…Lohnsteuer einbehaltene Betrag im Ergebnis (weil innerhalb des Jahres 2002 aufgerollt bzw. rückverrechnet !) nicht als im Jahr 2002 als Lohnsteuer bzw. durch Steuerabzug einbehalten zu gelten hatte. Auf die Einkommensteuerschuld sind gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 jedoch nur "durch Steuerabzug einbehaltene Beträge…
…Verlustvortrag. Soweit das Berufungsvorbringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Juni 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der anzurechnende Betrag dürfe den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden dürften, entfalle. Es…
…Bw der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde im angfochtenen Bescheid auch berücksichtigt. Der Alleinverdienerabstzbetrag beträgt gem. § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988 mit einem Kind 494 € jährlich. Gem. § 46 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 werden durch Steuerabzug einbehaltene Beträge, soweit sie auf…
…wird die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraumes) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. (…). Im Rahmen der Veranlagung werden auf die Einkommensteuer u.a. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, angerechnet (§ 46 Abs…
…Schließlich wurde festgehalten, dass gem. § 46 Abs. 1 Z 3 EStG auf die Einkommensteuerschuld durch Steuerabzug einbehaltene Beträge, soweit auf sie veranlagte Einkünfte entfallen, anzurechnen seien, was das Finanzamt in den Wiederaufnahmebescheiden der Einkommensteuer 2004 bis 2007 unterlassen habe und werde bzgl. der Anrechnung der…
…1988 sind auf die sich ergebende Einkommensteuerschuld die für das Veranlagungsjahr festgesetzten Vorauszahlungen, Immobilienertagsteuern und durch Steuerabzug einbehaltene Beträge (wie Lohnsteuern, Kapitalertragsteuern) anzurechnen. Regelungszweck des § 46 EStG 1988 ist die Ermittlung jenes Betrages, den der Steuerpflichtige auf Grund seiner Veranlagung zur Einkommensteuer noch zu entrichten…
… 46 EStG 1988 normiere, dass durch Steuerabzug einbehaltene Beträge auf die Körperschaftssteuer anzurechnen bzw. gutzuschreiben seien. Die bei den Bankkonten der Gesellschaft seit deren Eröffnung auf die Zinseinkünfte einbehaltene KESt sei somit entsprechend der Regelung des § 46 EStG 1988 im Rahmen der Veranlagung anzurechnen bzw…
…um die Hälfte, reduzierte aber im selben Schritt die anrechenbare Lohnsteuer um den Betrag, der auf den Kürzungsbetrag entfiel (50%). Diese Vorgangsweise rügte der Bf. zu Recht. Generell gibt es zwei Möglichkeiten der Refundierung zu viel einbehaltener Lohnsteuer: Durch Steuerabzug einbehaltene Beträge werden, soweit sie…
…1 bis 3 für diesen Veranlagungszeitraum ergebenden Betrag übersteigt. Gemäß § 46 Abs 1 EStG 1988 (in der für den Veranlagungszeitraum maßgeblichen Fassung BGBl I Nr. 84/2002), werden auf die Einkommensteuerschuld die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen (Z 1) und die durch Steuerabzug einbehaltene Beträge…
…gültig ab 19.8.2011), dass es von zufälligen Umständen abhänge, ob derartige in § 46 Abs. 1 EStG 1988 angeführte Vorauszahlungsbeträge oder durch Steuerabzug einbehaltene Beträge vorlägen. Hingegen hat er den letzten Satz des § 9 Abs. 8 UmgrStG, BGBl. 699/1991 in der Fassung BGBl…
…der steuerlichen Vertreterin auf die Bestimmung des § 46 Abs. 1 Z 2 EStG verwiesen, wonach durch Steuerabzug einbehaltene Beträge auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen seien. "Einbehalten" bedeute in diesem Zusammenhang, dass sie der Abgabepflichtige wirtschaftlich tragen muss. Im vorliegenden Fall habe der Bw. mit seinem Arbeitgeber…
…1 EStG 1988 Vorauszahlungen sowie durch Steuerabzug einbehaltene Beträge abzuziehen sind. Im gegenständlichen Fall wurden keine Vorauszahlungen für 2010 geleistet. Es wurde daher auf die errechnete Tarifsteuer von € 3.918,02 lediglich die einbehaltene Lohnsteuer von € 3.199,04 angerechnet woraus sich eine…
…Juni 2011, G 15/11, vorgegeben hatte; hiebei hatte es sich um folgende maßgebliche Feststellungen gehandelt: - keine vorrangige Verrechnung der Einkommensteuerschuld mit Vorauszahlungsbeträgen bzw. Beträgen, die durch Steuerabzug einbehalten worden sind, gemäß § 46 Abs. 1 EStG 1988 (daher Aufhebung der entsprechenden Wortfolge als verfassungswidrig); - keine…
…Jahr auch keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Eine Anrechnung von Lohnsteuer bei der Veranlagung des Abgabepflichtigen zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 war damit von vornherein nicht möglich. Durch Steuerabzug einbehaltene Beträge werden (nach § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) auf die…
…Das ist nicht der Fall: Dafür gelten nämlich die Vorschriften des EStG 1988 sinngemäß (§ 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988). Durch Steuerabzug einbehaltene Beträge sind nur insoweit auf die Körperschaftsteuer anzurechnen, als sie auf veranlagte Einkünfte entfallen (§ 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988)…
…wird. ..." § 46 EStG: (1) Auf die Einkommensteuerschuld werden angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist auch insoweit vorzunehmen, als die Kapitalerträge unter den Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs…
…2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. [. . .]" Gemäß § 46 Abs 1 Z 3 EStG 1988 werden auf die Einkommensteuerschuld die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, angerechnet. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge sind bereits dann anzurechnen…
…entrichten hat. Deshalb sieht die genannte Bestimmung auch die Anrechnung solcher Beträge auf die ESt-Schuld vor, mit denen diese Schuld sei es im Wege festgesetzter Vorauszahlungen (Z 1) oder sei es eben im Wege der Einbehaltung durch Steuerabzug (Z 2) vom Abgpfl. oder für…
…BGBl. Nr. 400/1988, idF BGBl. I Nr. 84/2002, werden auf die Einkommensteuerschuld die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, angerechnet. [...] Gemäß § 46 Abs 1 Z 2 S 3 EStG 1988, BGBl. Nr…
…unter anderem angerechnet "die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen". Wäre, wie dies der Bw annimmt, die gesamte österreichische Pension infolge des DBA nicht der Besteuerung in Österreich zu unterziehen, wäre der gesamte - diesfalls zu Unrecht - einbehaltene Lohnsteuerbetrag dem Bw zurückzuzahlen…