…gemacht werden darf (VwGH 19.9.2001, 2001/16/0171; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0276). Abgabenrechtliche Haftungen haben insoweit keinen bescheidakzessorischen Charakter (VwGH 17.9.1996, 92/14/0138; VwGH 15.12.1999, 98/13/0060). Dies wird etwa dann der Fall sein…
…Abgabenschuld (§ 4 BAO), voraussetzt, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (E 21.3.1995, 94/14/0156). Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Unbesehen der Pflichtausnahmebestimmung kann daher die Heranziehung der Bf. neben oder ohne vorangegangene Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Empfänger der Kapitalerträge zulässig sein. Entscheidend ist…
…Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht worden sei; abgabenrechtliche Haftungen hätten nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Unbesehen der Pflichtausnahmebestimmung könne daher die Heranziehung der Bf. neben oder ohne vorangegangene Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Empfänger der Kapitalerträge zulässig sein. Entscheidend…
…die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraussetzt, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (VwGH 19.04.2007, 2005/15/0129; 15.12.1999, 98/13/0060). Für den vorliegenden Fall…
…Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Unbesehen der Pflichtausnahmebestimmung kann daher die Heranziehung der Bf. neben oder ohne vorangegangene Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Empfänger der Kapitalerträge zulässig sein. Entscheidend ist…
…einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Dies folgt ua aus § 224 Abs 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung…
…13/0035 Rz. 15 setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; da abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben. Dies folgt der VwGH u.a. aus § 224 Abs. 3 BAO…
…Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Unbesehen der Pflichtausnahmebestimmung kann daher die Heranziehung der Bf. neben oder ohne vorangegangene Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Empfänger der Kapitalerträge zulässig sein. Entscheidend ist…
…Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Dementsprechend hat der VwGH mit Erkenntnis vom 26. 3. 1985…
…Haftungsverfahren von Bedeutung wäre. Die Geltendmachung der Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber (rechtskräftig) geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter, was aus § 224 Abs. 1 BAO folgt, der die erstmalige Geltendmachung…
…hätte werden können. Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setze zwar das Bestehen der Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber rechtskräftig festgestellt worden sei; abgabenrechtliche Haftungen hätten nämlich bescheidakzessorischen Charakter. Dies folge unter anderem auch aus § 224 Abs. 3 BAO, der die…
…BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 25.6.1992, 91/16/0045, vom 27.6.1991, 90/16/0097, und…
…Dies folgt unter anderem aus § 224 Abs. 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung des Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Abgabenfestsetzung zulässt. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (vgl. z. B. VwGH 21.3.1995, 94/14/0156). Die…
…2.2004, 99/14/0242: "Die Geltendmachung einer Abgabenschuld setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter"). Der in der Literatur vertretene Standpunkt (Ritz, BAO³, § 206, Tz 5…
…Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (VwGH 21. 3. 1995, 94/14/0156). Allerdings bedarf es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Feststellungen darüber, ob…
…BAO), voraussetzt, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (E 21.3.1995, 94/14/0156). Gemäß § 4 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den…
…immer noch unerledigt ist. Der Standpunkt des Berufungswerbers, er könne deshalb nicht als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden, übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. B., vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Steuerberater, 4020 Linz, Wurmstraße 18, vom 11. Februar 2004 gegen das als "Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen" bezeichnete Schriftstück des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Februar…