…und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung eine solche Nutzung zu erwarten ist. Beides trifft für den gegenständlichen Fall nicht zu. Abschließend ist festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für einen echten Dienstvertrag…
…der Abgaben- und Haftungsbescheid 2005 gänzlich ersatzlos aufzuheben sowie der Abgaben- und Haftungsbescheid 2006 hinsichtlich der gesamten Lohnsteuer in Höhe von € 15.271,08 rechtswidrig. Dass es sich bei den als freien Dienstnehmern beschäftigten Personen um aus steuerrechtlicher Sicht echte Dienstverhältnisse nach § 47 Abs…
…Dienstverhältnisse - Arbeitnehmer - Steuerabzug vom Arbeitslohn: Gegenständlich steht in Streit, ob die von der Bw. im Prüfungszeitraum 2005 und 2006 an sogenannte "freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze) den Lohnabgaben (LSt., DB und DZ) zu unterwerfen seien, weil insoweit "echte" Dienstverhältnisse iSd. § 47 Abs…
…zu vertreten, festgesetzt sind. Der an der GmbH (unmittelbar oder mittelbar) nicht als Gesellschafter beteiligte Fremd-Geschäftsführer ist wegen seiner Weisungsabhängigkeit (§ 20 Abs. 1 GmbHG) regelmäßig rechtlich als "echter Dienstnehmer" oder "Arbeitnehmer" einzustufen, auf dessen Dienstverhältnis das AngG Anwendung findet (vgl. Reich/Rohrwig, GmbH-Recht2…
…aufgrund der unkonkreten Feststellung in der Niederschrift über die Schlussbesprechung nicht klar, weshalb hinsichtlich der freien Dienstnehmer von "echten" Dienstverhältnissen ausgegangen worden sei. Diesbezüglich seien keine näheren Erläuterungen erfolgt. In der Ergänzung der Berufung seien daher alle Merkmale des freien Dienstverhältnisses als erfüllt angesehen worden…
…die Zusteller seien - entgegen den schriftlichen Werkverträgen - als Dienstnehmer zu qualifizieren, sämtliche strittigen Steuerforderungen leiteten sich aus dieser "Umqualifikation " ab. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit auf Werkvertragsbasis einerseits und einer Tätigkeit als echter Dienstnehmer im Sinne des EStG anderseits könne nur nach einer umfassenden Prüfung…
…der sich nicht zur regelmäßigen Arbeit verpflichtet hat, nicht persönlich abhängig und kein echter Dienstnehmer. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom xx, GZ wurde über das Vermögen der y GmbH das Konkursverfahren eröffnet und RA als Masseverwalter bestellt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach…
…2012 eine Antwort auf den Vorhalt und Unterlagen. Sowohl die Antwort wie die Unterlagen beschränken sich auf den Berufungspunkt betreffend Nachtzuschläge. Zum Thema der Einstufung der Taxilenker als echte Dienstnehmer und den vorgehaltenen Sachverhaltselementen wurde nicht Stellung genommen, obwohl diesbezüglich umfangreiche Beweisanträge im Erörterungsgespräch angekündigt…
…2 EStG". Daher sind für echte Dienstnehmer der Entgeltbegriff in § 49 ASVG und somit auch § 49 Abs. 7 ASVG iVm PauschVO irrelevant. Würde nun die Beschäftigung freier Dienstnehmer erst dann Dienstgeberbeitragspflicht dem Grunde nach auslösen, wenn sie ein Entgelt über der in der PauschVO vorgesehenen…
…4 Abs. 2 ASVG als echter Dienstnehmer seine Entlohnung. (Verweis auf VwGH 10.6.2009, 2007/08/0142) Dieses Dienstverhältnis sei zwar kein steuerliches Dienstverhältnis wie im Normalfall und der Bf. müsse selbst für die Versteuerung dieses Einkommens sorgen, jedoch sei er Dienstnehmer gemäß § 4…
…dass Herr Ing.X. seit seiner Abmeldung als echter Dienstnehmer am 23. Dezember 2004 keinen Zugang mehr zum Server hatte. Elektronische Daten wurden ausschließlich über e-Mail (bei großen Datenmengen > 10 MB) über USB-Stick übermittelt oder ausgetauscht. Die von der Abgabenbehörde behauptete Eingliederung…
…zum Dienstgeberbeitrag sowie Haftung/Lohnsteuer jeweils für die Jahre 2008 und 2009 brachte die steuerrechtliche Vertretung der beschwerdeführenden Partei (in Folge Kurz: bfP) zusammengefasst vor, dass die von der Abgabenbehörde vorgenommene Qualifikation als echter Dienstnehmer im Sinne des § 47 Abs 1 und 2 EStG iVm …
…Abs 6 EStG anzusehen. Nach Rz 1076 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) kann die Abfertigung zwar insoweit, als sie auf die Dienstzeit als „echter“ Dienstnehmer (hier von 1986 bis 1993) entfällt, auf Basis des letzten Angestelltengehalts als Nachzahlung einer gesetzlichen Abfertigung angesehen werden kann. Im Ergebnis bleibt…
…Bf. beschäftigt gewesen und habe im März 2007 das Seminar Grundkurs des Verbandes Österreichischer Versicherungsmakler besucht. Es werde beabsichtigt, die vom Finanzamt durchgeführte Umstellung der freien Dienstnehmer in echte Dienstverträge zu bestätigen. Das Kriterium der Vertretung, welches auch laut Vorhalt für ein freies Dienstverhältnis spräche…
…echten Dienstnehmer zu beschäftigen. Ob das der Wahrheit entspricht und warum Herr P ein solches Angebot hätte ausschlagen sollen, konnte leider ebenfalls nicht eruiert werden. Interessant wäre diese Tatsache vor allem auch in Hinblick darauf, dass Herr P im August 2014 sodann tatsächlich als echter…
…nur die ausbezahlten Beträge weiterverrechnet hat, sondern auf die an Herrn ***2*** ausbezahlten 130 Euro bei der Weiterverrechnung an die Firma ***3*** GmbH noch 50 Euro aufgeschlagen hat. Ein echter Dienstnehmer hat keine Möglichkeit, an einer Vertretung zu verdienen, da er weder über die Höhe…
…Ablehnungsrecht) beizumessen. Zwischen den Aussagen der von der WGKK Befragten und den schriftlichen "Zeugenaussagen" besteht daher kein Widerspruch. Im Berufungsschriftsatz wurde von der Bf. auch die Zeugeneinvernahme der als echte Dienstnehmer eingestuften Personen beantragt und ersucht, diese in Gegenwart des Geschäftsführers der Bf. zu befragen…
…März 2015. Der Beschwerdeführer brachte darin vor, bezüglich dieses Sachverhaltes sei derzeit ein höchstgerichtliches Beschwerdeverfahren in der zugehörigen GKK-Angelegenheit für die Jahre 2002 bis 2006 (Einstufung als freier Dienstnehmer oder als echter Dienstnehmer) anhängig, welches inhaltlich den gegenständlichen Sachverhalt behandle. Der Ausgang dieses Verfahrens…
…Herr Ing.X. erhält für seine Tätigkeit Stundenhonorare. Weiters ist der freie Dienstnehmer zur Geheimhaltung allfälliger ihm zur Kenntnis gelangender Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegenüber jedermann, auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, verpflichtet. Im Zuge der GPLA wird zuerst überprüft, ob "echte" Dienstnehmereigenschaft gem. § 47…
…Umfang ihrer Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, festgesetzt sind. Der an der GmbH nicht als Gesellschafter beteiligte Fremd-Geschäftsführer ist wegen seiner Weisungsabhängigkeit regelmäßig rechtlich als "echter Dienstnehmer" oder "Arbeitnehmer" einzustufen, auf dessen Dienstverhältnis das AngG Anwendung findet (Reich/Rohrwig, GmbH-Recht, Rz 2/85…