…als die Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Ausmaß von 4.319,82 € nur bei der Bemessung des österreichischen Steuersatzes (Progressionsvorbehalt - siehe oben) zu berücksichtigen und die Leistungen aus der Pensionskasse mit 25% (1.672,74 €) der österreichischen Besteuerung zu unterziehen waren…
…Ertrags-) Anteils der Renten in Deutschland vom deutschen Bundesverfassungsgericht schon 2002 im Kern als verfassungswidrig beurteilt wurde (BVerfG 6.3.2002, 2 BvL 17/99), weil dies zu günstig war. Dieser Prozentsatz berücksichtigte nur, dass die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in Deutschland unter Umständen zum…
…mit einem mangelhaften Ermittlungsverfahren. Unbestritten ist, dass dem Bf. eine Pension der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ (DRV) zufloss, die auf gesetzlichen Pflichtbeiträgen beruht. Von ihr wurden in Österreich entsprechende Krankenversicherungsbeiträge an die Pensionsversicherungsanstalt abgeführt. Strittig ist nur die Höhe, mit der diese Zuflüsse im Wege des…
…Rentenantritt eines 65-Jährigen) im Kern vom deutschen Bundesverfassungsgericht schon 2002 als verfassungswidrig beurteilt wurde (BVerfG 6.3.2002, 2 BvL 17/99), weil dies zu günstig war. Dieser Prozentsatz berücksichtigte nämlich nur, dass die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in Deutschland unter Umständen zum Teil…
…der Abzugsfähigkeit auf Beitragszahlungen an eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung. Es muss sich lediglich um ein Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-/EWR-Staat handeln. Nach § 10 Abs. 3 dEStG sind Vorsorgeaufwendungen nach Abs. 1 Z. 2 bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung…
…Wer arbeitet, bezahlt die Renten der aus dem Arbeitslohn Ausgeschiedenen und erwirbt damit einen Anspruch auf seine eigene Rente (Generationenvertrag). Es steht für den Unabhängigen Finanzsenat außer Frage, dass dieses deutsche gesetzliche Rentenversicherungssystem grundsätzlich mit dem in Österreich vergleichbar ist. Auch der Bw. bringt keine…
… 22 Anm. 280). Auch der deutsche Gesetzgeber verwendete bei diesen Regelungen den Ausdruck "Beiträge zur und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung", was trotz der Verschiedenheit des Besteuerungssystems einen eindeutigen Hinweis auf die Richtigkeit der obigen Auslegung darstellt. 2.1.2.2 Ermittlung der progressionserhöhenden Einnahmen…
…eine deutsche gesetzliche Altersrente. Die DRV stellt sich auf ihrer Web-Site (www.deutsche-rentenversicherung.de) selbst als Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger dar, der die gesetzliche Rentenversicherung als Gesamtheit vertritt. Eine ausländische Sozialversicherung entspricht dann einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung…
…Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Aus den Bestimmungen der der §§ 1 (Versicherungspflicht), 34 (Rentenanspruchsvoraussetzungen), 157 ff (Beitragssätze), 168 (Beitragstragung), 174 (Beitragszahlungen), 190 (Meldepflichten bei Beschäftigten), 212 (Beitragsüberwachung) und 320 (Bußgeldvorschreibungen) SGB VI lässt sich ableiten, dass die Rente auf gesetzlich…
…Der Bf hat seinen Wohnsitz in Österreich und ist im Ruhestand. In den Jahren 2009 und 2010 bezog er Einkünfte aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung in Höhe von 3.471,42 € bzw 3.512,76 €, die in Deutschland nur zu 50 % versteuert wurden…
…Generationenvertrag). Die in Rede stehende Rente basiert auf der Zahlung von Beiträgen zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Die seinerzeit vom Bf. bezahlten Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung hätten ihrer Art nach auf Grund der im Streitjahr geltenden Rechtslage in Österreich gem. …
…Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Aus den Bestimmungen der der §§ 1 (Versicherungspflicht), 34 (Rentenanspruchsvoraussetzungen), 157 ff (Beitragssätze), 168 (Beitragstragung), 174 (Beitragszahlungen), 190 (Meldepflichten bei Beschäftigten), 212 (Beitragsüberwachung) und 320 (Bußgeldvorschreibungen) SGB VI lässt sich ableiten, dass die Rente auf gesetzlich…
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…
…2010). Ein Werbungskostenabzug der ausländischen Krankenversicherungsbeiträge kommt somit einzig bei den in Österreich steuerbefreiten, lediglich unter Progressionsvorbehalt zu stellenden deutschen Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht. Beim Progressionsvorbehalt handelt es sich um einen Vorbehalt des Ansässigkeitsstaates, dass er bei der Besteuerung jenes Einkommensteiles, der…
…bis zum Ablauf des Kalendermonats gewährt werden, in dem der ausgeschiedene Arbeitnehmer die maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht hätte (vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl=vorruhestand&f=SGB6_3R9.1 ). Im gegenständlichen Beschwerdefall sind diese Voraussetzungen gegeben (Einleitungssatz und Punkt 1 der Sonder-Ruhestandsvereinbarung…
…ob Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund als "Ruhegehälter" im Sinne des Art. 19 Abs. 2 DBA zu qualifizieren sind, wenn die zugrunde liegenden Versicherungszeiten kausal auf ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zurückzuführen sind, oder ob derartige Zahlungen aufgrund ihrer Rechtsnatur als gesetzliche Sozialversicherungsleistungen zwingend der Norm…
…ob Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund als "Ruhegehälter" im Sinne des Art. 19 Abs. 2 DBA zu qualifizieren sind, wenn die zugrunde liegenden Versicherungszeiten kausal auf ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zurückzuführen sind, oder ob derartige Zahlungen aufgrund ihrer Rechtsnatur als gesetzliche Sozialversicherungsleistungen zwingend der Norm…
…das Besteuerungsrecht belassen, der Ansässigkeitsstaat hat die betreffenden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Darin liegt sogleich schon die Anordnung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Bezug der gegenständlichen Pensionszahlungen ist ein Bezug aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung und steht gem. Art. 18 Abs. 2 des…
…ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Auf Grund des vorstehend zitierten Artikels des DBA Österreich/Deutschland sind die Pensionseinkünfte aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich jedoch nur mittels Progressionsvorbehalt zu erfassen. Der Rechtsprechung des EuGH folgend können Einschränkungen, die nicht auf der Ebene der Einzelperson…
…ebenfalls, dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a…