…908,41 an. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 246 BAO ist zur Erhebung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Der Sammelbescheid vom 2. Februar 2007 hat nicht über den in der Berufung angeführten Antrag abgesprochen…
…dem Antrag vom 9. August 2006 auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides (zu den Buchungstagen 29.1.1991 und 1.6.1994) sowie dem Antrag vom 19. Jänner 2007 auf Berufungsentscheidung laut Bescheid vom 2. Februar 2007 nicht nachgekommen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…Des Weiteren wird aus anwaltlicher Vorsicht die Aussetzung der Einhebung begehrt und auf die obige Begründung verwiesen." gestellt. Eine Berufung gegen den der Pfändung zu Grunde liegenden Abgabenbescheid zur Umsatzsteuer 2004 wurde mit Schreiben vom 21. Juli 2010 nicht eingebracht. Über die Berufung des Bw…
…Der Alleinerzieherabsetzbetrag habe somit nicht berücksichtigt werden können. Gegen die Berufungsvorentscheidung stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, in welchem Folgendes ausgeführt ist: Die Begründung der Berufungsvorentscheidung stelle den der Berufung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht richtig…
…des Abstellens der Abgabenbehörde auf den Vorfragentatbestand, welcher jedoch im vorläufigen Feststellungsbescheid 2005 definitiv nicht als Begründung für die Vorläufigkeit angeführt worden sei, auf die Art und Weise der Berufungsentscheidung des UFS selbst und somit auf das dieser Berufungsentscheidung zu Grunde liegende Verhalten der Abgabenbehörde…
…Zu der über den Sicherstellungsauftrag absprechenden Berufungsentscheidung vom 24.1.2005, RV/1346-W/04, ist beim Verwaltungsgerichtshof zur Zahl 2005/13/0041 eine Beschwerde anhängig. Nach Vorlage der Berufung wurde die Amtspartei mit Schreiben vom 2.9.2005 aufgefordert, den zu Grunde liegenden Antrag…
…und nicht den im Haftungsbescheid angeführten Beträgen gegenüber zu stellen seien. Der Bf. führte weiters aus, er habe sein gesamtes Vermögen im Zuge des Konkurses der B.GmbH verloren. Über ein pfändbares Einkommen verfüge er nicht. Eine Haftungsinanspruchnahme wäre daher, abgesehen von den inhaltlichen Gründen…
…hier zugrunde liegenden Antrag nicht ergangen sei, komme eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides des Beschwerdeführers auch aus diesem Grund nicht in Betracht. Die Zurückweisung des Antrages durch das Finanzamt sei daher zu bestätigen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die…
…dem bekämpften Bescheid zu Grunde liegenden Rechtsgeschäftes in einen Kauf sei daher nicht möglich, gehe doch das Eigentum am Grundstück nicht auf den Berufungswerber über. Dieser sei lediglich berechtigt, auf dem Grundstück Aushubmaterial zu lagern. In ihrem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die…
…aus den Jahren 1998 - 2004." Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 13.11.2017 wies das Finanzamt den Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 04.07.2017 als unbegründet ab. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO sei die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen…
…Der Abgabepflichtige hat das abgabenrechtliche Risiko aus Geschäftstätigkeiten, die sich in einem für die Herbeiführung von Abgabenverkürzungen begünstigenden Bereich - wie zB in Liechtenstein oder der Schweiz - abspielen, selbst zu tragen, wenn die diesen Geschäften zu Grunde liegenden Umstände nicht durch lückenlose Beweisführung erhellt werden vermögen…
…Bescheid über den Abgabenanspruch berufen wird. Dies ist im vorliegenden Fall aber nicht geschehen. Erst das Vorliegen von zwei Berufungen des Haftungspflichtigen - nämlich gegen den Haftungsbescheid und gegen den/die der Haftung zu Grunde liegenden Abgabenbescheid/e - hat zur Folge, dass zunächst über die Berufung…
…Bescheid über den Abgabenanspruch berufen wird. Dies ist im vorliegenden Fall aber nicht geschehen. Erst das Vorliegen von zwei Berufungen des Haftungspflichtigen - nämlich gegen den Haftungsbescheid und gegen den/die der Haftung zu Grunde liegenden Abgabenbescheid/e - hat zur Folge, dass zunächst über die Berufung…
…Grund der Bestimmung des § 6 Abs. 1 BewG beim Erwerb der Bw. nicht in Abzug zu bringen. Erst wenn die Bedingung eintritt und sich die Verbindlichkeiten im Vermögen der Bw. vermögensmindernd auswirken, so ist gemäß § 6 Abs. 2 iVm § 5 Abs. 2 BewG über Antrag…
…Gegensatz zu den der zitierten Rechtsprechung zu Grunde liegenden Sachverhalten, zur Gänze der Versorgungsgedanke. c) Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages habe die Tochter keinen über die Betreuung im gemeinsamen Haushalt hinausgehenden Unterhaltsanspruch gegenüber ihrer Mutter gehabt, weshalb die Vermietung der im Alleineigentum der Bw…
…sei hierbei noch zu bemerken, dass auf Grund des DBA Deutschland-Österreich die Kapitalerträge, soweit sie den Gesellschaftern zugeflossen sind, nicht den vollen Steuersatz (Kest) unterliegen. In der Folge wurde die Berufung der Betriebsprüfung zur Stellungnahme übermittelt und führte diese im wesentlichen aus. "Zu 1)…
…Akteninhalt (Bericht der Betriebsprüfung ABNr.: 108021/07 und den Bescheiden betreffend Wiederaufnahme vom 1. September 2008) und ist insoweit nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 93 Abs. 3 lit. a BAO hat jeder Bescheid eine Begründung zu enthalten, wenn dem zu Grunde liegenden Anbringen nicht vollinhaltlich…
…bereits "Anzeige" erstattet hätte. Über die Berufung wurde erwogen: I. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß § 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…
…oder nicht - zu Werbungskosten. In Verkennung der Rechtslage hat es die belangte Behörde somit unterlassen, konkrete Feststellungen über die den geltend gemachten Aufwendungen zu Grunde liegenden einzelnen Leistungen zu treffen und sich mit dem rechtlichen Charakter der einzelnen Leistungen auseinander zu setzen. Sie hat zu…
…Konkurs der GmbH ausgeschüttete Quote berücksichtigt worden sei. 1.3. In der gegen den Haftungsbescheid erhobenen Berufung vom 20. 11. 2001 bestritt der Rechtsvertreter des Bw. die der Haftung zugrunde liegenden Abgabenansprüche unter dem Gesichtspunkt, dass der Bw. "mangels jeglicher Unterlagen" derzeit nicht in der…