…vom 16. September 2005 im Zeitpunkt der Bescheiderlassung die Steuerschuld noch nicht entstanden war (und infolge einvernehmlicher Rückgängigmachung auch nicht mehr entstehen kann). Das Tatbestandserfordernis der bereits entstandenen Steuerschuld wurde im vorliegenden Fall sohin nicht erfüllt und ist daher die Voraussetzung für eine Anwendung des §…
…wurde, so kann diese Festsetzung mangels Vorliegens der in § 17 GrEStG normierten Voraussetzungen durch eine Maßnahme nach dieser Gesetzesstelle nicht mehr beseitigt werden. Die Rückerstattung eines Grunderwerbsteuerbetrages, hinsichtlich dessen die Steuerschuld nicht entstanden ist, ist demnach verfehlt (vgl. VwGH 26.5.1965, 767/65, VwGH…
…eingewendet. Zusammenfassend war bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles davon auszugehen, dass mit Ausführung der gegenständlichen Schenkung die Steuerschuld hiefür entstanden war. Diese einmal entstandene Schenkungssteuerpflicht wurde aber entgegen der Rechtsmeinung der Bw. durch die nachträglich vereinbarte einvernehmliche Aufhebung der Schenkung nicht mehr berührt/beseitigt…
…nachträgliche, einvernehmliche Parteienvereinbarung qualifiziert werden, welche nach dem Obgesagten die bereits entstandene Steuerschuld nicht mehr in Wegfall bringen kann. Die vorliegenden Umstände lassen unschwer erkennen, dass die nachträgliche Vereinbarung samt diesbezüglichem Berufungsvorbringen offenkundig allein dem Zweck der Steuervermeidung dienen soll. Dafür spricht bezeichnenderweise nicht nur…
…Geschenk herausgeben musste. Im gegenständlichen Fall wurde die Gegenleistung für die Liegenschaftsübertragung einvernehmlich durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung erhöht. Diese Vereinbarung stellt ein nachträgliches Ereignis dar, das nicht geeignet ist, die einmal entstandene Steuerschuld zu beseitigen. " Dagegen wurde fristgerecht, unter Hinweis auf § 33 ErbStG, der Antrag gestellt…
…wurde dargelegt, dass die mit Verwirklichung des Steuertatbestandes entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, möge diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden könne. Spätere Änderungen könnten die entstandene Steuerschuld nur dann zum Wegfall bringen, wenn sie…
…November 2003 genau mit diesem Argument bekämpft und der Bescheid vom 30. Mai 2005 wegen (noch) nicht entstandener Steuerschuld aufgehoben wurde. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Berufung kein Erfolg beschieden sein und war wie im Spruch zu entscheiden. Innsbruck, am 31…
…12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei den Verkehrsteuern (wie zB der Schenkungssteuer) gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann, insbesondere nicht…
…des amtlichen Vordrucks entstanden. Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt aber der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (siehe VwGH 30.4.2003, Zl. 2002/16/0271). Durch eine Nachreichung des amtlichen Vordrucks kann somit eine bereits entstandene Steuerschuld -…
… 4 NEUFÖG materielle Voraussetzung ist (siehe VwGH 26. 4. 2001, 2000/16/0314). Durch eine Nachreichung des amtlichen Vordrucks kann die bereits entstandene Steuerschuld - vorbehaltlich besonderer Bestimmungen, wie § 4 Abs. 4 NEUFÖG, welche aber hier nicht zu tragen kommt - nicht mehr beseitigt werden. Somit war…
…5 BAO idF AbgÄG 2015) noch nicht angelaufen ist. Es kann daher im Falle einer nach dem 31.12.2005 entstandenen, aber nichtfestgesetzten Steuerschuld künftig noch zu einer Festsetzung kommen, auch wenn das rückwirkende Ereignis erst nach Ablauf der bisherigen absoluten Verjährungsfrist (10 Jahre ausgehend…
…der Tatbestände des KVG und der Erforderlichkeit der Selbstberechnungserklärung für die Eintragung ins Firmenbuch sind abweichend von § 201 BAO im KVG selbst Regelungen getroffen worden, die es ermöglichen eine nicht entstandene Steuerschuld zu erstatten. Es ist im gegenständlichen Falle keine Bescheiderlassung nach § 201 BAO erforderlich…
…8.2007 (die Übergabe bzw. Übernahme des Vertragsobjektes ist zum 1.8.2007 erfolgt; dieser Umstand ist hier allerdings ohne rechtliche Bedeutung) entstandene Steuerschuld in der Höhe, wie sie in Ansehung der auf diesen Zeitpunkt abgestellten vertraglichen Vereinbarungen ermittelt wurde, durch die nachträglich zwischen den…
…Somit ist sie Steuerschuldnerin hinsichtlich des von ihr erworbenen Miteigentumsanteiles. Wurden dann in der Folge zwischen den Erwerbern andere privatrechtliche Vereinbarungen im Innenverhältnis getroffen, sei es, dass der Miteigentumsanteil weiter übertragen wurde, sei es, dass die bereits entstandene Steuerschuld einer anderen Person zur Zahlung übertragen…
…Berufung unter Hinweis auf die Formulierung in Punkt IV. des Übergabsvertrages und die diesbezügliche ständige Rechtsprechung des VwGH, wonach die einmal entstandene Steuerschuld im Schenkungsteuerbereich durch nachträgliche Vertragsaufhebung nicht mehr beseitigt werden kann, als unbegründet ab. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt: Trotz der…
…dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht mehr beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen. Daher kann in der Regel eine auf Grund des Gesetzes entstandene Steuerschuld durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen…
…Berufungsvorentscheidung vom 29. Oktober 2004 wurde die Berufung mit dem Hinweis auf das Entstehen der Schenkungssteuerschuld als unbegründet abgewiesen. Die mit Verwirklichung des Steuertatbestandes entstandene Steuerschuld könne durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass die Zusatzvereinbarung…
…entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs 1 Z 1 lit f ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichtes (VwGH 27.9.1990, Zl 89/16/0216). Die Erbschaftssteuerschuld entsteht also nicht erst mit dem tatsächlichen Erhalt der Abfindung. Die aufgrund des Gesetzes entstandene Steuerschuld kann durch…
…zugelassen. Das Finanzamt hat die Normverbrauchsabgabe "Zeitraum: Jänner 2009" am 5.10.2012 bescheidmäßig festgesetzt. Mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe Zeitraum: Jänner 2009 vom 5.10.2012 ist eine im Jänner entstandene Normverbrauchsabgabe festgesetzt worden. Eine im Jänner 2009 entstandene Steuerschuld nach …
…bis zum 31. Juli 2008 verwirklichten Erwerbsvorgänge unverändert anzuwenden sei. Die Steuerschuld sei mit dem Tode des Erblassers am 26. Februar 2008 und der Abgabe der Erbantrittserklärung durch die Bw entstanden, somit sei die Festsetzung der Erbschaftsteuer zu Recht erfolgt. Am 29. September 2008 hat…