheid führen. Es fehlt daher - auch unter Heranziehung der im Sachbescheid angeführten…
…98/14/0142). Daher hat eine Auseinandersetzung mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Rechtes auf Vorsteuerabzug (ex tunc) zu unterbleiben, selbst wenn nach Lehre und Rechtsprechung die Unternehmereigenschaft im Falle ernsthafter Vorbereitungshandlungen und Abbruch der Tätigkeit noch vor der Erzielung von Einnahmen nicht…
… 3 IO relativ unwirksam waren, ex tunc wirksam geworden seien. Zudem habe der Masseverwalter ihm aufgefordert Steuererklärungen zu unterzeichnen und abzugeben und habe die belangte Behörde die abgegebenen Erklärungen ohne Verbesserungsauftrag akzeptiert. In Beantwortung eines Vorhaltes des Bundesfinanzgerichtes teilte der Beschwerdeführer am 14.2.2022…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. August 2004 gegen die Bescheide des FA vom 22. Juli 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 nach der am 26. März 2009 in 1030 Wien…
Wie aus einem Firmenbuchauszug (Beilage 2 der Gegenäußerung, AS 69ff) hervorgehe, sei die A-GmbH bis zum 17. März 2004 im Firmenbuch eingetragen und daher mehr als ein Jahr nach der vorgelegten Rechnungsberichtigung mit 14. August 2003 noch existent gewesen. In der Stellungnahme zur Berufung…
…betreffend Treu und Glauben), ist nicht erkennbar, warum nach Erlassansicht nur bei einer finanzbehördlichen Überprüfung eine Nachfrist zu einer ex-tunc (rückwirkenden) Rechnungsberichtigung gewährt werden soll und nicht bei Maßnahmen des Innendienstes (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2008 Salzburger Steuerdialog). Entgegen der Meinung einiger Autoren (vgl. Hörtnagl-Seidner…
Der UFS geht daher zunächst von den mathematisch richtigen Summen der Reisekostenabrechnungen als (geltend gemachte) Betriebsausgaben aus. Die Summe des Monats Jänner 1999 (AB Seite 267) lautet rechnerisch richtig S 7.560,00 (21 x 360) statt S 7.572,00. Die Summe des Monats…
…Allerdings ist das Urteil des EuGH 15.07.2004, C - 315/02, Lenz, für diesen Berufungsfall bindend. Infolge der generellen ex - tunc- Wirkung derartiger Entscheidungen, wie auch seitens des Bw. zwischenzeitig erkannt wurde, indem er mit Eingabe vom (richtig) 7. Februar 2005 einen Antrag gemäß …
…gibt weiters nicht an, dass sie tatsächlich eine Berichtigung der Rechnungen oder Gutschriften bei ET erwirkt hätte. Überdies würde auch dann der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der erfolgereichen Rechungsberichtigung zustehen (ex nunc), keinesfalls jedoch im berufungsgegenständlichen Zeitraum Februar 2008 bis August 2009. Eine den Umsatzsteuerrichtlinien…
…gegen diesen sohin rechtswidrig gewesen ist. Da jene Rechtsbehelfsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz iSd § 62 Abs.1 FinStrG) "ex tunc" wirkt, ist mangels Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin- die gegen sie gerichtete Einleitung ist ja rückwirkend weggefallen- der beschwerdegegenständliche Sicherstellungsauftrag…
…gegen diesen sohin rechtswidrig gewesen ist. Da jene Rechtsbehelfsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz iSd § 62 Abs.1 FinStrG) "ex tunc" wirkt, ist mangels Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin- die gegen sie gerichtete Einleitung ist ja rückwirkend weggefallen- der beschwerdegegenständliche Sicherstellungsauftrag…