RIS AI
17 656 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
UZK-TDAArtikel 52 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Luftweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 Buchstaben c bis f und in Artikel 47 Absatz 2 genannten Angaben. 4. Das Unionsversandverfahren gilt als abgeschlossen, wenn das mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, übermittelte Manifest den zuständigen Zollbehörden am Bestimmungsflughafen vorliegt und die Waren ihnen gestellt wurden.…

UZK-TDAArtikel 53 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 Buchstaben c bis g und in Artikel 50 Absatz 2 genannten Angaben. 4. Das Unionsversandverfahren gilt als abgeschlossen, wenn das mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, übermittelte Manifest den zuständigen Zollbehörden im Bestimmungshafen vorliegt und die Waren ihnen gestellt wurden.…

UZK-IAArtikel 3 Sicherheit der elektronischen Systeme
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Änderung und Löschung von Daten wird aufgezeichnet, wobei anzugeben ist, warum, zu welchem Zeitpunkt und von wem sie vorgenommen wurde. (3) Die Mitgliedstaaten unterrichten einander, die Kommission und gegebenenfalls den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten über jede Verletzung und jeden Verdacht auf Verletzung der Sicherheit der elektronischen Systeme.

UZK-IAArtikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten schließen operative Vereinbarungen über die praktischen Anforderungen an die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der elektronischen Systeme und die Betriebskontinuität. (2) Die operativen Vereinbarungen nach Absatz 1 sehen insbesondere…

UZK-IAArtikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer (Artikel 16 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von EORI-Informationen wird ein zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System (im Folgenden "EORI-System") verwendet. Über dieses System…

UZK-IAArtikel 17 Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 17 Kohärenz mit bestehenden vZTA-Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*) (Artikel 22 AbsatzAbsätze 1 und 3 des Zollkodex) (1) Gehen bei einer Zollbehörde ein Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte…

UZK-IAArtikel 21 Elektronisches System für Anträge und Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 21 Elektronisches System für vZTAAnträge und Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 16 Absatz 1 und , Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf…

UZK-IAArtikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), den erteilten AEO-Bewilligungen und allen weiteren Vorgängen oder Handlungen…

UZK-IAArtikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Für die Verwaltung von Zollkontingenten wird ein eigens zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System verwendet, und zwar…

UZK-IAArtikel 56 Elektronisches System für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 56 Elektronisches System für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren wird…

UZK-IAArtikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) Zur Verarbeitung, zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, die elektronische, auf der Grundlage des Artikels 21a des Istanbuler Übereinkommens ausgestellte Carnet ATA betreffen, wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1…

UZK-IAArtikel 271 Elektronisches System in Bezug auf einen Standardinformationsaustausch
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…aktualisieren die zuständigen Zollstellen den INF unverzüglich. Außerdem wird das elektronische Informations- und Kommunikationssystem für den Standardinformationsaustausch betreffend handelspolitische Maßnahmen verwendet. (1a) Die Wirtschaftsbeteiligten verwenden eine von der Kommission und den Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen ausgearbeitete EU-weit harmonisierte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte für den Standardinformationsaustausch…

UZK-IAArtikel 273 Elektronisches System für den Versand
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 273 Elektronisches System für den Versand (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch von Carnet TIR-Daten und für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten bei Unionsversandverfahren wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex (elektronisches Versandsystem) eingerichtetes elektronisches System verwendet. (2…

UZKArtikel 16 Elektronische Systeme
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zu entwickeln, zu warten und zu nutzen. (2) Die Mitgliedstaaten, denen eine abweichende Regelung gemäß Artikel 6 Absatz 4 gewährt wurde, sind nicht verpflichtet, die elektronischen Systeme im Rahmen dieser abweichenden Regelung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu entwickeln, zu warten und zu nutzen.

UZKTitel IX Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…die nicht die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind, können bis höchstens 31. Dezember 2020 vorübergehend genutzt werden, wenn die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlichen elektronischen Systeme mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 dieses…

UZK-DAArtikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in der Union durch; b)der Antragsteller weist nach, dass er sicherstellen kann, dass die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments der Abgangszollstelle am Abgangsflughafen und der Bestimmungszollstelle am Bestimmungsflughafen zur Verfügung stehen werden und dass diese Angaben bei der Abgangszollstelle und bei der Bestimmungszollstelle identisch sind.

UZK-DAArtikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in der Union durch; b)der Antragsteller weist nach, dass er sicherstellen kann, dass die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments der Abgangszollstelle im Abgangshafen und der Bestimmungszollstelle im Bestimmungshafen zur Verfügung stehen werden und dass diese Angaben bei der Abgangszollstelle und bei der Bestimmungszollstelle identisch sind.

UZK-IAArtikel 320 Förmlichkeiten für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 320 Förmlichkeiten für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Die Waren werden in das Unionsversandverfahren übergeführtüberlassen, wenn die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments in Fall des Luftverkehrs der Abgangszollstelle am…

VS-10003.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Behörden während der gesamten Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Ist der Empfänger einer Beförderung unter Steueraussetzung ein Steuerlagerinhaber im Steuergebiet, leitet das Zollamt das e-VD elektronisch via EMCS an das Steuerlager weiter. Dies gilt auch für Beförderungen…

VS-10004.4.3. Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.3. Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) 4.4.3.1. Verwendung eines v-e-VD Sollen vstW des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen MS (ausgenommen Versandhandel) befördert werden, hat der zertifizierte Versender ein v-e-VD in EMCS zu erstellen…