…große Pendlerpauschale für den gegenständlichen Zeitraum 2004 beträgt: | EINFACHE WEGSTRECKE | PAUSCHBETRÄGE | 2 bis 20 km | 243,00 € | 20 bis 40 km | 972,00 € | 40 bis 60 km | 1.863,00 € | über 60 km…
…b iVm 124b Z 96 und Z 138 EStG 1988 genannten (jährlichen) Pauschbeträge zu berücksichtigen: | Einfache Wegstrecke: | Pauschbeträge bis 30.6.2007: | Pauschbeträge ab 1.7.2007: | 20 bis 40 km | 495,00 € | 546,00 € | 40…
…Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liegt vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: | EINFACHE WEGSTRECKE | ZUMUTBARE WEGZEIT | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Unstrittig ist gegenständlich, dass für den Bw…
…Stelle wird auch auf die Aliquotierungsregelung des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG 1988 verwiesen. Beträgt die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind die in § 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…der Beschwerdeführer das Pendlerpauschale (und den Pendlereuro) als Werbungskosten zu berücksichtigen. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass die kürzeste einfache Wegstrecke von seinem Wohnort (Einstiegstelle Garage) über seinen Privatgrund/weg, den öffentlichen Gemeindegüterweg, die nachfolgenden Bundes- und Landesstraßen bis zur Ausstiegsstelle am Mitarbeiterparkplatz des…
…der Unterricht vorwiegend um 7 Uhr 15 beginnt, kann er kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, zumal dadurch die einfache Wegstrecke mit Wartezeit 4 Stunden beträgt. Am 5.4.2005 hob das Finanzamt gemäß § 299 BAO den Einkommensteuerbescheid vom 17.6.2004 auf und erließ einen neuen…
…und Fahrtspesen 8.109,-- S) und andererseits sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf das genannte Pauschale im Gesamtumfang von 14.514,-- S (anteiliges großes Pendlerpauschale für den Zeitraum Jänner bis Juli 2000 für eine einfache Wegstrecke von 40 km bis 60 km von 11.760,-- S…
…sowie das Pendlerpauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass die kürzeste einfache Wegstrecke von seinem Wohnort (Einstiegstelle Garage) über seinen Privatgrund/weg, den öffentlichen Gemeindegüterweg, die nachfolgenden Bundes- und Landesstraßen bis zur Ausstiegsstelle am Mitarbeiterparkplatz und zur Arbeitsstätte über 2…
…384,00) als Werbungskosten an. Das Entfernungspauschale ab 40 km stehe nur dann zu, wenn die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mehr als 40 km betrage. Nach den durchgeführten Ermittlungen betrage die einfache Wegstrecke nicht mehr als 40 km. Dagegen erhob der Bw. Berufung . Gemäß § 16 Abs…
…bei der Firma ***W*** KG. Die Wegstrecke zwischen der Firma ***W*** KG und der Autowaschanlage beläuft sich laut Vorbringen des Bf auf 20 km (hin und retour; d.s. 10 km für eine einfache Wegstrecke). Es wurden Fahrtkosten in Form von Kilometergeld für 310 Fahrten…
…die Berücksichtigung des „großen Pendlerpauschales“ für eine einfache Wegstrecke von 22 Kilometer (laut Erklärung „44 Kilometer/Tag“). Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 4. Oktober 2010 lediglich das „kleine Pendlerpauschale“ für eine Wegstrecke zwischen 20 und 40 Kilometer in Höhe von…
…zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Beispiel: Arbeitnehmer A benötigt für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte von 10 km mit dem PKW 15 Minuten und mit dem Massenbeförderungsmittel 60 Minuten: Das Massenbeförderungsmittel ist zumutbar, weil…
…Pendlerpauschale anerkannt. Strittig ist hingegen, ob die einfache Wegstrecke unter 20 km gelegen ist. Unter Fahrtstrecke ist jene zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Der Bw. wurden die…
…wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen werden: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegzeit umfasst nach herrschender Lehre (Quantschnigg/Schuch…
…betrug. Damit erwies sich die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Beschwerdeführerin im Streitjahr 2013 als zumutbar. Ist die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar, kann bei einer im Beschwerdefall maßgebenden (einfachen) Wegstrecke von 43 km, somit bei mehr als 40 km bis 60 km, das…
…an mehr als der Hälfte der Arbeitstage unzumutbar gewesen wäre. Die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel liegt gegenständlich jedenfalls unter 90 Minuten (gegenständlich ergibt sich für die Hinfahrt eine solche Fahrtzeit von ca. 11 Minuten). Angesichts dieser Überlegungen kann im Berufungsfall von…
…dass die Bf. Gleitzeit in Anspruch nimmt und so die Arbeitszeit an Ankunfts- und Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel anpassen kann. Obwohl man den Angaben der Bf. sowie den Ermittlungen des BFG folgend für die einfache Wegstrecke 110 bzw. 122 Minuten benötigt, verhilft dies der Beschwerde…
…wenn man einen Teil der Wegstrecke zB mit einem eigenen Fahrzeug zurücklegen muss. Nur wenn dieser Anfahrtsweg (zB mit dem Pkw) mehr als die Hälfte der Gesamtfahrtstrecke beträgt, ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Einer derartigen Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel…
…wegen langer Anfahrtszeit auszugehen ist oder nicht, ist Folgendes zu sagen: Davon ausgehend, dass gegenständlich die oben dargestellte einfache Wegstrecke (bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. bei kombinierter Benutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel) - nach Aufrundung der einzelnen Wegstrecken (vgl. Sailer/Bernold/Mertens, a.a.O.…
…gab darin an das die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Dienstort 34km betrage und ersuchte auch den Pendlereuro bei der Veranlagung zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ am 20.6.2014 eine abändernde Beschwerdevorentscheidung und errechnete die Einkommensteuer mit € 413,-. Der beantragte Pendlereuro wurde mit…