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UFSG RV/0191-G/06NLP Ausbildung und persönlichkeitsbildende Seminare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um…

BFG RV/4100330/2011Doppelte Haushaltsführung, berufliche Bedingtheit, Höhe und Zuordnung der Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2016

…nicht aber die Größe der Wohnung entscheidend sei. In der UFS-Entscheidung RV/0305-L/04 vom 22.4.2005 werde auch darauf hingewiesen, dass die berufliche Stellung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sei, Der Bf. sei Hauptverantwortlicher im Bereich Sales und Market Operations im Bereich…

UFSL RV/0135-L/11Werbungskosten einer Hotelmanagerin (Fortbildungskosten, insbes. für NLP-Seminare, Einzelcoachings, Imageberatung, Tagesgebühren und Fahrtkosten im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen; Arbeitsmittel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…Ausgaben für die Lebensführung abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringe und sie zur Förderung seines Berufes erfolge. Wenn sich Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen nicht einwandfrei trennen ließen, sei der gesamte Aufwand als Michaufwand…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…vor, wenn der Steuerpflichtige "seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden" (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184), sei es auch in einer höher qualifizierten Stellung (Doralt, Kommentar…

UFSL RV/1333-L/07Psychologische Bildungsmaßnahmen eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2011Teil 1/2

…vor, wenn der Steuerpflichtige "seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden" (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184), sei es auch in einer höher qualifizierten Stellung (Doralt, Kommentar…

UFSF RV/0065-F/06Kosten einer psychiatrischen Krankenschwester für eine Bildungsmaßnahme auf dem Gebiet des orientalischen Tanzes als Fortbildungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2006

…28.9.2004, 2001/14/0020 ausgesprochen: Aufwendungen für die berufliche Fortbildung sind nicht nur dann Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung bestünde. Dem Wesen einer die Berufschancen erhaltenden oder verbessernden Berufsfortbildung entsprechend muss es vielmehr genügen, wenn die Aufwendungen…

UFSW RV/3598-W/08Supervision mit einem Pferd als Werbungskosten für eine Beraterin des AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2008

…99/14/0096; 29.11.1994, 90/14/0215); eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung bzw. das berufliche Fortkommen ist nicht Voraussetzung; es muss auch kein konkret abschätzbarer Einfluss auf die gegenwärtigen bzw. zukünftigen Einkünfte gegeben sein (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0020…

UFSW RV/2158-W/09„Kreativtraining“ für eine Kindergartenpädagogin: Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010Teil 1/2

…vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Ausgaben oder Aufwendungen für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…

UFSG RV/0056-G/10Entsendung eines Dienstnehmers für fast drei Jahre in die USA - Mittelpunkt der Lebensinteressen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…Österreich umfassend abgesichert waren. Die Absicherung betraf sowohl den Fall der geplanten als auch den Fall einer allenfalls früher erforderlichen Rückkehr. Bereits aus der Absicherung der beruflichen (wirtschaftlichen) Stellung des Bw. für die Zeit nach seiner (geplanten) Rückkehr nach Österreich ist ersichtlich, dass die bestehende…

UFSL RV/0663-L/03Außerordentliches Studium als Fortbildungskosten eines Lehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006Teil 1/2

…0020, folgende grundlegenden Aussagen getroffen: "Aufwendungen für die berufliche Fortbildung sind nicht nur Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung oder das berufliche Fortkommen bestünde oder durch sie ein konkret abschätzbarer Einfluss auf die gegenwärtigen oder künftigen Einkünfte gegeben wäre. Dem…

UFSW RV/1752-W/05Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einer AHS-Professorin mit Zusatztätigkeiten als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006Teil 1/2

…jeweiligen Einnahmen stehen. Aufwendungen zur beruflichen Fortbildung sind nicht nur dann Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung oder das berufliche Fortkommen bestünde oder durch sie ein konkret abschätzbarer Einfluss auf die gegenwärtigen oder künftigen Einkünfte gegeben ist. Dem Wesen einer…

UFSK RV/0293-K/09Aufwendungen für „psychologische Fortbildungsseminare für LehrerInnen“
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2011

…Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Um Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert…

UFSF RV/0217-F/101. Fortbildungskosten einer Kindergartenpädagogin 2. Geltendmachung von Zahlungen, die der Ehegatte entrichtet hat, als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…stetigen neuen Herausforderungen gerecht zu werden bzw. eine höher qualifizierte Stellung im selben Berufsumfeld zu erreichen. Es ist glaubwürdig und naheliegend, dass sie die erworbenen Kenntnisse im täglichen Berufsleben umsetzen konnte und kann. Die berufliche Bedingtheit ist eindeutig erkennbar, eine allenfalls mögliche private Mitveranlassung kann…

UFSW RV/2158-W/09„Kreativtraining“ für eine Kindergartenpädagogin: Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010Teil 2/2

…1994, 91/14/0024, u. a. m.) - nicht nur dann Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung oder das berufliche Fortkommen besteht (so freilich noch etwa Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, EStHB, 2. Auflage, Wien 1985, zum EStG 1972 unter Hinweis auf…

BFG RV/5100834/2012Aufwendungen eines Lehrers für eine Studienreise nach Italien - keine Werbungskosten bei Mischprogramm (auch nicht bei homogenem TN-Kreis).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2014

…selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden können. Dem entsprechend würden Ausgaben bzw. Aufwendungen bei Zusammentreffen von beruflicher und privater Veranlassung die steuerliche Bemessungsgrundlage…

UFSF RV/0080-F/12Weiterbildungsmaßnahme einer Kindergartenpädagogin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 legt insofern fest, dass Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich…

UFSW RV/3428-W/07Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin an einem sonderpädagogischen Zentrum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Aufwendungen für die berufliche Fortbildung sind nicht nur dann Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung oder das berufliche…

BFG RV/5300008/2022Abgabenhinterziehung eines als Geschäftsführer tätigen Steuerberaters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.06.2026Teil 2/2

…weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgelegen; der Beschuldigte habe bloß eine andere, aus seiner Sicht vertretbare Rechtsmeinung vertreten. Bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite ist zunächst die berufliche Stellung des Beschuldigten zu berücksichtigen. Dieser war nicht bloß Geschäftsführer der *A & A GmbH*, sondern zugleich berufsmäßiger Steuerberater…

BFG RV/2100835/2018Aufwendungen für Notfallsanitäter-Kurs (NFS), eine Ausbildung in der allgemeinen Notfallkompetenz – Arzneimittel (NKA) sowie eine Ausbildung zur Venenpunktion peripherer Venen und Infusion kristalloider Lösungen (NKV) als Werbungskosten für den Leiter einer Sicherheitsgruppe eines Unternehmens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2021

…zu werden. Aufwendungen für die berufliche Fortbildung seien nicht nur dann Werbungskosten, wenn ohne sie eine konkrete Gefahr für die berufliche Stellung oder das berufliche Fortkommen bestehen würde oder durch sie ein konkret abschätzbarer Einfluss auf die gegenwärtigen oder künftigen Einkünfte gegeben wäre. Dem Wesen…

BFG RV/2100062/2020Einzelcoaching eines Bankdirektors als Werbungskosten (Fortbildung)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2020

…Abklärung folgender Punkte sowie um Vorlage folgender Unterlagen: "- Teilnahmebestätigung für jede Maßnahme (ergänzend zur HN) - Angaben zum jeweiligen Teilnehmerkreis (Anzahl der Teilnehmer, sowie deren berufliche Tätigkeit/berufliche Stellung) - konkrete Leistungsbeschreibung von iBOP/Mag. D: Welche konkreten Leistungen wurden im Rahmen der jeweiligen Coaching-Einheiten erbracht…