…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…für volljährige Kinder, die das 24. (bis 30.6.2011: 26.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 5 Abs…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…Voraussetzung für einen Anspruch auf Familienbeihilfe für die zwei minderjährigen Kinder der Beschwerdeführerin, ***K1***, geboren am ***Geb.-Datum1***, und ***K2***, geboren am ***Geb.-Datum2***, ist es daher, dass sich die Kinder ständig im Gebiet eines Staates aufhalten, auf den die VO 883/2004 anzuwenden ist.…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…EU ist mit Bezug auf die Familienleistungen Österreich der zuständige Staat und M ist in Österreich zu den, dem österreichischen Nationalrecht entsprechend gebührenden Familienleistungen berechtigt, da er dort eine Erwerbstätigkeit ausübt und seine Frau über kein Versicherungsverhältnis verfügt. Im Sinne der Verordnung können die sich…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Seit 1. Jänner 1995 ist die Republik Österreich Vollmitglied der Europäischen Union. Ab diesem Zeitpunkt sind daher aus österreichischer Sicht die EU-Regelungen im Bereich der Sozialen Sicherheit unmittelbar aufgrund der EU-Mitgliedschaft in Bezug auf zB Deutschland anzuwenden…
…da die Familienbeihilfe unzweifelhaft unter den Begriff der "Familienleistungen" iSd VO EWG 1408/71 fällt. Nach der VO EWG 1408/71 (Art 13, 73) besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen (Familienbeihilfe) im "Beschäftigungsland" (Österreich) auch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der vom Finanzamt…
…die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 besteht grundsätzlich Anspruch für Familienleistungen im "Beschäftigungsland" auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Üben beide Elternteile eine Beschäftigung in unterschiedlichen Mitgliedsländern aus, ist die…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 besteht grundsätzlich Anspruch für Familienleistung im "Beschäftigungsland" auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Die vom Bw. in Österreich auf Basis…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Diese gesetzliche Regelung ist in Zusammenhang mit der Bestimmung des § 53 Abs. 1 FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, zu verstehen: Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich…
…Firma in Österreich beschäftigt. Das Finanzamt erließ am 2. Juni 2009 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge und begründete diesen zusammenfassend damit, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, und auch kein Nachweis…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern…
…Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu begründen gewesen. 4. § 4 Abs 7 FLAG 1967: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen oben unter Pkt. 1. zum ständigen Aufenthalt, welche abgeleitet auch für die Tochter der…
…dort die Schule besucht hat und dzt. Studentin ist. Ihr ständiger Aufenthalt im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befindet sich daher in der Türkei. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. eine Ausgleichszahlung für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten besteht nur sofern EU-/EWR Recht…
…wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe-)Partner Anspruch auf diese Beträge hat. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß Artikel 73 der Verordnung (EWG…