…Kurzparkzone in ***4***, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einer für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Wochenpauschalkarte gesorgt zu haben, weil die Wochenpauschalkarte mit der Nummer ***5*** Spuren von entfernten Entwertungen aufgewiesen habe. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe hinterzogen. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs…
…249), abgestellt habe ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parknachweis (Parkschein, Tages- oder Wochenpauschalkarte) gesorgt zu haben, da der Parknachweis Nr. 756733ST Spuren von entfernten Entwertungen aufgewiesen habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der…
…10 und 12, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einer für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Wochenpauschalkarte gesorgt zu haben, weil die Wochenpauschalkarte mit der Nummer Nr Spuren von entfernten Entwertungen aufgewiesen habe. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe hinterzogen. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs…
…für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parknachweis (Parkschein, Tages- oder Wochenpauschalkarte) gesorgt zu haben, da der Parknachweis mit der Nummer 144775DOR Spuren von entfernten Entwertungen aufwies. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe hinterzogen. Die Parknachweisnummer wurde in der Anzeige festgehalten. Sie haben dadurch…
…W-****X folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der im Fahrzeug hinterlegte Parkschein Spuren von entfernten früheren Entwertungen aufwies. Die Parkometerabgabe wurde daher hinterzogen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 5 Abs…
…folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, da der/die Parkschein/e Spuren von entfernten Entwertungen aufwies/en. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe hinterzogen. Die Parkscheinnummer/n wurde/n in der Anzeige…
…abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein Nr. 566789LKB Spuren von entfernten Entwertungen aufgewiesen habe. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe hinterzogen. Die Parknachweisnummer sei in der Anzeige festgehalten worden. Wegen dieser…
…folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, da der/die Parkschein/e Spuren von entfernten Entwertungen aufwies/en. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe hinterzogen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 5 Abs…
…mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parknachweis (Parkschein, Tages- oder Wochenpauschalkarte) gesorgt zu haben, da der Parkschein Nr. 325561VSZ Spuren von entfernten Entwertungen aufgewiesen habe. Die Parknachweisnummer/n seien in der Anzeige festgehalten worden. Dadurch habe der Beschwerdeführer die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist alleine, ob bei der Berechnung des Pendlerpauschales 2015 für Bf (in der Folge: Bf) der im Vergleich zum Wohnsitz laut ZMR in größerer Entfernung gelegene Familienwohnsitz mit dem Lebensgefährten der Bf bestand oder nicht. Im Fall des Vorliegens dieses Familienwohnsitzes sind…
…ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein mit der Nr. Nr Spuren entfernter Entwertungen aufgewiesen habe. Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz wurde über den Bf deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 365,00 und eine…
…abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, da die Parkscheine mit den Nummern 442206LLB sowie 442209LLB (anhand von Restkreuzen, Stiftfarbe schwarz) Spuren von entfernten Entwertungen aufwiesen. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe hinterzogen. Das beanstandete…
…grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten (§ 16 Abs 1 Z 6 lit a EStG). Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jedoch mindestens 20 km bis 40 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale 928 Euro (§ 16 Abs 1 Z 6 lit…
…11:02 Uhr in Abstellort in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt. Der hinter der Windschutzscheibe aufliegende Parkschein wies Spuren von entfernten Entwertungen auf. Der Magistrat der Stadt Wien leitete das Strafverfahren ein und erließ am 19. August 2014 eine Strafverfügung wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe und verhängte…
…versagte das Finanzamt den geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als Werbungskosten. Begründend führte es sinngemäß aus: Zum einen sei die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bis zu einer Entfernung von 120 km jedenfalls zumutbar und möglich. Zum anderen verfüge die Bf laut Melderegister nur über einen…
…Bw. und die Ehefrau in Kurzentrum nach Bad U fahren müssen und eine tägliche Rückfahrt sei nicht zumutbar gewesen, ist festzustellen, dass laut Routenplaner die Entfernung vom Wohnort nach Bad U (großteils Südautobahn) rd. 86,3 km bei einer Wegzeit von rd. 55 Minuten beträgt…
…relevanten Entscheidungen dar. Im gegenständlichen Verfahren ist daher die RZ 259 der LStRL maßgebend: "Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend." Das Pendlerpauschale war aufgrund obiger Ausführungen gänzlich abzuerkennen." Betreffend das Jahr 2007 wurde noch ergänzend ausgeführt, dass die…
…gerade hinsichtlich der persönlichen Lebensführung nicht immer rationell. Im Übrigen ist es auch in reiferem Lebensalter keineswegs untypisch, seinen Lebensmittelpunkt entfernt vom Arbeitsort zu haben und - unter Inkaufnahme von Pendelbewegungen - diesen möglichst häufig aufzusuchen, mag auch noch eine Wohnung am Arbeitsort aus den unterschiedlichsten Gründen…
…Einkommensteuer für das Jahr 2006 wurde das Pendlerpauschale mit der Begründung nicht anerkannt, dass laut Randzahl 259 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend sei. Da der Bw seit 27.8.2004 in W2 einen Wohnsitz habe…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…