…Dies ist auch unter dem Aspekt zu sehen, dass eine Urkunde nur Beweis über das schafft, was in ihr beurkundet ist. Nach dem eindeutigen Urkundeninhalt ist demnach von der Errichtung von 3 Gleichschriften auszugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19. April 2012
…allein aufgrund des Urkundeninhaltes zu erfolgen hat. Aus der vertraglichen Textierung ist weder eine Undeutlichkeit noch eine Mehrdeutigkeit des Vertragsinhaltes zu ersehen und haben gemäß Punkt 9.5. der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch keine mündlichen Nebenabreden bestanden. Gegen den eindeutigen Urkundeninhalt wäre lediglich…
…Inlandsbezug des Kreditvertrages. X ist eine österreichische Gesellschaft. Fraglich ist, ob ein inländischer Leistungsort vorhanden ist. Hier liegt ein eindeutiger Urkundeninhalt vor, nämlich Erfüllungsort ist Warschau. Die reine Überweisung des Geldes auf ein österreichisches Konto ist kein Indiz dafür, dass Österreich Erfüllungsort ist. Es gibt…
…die höhere Gebühr zur Folge hat. Aus den Bestimmungen des § 17 Abs 1 und 2 GebG folgt also, dass ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhalt diesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist (vgl VwGH 11.9.1980, 2909/79, und VwGH 21.5.1981…
…Vergleich (§ 433 ZPO) die Einbringung einer Klage vermeiden soll, kann daraus nicht auf eine anhängige Rechtsstreitigkeit geschlossen werden. Zumindest ist diesbezüglich ein eindeutiger Urkundeninhalt nicht gegeben. Aber auch auf Grund der Vorbringen der Bw. ist hier von einem Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB auszugehen…
…für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung. Unbestritten ist, dass in der gegenständlichen Urkunde im "Betreff" nur der Tankstellenpachtvertrag vom 31.5./14.6.1999 angeführt ist, doch lässt der weitere Inhalt des Schriftstückes nicht eindeutig erkennen, inwieweit die angeführten…
…Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (siehe zB die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. 11. 1984, 83/15/0181 und vom 16. März 1987, 85/15/0155). Im Berufungsfall lässt sich aus der Urkunde vom 30. April 2001 ein eindeutiger Inhalt insoweit erkennen…
…Abs.1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit einer Rechtsgeschäftes…
…anderer Rechtsgeschäfte (vgl VWGH vom 21. Mai 1981, 81/15/0005-81/15/0009). Solange die Kreditierung daher auf Grund des Kaufvertrages/Warengeschäfts erfolgt und ein eindeutiger Konnex zu der zu Grunde liegenden Warenlieferung gegeben ist, liegt kein Kreditvertrag vor (BMF vom 27. November 2001…
…anderer Rechtsgeschäfte (vgl VWGH vom 21. Mai 1981, 81/15/0005-81/15/0009). Solange die Kreditierung daher auf Grund des Kaufvertrages/Warengeschäfts erfolgt und ein eindeutiger Konnex zu der zu Grunde liegenden Warenlieferung gegeben ist, liegt kein Kreditvertrag vor (BMF vom 27. November 2001…
…unbeachtlich, ob diese Befristungsregelung dem MRG entspricht und ob der dadurch von den Parteien zum Ausdruck gebrachte Endtermin von Seiten des Vermieters gerichtlich durchsetzbar ist oder nicht. Es kommt auf die Vereinbarung zwischen den Parteien und den Urkundeninhalt an. Ebenso wird nicht darauf abgestellt, ob…
…2010) werden bezeichnet. Ritz BAO3 § 85 Rz. 1 führt hiezu näher aus: ,Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127).' Der VwGH…
…seiner Lebensgefährtin I.P. ein Fruchtgenussrecht einräume und auf der anderen Seite diese dem A.H. ein solches einräume. Allerdings sei aus der Urkunde in eindeutiger Weise zu entnehmen, dass diese Rechte vorerst nicht verbüchert würden, was einen eigenen Hintergrund habe. In der Zusatzvereinbarung vom…
…A.H. seiner Lebensgefährtin I.P ein Fruchtgenussrecht einräume und auf der anderen Seite diese dem A.H. ein solches einräume. Allerdings sei aus der Urkunde in eindeutiger Weise zu entnehmen, dass diese Rechte vorerst nicht verbüchert würden, was einen eigenen Hintergrund habe. In der…
…Gebühr. Zur Begründung führt das Finanzamt aus, entgegen der im Zuge der Prüfung von der Bf. vertretenen Ansicht (Stellungnahme vom 4.11.2016) liege ein undeutlicher Urkundeninhalt nicht vor. Im Anbot sei eindeutig geregelt, dass die Bestandgeberin der Bf. einen Bestandvertrag zu den Konditionen lt…
… 20 Z 5." ln gegenständlichem Fall wurde nach dem eindeutigen Urkundeninhalt ein "Hauptmietvertrag" zwischen der D, als Vermieterin und Frau E als Mieterin abgeschlossen. Nach dem weiters eindeutigen Urkundeninhalt übernimmt für den Mieter ein Bürge für die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen des Mieters aus dem vorliegenden…
…Nach eindeutigem Urkundeninhalt Punkt 9.8 wird der "Darlehensvertrag" in 3 Originalen erstellt, wobei jede Partei ein Exemplar erhält. Entgegen den Ausführungen der Berufungswerberin ist bei eindeutigem Urkundeninhalt ein Gegenbeweis gem. § 17 GebG nicht zulässig. Der Gegenbeweis kann nur bei unklaren Textierungen des Urkundeninhaltes bzw…
…der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Aus den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und 2 GebG folgt, dass ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhaltdiesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist. Im Abs. 1 des § 17 GebG…
…2 GebG folgt also, dass ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhalt diesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist (vgl. VwGH 11.9.1980, 2909/79 und VwGH 21.5.1981, 15/3433/80). Hinsichtlich des in Frage stehenden Annuitätenzuschusses besteht folgender Urkundeninhalt: "§ 4 Hauptmietzins…
…oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Aus den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und 2 GebG folgt also, dass ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhaltdiesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist. Im Abs. 1 des § 17 GebG ist damit als Prinzip - Urkundenprinzip - festgelegt…