…1 Buchstaben c bis f und in Artikel 47 Absatz 2 genannten Angaben. 4. Das Unionsversandverfahren gilt als abgeschlossen, wenn das mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, übermittelte Manifest den zuständigen Zollbehörden am Bestimmungsflughafen vorliegt und die Waren ihnen gestellt wurden.…
…1 Buchstaben c bis g und in Artikel 50 Absatz 2 genannten Angaben. 4. Das Unionsversandverfahren gilt als abgeschlossen, wenn das mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, übermittelte Manifest den zuständigen Zollbehörden im Bestimmungshafen vorliegt und die Waren ihnen gestellt wurden.…
…Änderung und Löschung von Daten wird aufgezeichnet, wobei anzugeben ist, warum, zu welchem Zeitpunkt und von wem sie vorgenommen wurde. (3) Die Mitgliedstaaten unterrichten einander, die Kommission und gegebenenfalls den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten über jede Verletzung und jeden Verdacht auf Verletzung der Sicherheit der elektronischen Systeme.
Artikel 5 Verfügbarkeit der elektronischen Systeme (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten schließen operative Vereinbarungen über die praktischen Anforderungen an die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der elektronischen Systeme und die Betriebskontinuität. (2) Die operativen Vereinbarungen nach Absatz 1 sehen insbesondere…
Artikel 7 Elektronisches System für die EORI-Nummer (Artikel 16 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von EORI-Informationen wird ein zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System (im Folgenden "EORI-System") verwendet. Über dieses System…
Artikel 17 Kohärenz mit bestehenden vZTA-Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*) (Artikel 22 AbsatzAbsätze 1 und 3 des Zollkodex) (1) Gehen bei einer Zollbehörde ein Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte…
Artikel 21 Elektronisches System für vZTAAnträge und Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 16 Absatz 1 und , Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf…
Artikel 30 Elektronisches System für den AEO-Status (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), den erteilten AEO-Bewilligungen und allen weiteren Vorgängen oder Handlungen…
Artikel 54 Elektronisches System für die Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Für die Verwaltung von Zollkontingenten wird ein eigens zu diesem Zweck nach Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex eingerichtetes elektronisches System verwendet, und zwar…
Artikel 56 Elektronisches System für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren wird…
Artikel 270 Elektronisches System für elektronische Carnets ATA (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) Zur Verarbeitung, zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, die elektronische, auf der Grundlage des Artikels 21a des Istanbuler Übereinkommens ausgestellte Carnet ATA betreffen, wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1…
…aktualisieren die zuständigen Zollstellen den INF unverzüglich. Außerdem wird das elektronische Informations- und Kommunikationssystem für den Standardinformationsaustausch betreffend handelspolitische Maßnahmen verwendet. (1a) Die Wirtschaftsbeteiligten verwenden eine von der Kommission und den Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen ausgearbeitete EU-weit harmonisierte Schnittstelle für Wirtschaftsbeteiligte für den Standardinformationsaustausch…
Artikel 273 Elektronisches System für den Versand (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für den Austausch von Carnet TIR-Daten und für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten bei Unionsversandverfahren wird ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex (elektronisches Versandsystem) eingerichtetes elektronisches System verwendet. (2…
…zu entwickeln, zu warten und zu nutzen. (2) Die Mitgliedstaaten, denen eine abweichende Regelung gemäß Artikel 6 Absatz 4 gewährt wurde, sind nicht verpflichtet, die elektronischen Systeme im Rahmen dieser abweichenden Regelung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu entwickeln, zu warten und zu nutzen.
…die nicht die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind, können bis höchstens 31. Dezember 2020 vorübergehend genutzt werden, wenn die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlichen elektronischen Systeme mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 dieses…
…in der Union durch; b)der Antragsteller weist nach, dass er sicherstellen kann, dass die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments der Abgangszollstelle am Abgangsflughafen und der Bestimmungszollstelle am Bestimmungsflughafen zur Verfügung stehen werden und dass diese Angaben bei der Abgangszollstelle und bei der Bestimmungszollstelle identisch sind.
…in der Union durch; b)der Antragsteller weist nach, dass er sicherstellen kann, dass die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments der Abgangszollstelle im Abgangshafen und der Bestimmungszollstelle im Bestimmungshafen zur Verfügung stehen werden und dass diese Angaben bei der Abgangszollstelle und bei der Bestimmungszollstelle identisch sind.
Artikel 320 Förmlichkeiten für die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Die Waren werden in das Unionsversandverfahren übergeführtüberlassen, wenn die Angaben des elektronischen Beförderungsdokuments in Fall des Luftverkehrs der Abgangszollstelle am…
…Behörden während der gesamten Beförderung in einem Verfahren der Steueraussetzung auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Ist der Empfänger einer Beförderung unter Steueraussetzung ein Steuerlagerinhaber im Steuergebiet, leitet das Zollamt das e-VD elektronisch via EMCS an das Steuerlager weiter. Dies gilt auch für Beförderungen…
4.4.3. Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) 4.4.3.1. Verwendung eines v-e-VD Sollen vstW des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen MS (ausgenommen Versandhandel) befördert werden, hat der zertifizierte Versender ein v-e-VD in EMCS zu erstellen…