…wenn die wirtschaftliche Situation des Beschwerdeführers tatsächlich eine solche ist, dass die Zahlung der in Rede stehenden geschuldeten Abgaben selbst bei Einräumung von Zahlungserleichterungen für ihn eine besondere Härte bedeutet (VwGH 3.10.1988, 87/15/0103). Rz 1668: Aus dem Grundsatz von Treu und…
…Einkommen und die Vermögenslage des Bf. seien jedenfalls ausreichend, um die Hereinbringung der Abgabenschuld nicht zu gefährden und die Einbringlichkeit der Forderung zu gewährleisten. Als besondere Härte bezeichnete der Bf. bereits in der Berufung ausschließlich den Umstand, dass der Grund, der ihn zur Zahlung verpflichte…
…Zahlung der vorgeschriebenen Aussetzungszinsen betreffend Versicherungssteuer deshalb als besondere Härte, weil er die Versicherungssteuer nach seiner Meinung für umstritten hielt und nach den eigenen Angaben mit einer Stattgabe seiner Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof rechnete. Da die Härte in der finanziellen Bedrängnis liegen muss und der…
…nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen können. Die somit selbst verursachte "besondere Härte" stelle keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Aufgrund der schlechten Auftragslage des Beschwerdeführers (keine Umsätze aus der Transporttätigkeit) erscheine durch einen Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit der Abgaben gefährdet. Der Beschwerdeführer brachte…
…zugefügt, aber auch Belege veruntreut worden, sodass er seiner Offenlegungspflicht nicht habe nachkommen können und somit keine selbst verursachte besondere Härte vorliege. Dass eine besondere Härte vorliege, werde in der Bescheidbegründung nicht bestritten. Die im bekämpften Bescheid angeführte Begründung für die Gefährdung der Einbringung, da…
…durch einen Betrüger ein wesentlicher finanzieller Schaden zugefügt, seien aber auch Belege veruntreut worden, sodass er seiner Offenlegungspflicht nicht habe nachkommen können und somit keine selbst verursachte besondere Härte vorliege. Dass eine besondere Härte vorliege, werde in der Bescheidbegründung nicht bestritten. Die im bekämpften Bescheid…
…Berufungsentscheidung aufheben werde, stelle die Einhebung der Geldstrafe oder die Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe in diesem Stadium für den Bf. eine besondere Härte dar. Überdies bilde die Ablehnung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof keine ausreichende Begründung für die Ablehnung eines Stundungsansuchens. Es werde…
…die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht prüfen. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2006 wurde das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Es würde eine besondere Härte bedeuten, einen derart hohen Betrag im Vergleich zur Größe des Geschäftes des Bw. und seiner persönlichen und familiären Verhältnisse rückerstatten zu müssen…
…und zur Begründung insbesondere ausgeführt, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen können. Die selbstverursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In einem Ansuchen um Zahlungserleichterungen seien alle Umstände darzulegen, welche die Bewilligung von Zahlungserleichterungen…
…zu vermeiden. Im Vorlageantrag vom 2. April 2018 beantragte die Bf. – da eine Abweisung eine besondere Härte für sie wäre – die Vorlage der Beschwerde und Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen…
…mit der Begründung abgewiesen, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen könnten; die selbstverursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 16. Jänner 2003 wird ausgeführt, dass es nicht einsichtig…
…den Unterschied zwischen Einkommen und Einkünfte hinweggesetzt. Er kann sich daher nunmehr nicht darauf berufen, dass eine Rückforderung des ihm von Anfang an nicht zugestandenen Arbeitnehmerabsetzbetrages unbillig oder eine besondere Härte wäre. Existenzgefährdende wirtschaftlichen Verhältnisse wurden nicht angeführt. Da der rückgeforderte Betrag auch nicht als…
…abgewiesen, Versäumnisse in der Offenlegungspflicht könnten nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbstverursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 13. September 2011 wurde - wie schon im Ansuchen um Zahlungserleichterung - ausgeführt, die…
…dieser Zeit keine Rückzahlung vom Steuerkonto erhalten habe. Sie finde die Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr 2002 in Höhe von € 68,69 und für das Jahr 2005 in Höhe von € 87,34 eine besondere Härte, da ihr Steuerkonto nach Abbuchung aller Belastungen…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass Versäumnisse in der Offenlegung nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen könnten. Die selbstverursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Das Ansuchen enthalte keine Begründung. Das Finanzamt könne daher das Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass Versäumnisse in der Offenlegung nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen könnten. Die selbstverursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Das Ansuchen enthalte keine Begründung. Das Finanzamt könne daher das Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen…
…folgt aus: „Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbstverursachte "besondere Härte" stellt somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Da der Rückstand zur Gänze aus der letzten Veranlagung entstanden ist und sich daher Ihr seinerzeitiger Antrag auf…
…einer Erleichterung bei der Entrichtung führen. Nach erfolgter Liquiditätsprüfung habe keine Überschuldung festgestellt werden können. Somit stelle die selbstverschuldete "besondere Härte" keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In der am 2. Oktober 2023 über FinanzOnline eingebrachten Beschwerde bemängelte der Bf., dass im angefochtenen Bescheid nicht…
…dass dies nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung der Abgabenschuld führen kann. Diese selbst verursachte "besondere Härte" stellt somit keinesfalls einen Grund für eine Herabsetzung der Abgabenschuld im Rahmen einer Abschlagszahlung dar. Ihrem Antrag war daher kein Erfolg beschieden." Dem hielt die Bf durch…
…wenig bis gar keine Aufträge bekommt. Nach den schwierigen Covid-Jahren sind wir nicht im Moment so einen großen Betrag auf einmal zu überweisen. In diesem Fall handelt es sich um einen besonderen Härtefall, da der Betrag erheblich hoch ist. Da ich im Moment auch…