…für den Streitfall geltenden Fassung BGBI. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…für den Streitfall geltenden Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…für den Streitfall geltenden Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…für den Streitfall geltenden Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Nach dessen Abs.3, in der maßgeblichen Fassung, besteht für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem die Vollwaise das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem sie ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat…
…25.6.1996, 94/17/0379; BFG 15.5.2019, RV/7102273/2015). Die Wortfolge "für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr)" im § 1 Abs. 1 EAVG bezieht sich nicht bloß auf den Zeitraum der Energieabgabenvergütung, sondern auch auf den der Berechnungsgrundlagen des Nettoproduktionswertes (vgl. VwGH 22.3…
…Erstattungszeitraum Der Erstattungszeitraum kann wahlweise mindestens drei Monate bis höchstens ein Kalenderjahr betragen. Der Erstattungszeitraum kann kürzer als drei Monate sein, wenn sich der Antrag, auf die letzten Monate des Kalenderjahres bezieht (zB November und Dezember oder nur Dezember). Gemäß Artikel I.21.10.1…
…kann, vermag die Begründung einen rechtsrichtigen Bescheidspruch nicht zu ersetzen. Der angefochtene Bescheid setzt Abgaben zweier Kalenderjahre in einem Bescheid zusammengefasst fest. Nach dem hier anzuwendenden eindeutigen Gesetzeswortlaut darf die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr erfolgen (vgl. Ritz, BAO…
…Gegen diese Bescheide wurde am 24. Juli 2008 mit der Begründung berufen, die Bw sei ein ruhender Mantel, der zu keiner Zeit irgendeine Geschäftstätigkeit entwickelt habe. Sie sei somit nicht nach außen aufgetreten und habe kein wie immer geartetes Einkommen erzielt. Auch die Behörde nehme…
…für den Berufungsfall geltenden Fassung BGBI. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…der Abgabenanspruch im selben Kalenderjahr entstanden ist. Dies soll ua die automationsunterstützte Festsetzung von Säumniszuschlägen (z.B. bei Dienstgeberbeiträgen) erleichtern". Im vorliegenden Fall wurde sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mit einem Bescheid für einen Zeitraum festgesetzt, der über ein Kalenderjahr hinausgeht…
…erhalten hat. Im Kalenderjahr 2004 waren laut Abfrage bei der österreichischen Sozialversicherung keine weiteren Beschäftigungsverhältnisse angeführt. Gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) für ein Kalenderjahr den Betrag von 8.725…
…Anträge (Verzeichnisse E 108e) auf Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für die Kalenderjahre 2002 und 2003. Die Körperschaftsteuererklärungen der Jahre 2002 ging beim Finanzamt am 6. Oktober 2003 körperlich und die des Jahres 2003 am 23. November 2004 elektronisch ein. Der Körperschaftsteuerbescheid 2002 erging am 9. Oktober…
…Umsätze in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen". Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts liegt daher ein Verstoß gegen Artikel 33 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie nicht vor. Gemäß § 201 Abs. 4 BAO darf die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr erfolgen (Ritz/Koran, BAO8…
…Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…für den Streitfall geltenden Fassung BGBI. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des § 1 Abs…
…bestimmt § 6 Abs 3 FLAG 1967, dass für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem die Vollwaise das 18. Lebensjahr vollendet hat, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn die Vollwaise in diesem ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) bezogen hat…
…EnAbgVergG können Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit vergütet werden, als sie einen bestimmten Prozentsatz des Nettoproduktionswertes übersteigen. Gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVergG in der für das Streitjahr geltenden Fassung besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe…
…das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart darf nach § 201 Abs. 4 BAO nur für ein Kalenderjahr (bzw. Wirtschaftsjahr im Fall des § 20 Abs. 3 UStG 1994) erfolgen…
…zweiter Instanz über die vorliegende Berufung rechtlich erwogen: Gemäß § 1 Abs 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (in Folge EVAG) sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten als sie (insgesamt) 0,5% zwischen 1. Umsätzen iSd …