…Zusammenspiel auch nur an einer einzigen Stelle der Anordnung zu konkretisieren. Tatsächlich liegen überhaupt keine Verdachtsmomente gegen mich vor und hat die Behörde solche auch nicht aufgezeigt. Die Begründung ist daher nicht nur mangelhaft, sondern geradezu willkürlich. Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Finanzstrafbehörde jegliche Ermittlungen…
…gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgabenbehörden oder (hier nicht relevant:) den Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden. Dazu führt bereits § 1 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2014 hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes (BFG) aus, dass dem…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…und bloßes Überweisen einer einzigen Rate den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auch durch die Finanzstrafbehörde Salzburg-Stadt verzögern zu können. Er hat sich geirrt. Dieser Irrtum geht aber nicht zu Lasten der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Soweit der Einschreiter weiters ausführt, es habe zum Zeitpunkt der von…
…handle sich um eine bloße Rechenoperation, je nachdem, ob die Verluste von Gewinnen aufgesogen und/oder übertroffen wurden (das kann auch ein Hauptschüler ausrechnen!) Mit etwas Sachverstand (etwas mehr als ein Hauptschüler vermutlich hat) wäre aber erkennbar gewesen, dass das Kriterium der Verlustaufholung lediglich für…
…Umsatzsteuerakt, Buchungsabfrage). Der Sachverhalt wurde von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 1997 wäre bis zum Ablauf des 15. Mai 1997 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 21.351,-- zu entrichten gewesen; ebenso wäre eine Voranmeldung bis zum Ablauf…
…hat auch die Nebenbeteiligte im gegenständlichen Fall durch die Einreichung der Voranmeldungen keine Selbstanzeige erstattet. Laut Praxis der Finanzstrafbehörden erster Instanz werden aber bloße Abgabenerklärungen von Steuersubjekten als Selbstanzeigen umgedeutet und entfalten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - siehe unten - auch als gelebte Verwaltungsrealität insoweit eine…
…Vorauszahlungen nicht entrichtet worden, nicht als erkennbare Absicht der Finanzstrafbehörde eine Person wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen, beurteilt habe. Aus der bloßen Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und der Unterlassung der Entrichtung von Vorauszahlungen könne nicht auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens geschlossen werden. Das in einem…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux, sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Reinhard Hauk als weitere Mitglieder des Senates…
…alle Dienststellen der Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich (darunter auch die Staatsanwaltschaften) verpflichtet, die entweder von ihnen selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten Finanzvergehen der Finanzstrafbehörde mitzuteilen. Diese bloße Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft gilt für den Fall, als von ihr bei Prüfung der ihr vorliegenden…
…des Strafverfahrens zulässig. Anhängig ist ein Strafverfahren - bei verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit mit der ersten Verfolgungshandlung (§ 14 Abs 3 FinStrG), - bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche Ermittlungen, Vorerhebungen geführt werden (vgl Rathgeber, SWK 2009, S 732). Im gegenständlichen Fall hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 9…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz in Frage gestellt wurde, kommt im gegenständlichen Fall im Hinblick auf die Bestimmung des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG die Bewirkung einer Abgabenverkürzung und damit die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht. Der…
…Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juni 2008, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin wird mit ihrem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen…
…nicht begangen hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) nach § 25 Abs. 1 FinStrG eine Verwarnung ausgesprochen, weil er als Zolldeklarant der S., wissentlich am 30.8.2007 ein Versandpapier T…
…Wien, Brandmayergasse 36/10, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner, vom…
…19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Hofrat Gottfried W. Buchroithner…