…der Abgabenbehörde erster Instanz auch ausgegangen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes an (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158…
…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes(VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153, 0154). Wenn auch im Betreff des am 25. Oktober 1999 eingebrachten Anbringens der Partei die Tagesauszüge vom 30. August…
…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 30. November 1999 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 2. November1999…
…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 5. Januar 2000 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 29. November…
…Rechtsmittelbehörde, hier des UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz, zur Entscheidung über eine durch Berufungsvorentscheidung erledigte Berufung herbeigeführt. Für die Beurteilung des Anbringens kommt es nicht auf die Bezeichnung "Berufung" oder "Vorlageantrag" an, sondern auf den Inhalt und das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes…
…Zu beachten war dabei, dass im Fall des Einkommensteuerbescheides 2021 keine Beschwerdevorentscheidung ergangen ist, die einen derartigen Antrag rechtfertigen würde. Zur Beurteilung von Anbringen (§ 85 BAO) kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes…
…entspricht es ebenso der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Erklärte der Auslegung zugänglich ist. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes…
…2013, 2013/13/0020). Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes an (vgl. VwGH 02.09.2020, Ra 2020/15/0047; sowie…
…gefolgt werden: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…Anwendbarkeit des § 303 Abs.2 iVm § 85 Abs.2 BAO ist, dass aus dem Anbringen zumindest ansatzweise erkennbar ist, eine Wiederaufnahme werde angestrebt. Wie auch bei anderen Anbringen ist der Inhalt, das Erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes, nicht aber die Bezeichnung des Schriftsatzes…
…wurde. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…6 , Tz 1 zu § 85, kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), zuletzt…
…dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…
…an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Der Bw hat zwar die relevante Gesetzesstelle nicht ausdrücklich zitiert, aus dem Inhalt der Begründung und dem Berufungsantrag ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass das Vorbringen des Bw darauf gerichtet ist, nachzuweisen, dass…
…der Bw - nach Ansicht des UFS - auch geschehen ist. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auch nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Die Bw hat zwar…
…an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Der Bw. hat zwar die relevante Gesetzesstelle nicht ausdrücklich zitiert, aus dem Inhalt der Begründung und dem Berufungsantrag ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass das Vorbringen des Bw. darauf gerichtet ist, nachzuweisen, dass…
…der Überreichung eines Rückerstattungsantrages gemäß Erlass vom 29.5.2013 und der ergänzenden Eingabe vom 11.7.2013 sich ganz eindeutig ergebe, dass das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes ein Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO sei und damit die versäumte Handlung gemäß …
…Aufl., Wien 2005, Tz 1 zu § 85) kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind…
…Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (so schon UFS 26.11…