…ist immer von den gesamten im Kalenderjahr bereits zugeflossenen laufenden Bezügen zu berechnen. Es ist grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses eines sonstigen Bezuges das Sechstel zu berechnen. Dadurch hat sich in Ihrem Fall nur ein kleines Sechstel ergeben. Bezüge für 8/07 und 9/07…
…Gemeinderat bereits beschlossene Aufwandsentschädigung dann nicht zu einem Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 führen, wenn der Verzicht weder dem Gemeinderatsmitglied anderweitig abgegolten wird, noch auf Grund einer Abmachung oder einer Verfügung des Gemeinderatsmitgliedes Dritten zugute kommt. Rz 638: Auf bereits zugeflossene Bezüge kann…
…2010, I R 92/09;) zT vertreten, dass bei Pensionen, die sowohl aus Arbeitgeberbeiträgen als auch aus Arbeitnehmerbeiträgen (insb bereits zugeflossene Löhne oder Gehälter) gespeist werden, die Anknüpfung zur früheren unselbständigen Arbeit verloren ginge. Eine Beschränkung, wonach es sich ausschließlich um Arbeitgeberbeiträge handeln muss, kann…
…2013 deutsche Rentenbezüge in exakt bezeichneter Höhe zugeflossen seien. Diese deutschen Rentenbezüge seien der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2012 am 13.01.2014 und des Einkommensteuerbescheides 2013 am 02.12.2014 nicht bekannt gewesen. Da diese Bezüge im Veranlagungszeitraum schon existent waren…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Als Einnahmen gelten nicht bereits zugeflossene, sondern zukünftige Einnahmen (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0227). Von doppelter Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Haushalte…
…82/14/0088, 1983, 315). Vermehrungen des Vermögens des Steuerpflichtigen seien ein Indiz für die wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit über bereits zugeflossene Einnahmen. Auch bei Zinsen sei der "Zufluss" in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht darüber erhält, wobei es gleichgültig ist…
…82/14/0088, 1983, 315). Vermehrungen des Vermögens des Steuerpflichtigen seien ein Indiz für die wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit über bereits zugeflossene Einnahmen. Auch bei Zinsen sei der "Zufluss" in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht darüber erhält, wobei es gleichgültig ist…
…2011 iHv 13.918,50 € erhalten. Dieser Betrag blieb im gesamten Verfahren unstrittig. 3. Beweiswürdigung: Die Frage, ob bzw zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe dem Bf Bezüge zugeflossen sind, ist eine Frage der Sachverhaltsfeststellung, wobei gemäß § 167 Abs 2 BAO die Abgabenbehörde…
…1 auch auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten Anwendung. Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ergebe sich aber auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Finanzamtes im Abweisungsbescheid vom 2. Oktober 2007. Dort werde der Standpunkt vertreten, die Bezüge seien zur Gänze zugeflossen und gleichzeitig sei ein Teilbetrag in Höhe…
…Rechtslage ausgehend war daher festzustellen, dass die gepfändeten Pensionsbezüge keine Werbungskosten sind. Werden Pensionsbezüge gepfändet, wird über bereits zugeflossene Pensionsbezüge verfügt. Verfügungen über bereits zugeflossene Pensionsbezüge sind Einkommensverwendung im Sinne des § 20 EStG 1988 idgF, die als solche der steuerlich unbeachtlichen privaten Sphäre zuzurechnen ist…
…Verzicht auf die Bezugsbestandteile gegeben sei, sondern im Wege einer Umwandlung von bereits zustehenden Bezugsteilen über bereits zugeflossene Geldbeträge verfügt werde, wird hinsichtlich der Bonusbeträge eingewendet, dass das Finanzamt den Sachverhalt insoweit falsch gewürdigt habe, als der Mitarbeiter nicht über einen bereits zustehenden Bonusbetrag nachträglich…
…Verzicht auf die Bezugsbestandteile gegeben sei, sondern im Wege einer Umwandlung von bereits zustehenden Bezugsteilen über bereits zugeflossene Geldbeträge verfügt werde, wird hinsichtlich der Bonusbeträge eingewendet, dass das Finanzamt den Sachverhalt insoweit falsch gewürdigt habe, als der Mitarbeiter nicht über einen bereits zustehenden Bonusbetrag nachträglich…
…Verzicht auf die Bezugsbestandteile gegeben sei, sondern im Wege einer Umwandlung von bereits zustehenden Bezugsteilen über bereits zugeflossene Geldbeträge verfügt werde, wird hinsichtlich der Bonusbeträge eingewendet, dass das Finanzamt den Sachverhalt insoweit falsch gewürdigt habe, als der Mitarbeiter nicht über einen bereits zustehenden Bonusbetrag nachträglich…
…Bw., dass eine Vorausverfügung über einen Geldbetrag, der einem Steuerpflichtigen erst in Zukunft zukommen solle, bereits in dem Zeitpunkt als zugeflossen gelte, in dem der Geldbetrag der im voraus bestimmten Verwendung zugeführt worden sei, teilt der UFS. Ergebnis Ebenso entsprechen die Ausführungen des Bw. betreffend…
…zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017. In diesem Bescheid wurden dem Bf. zugeflossene Bezüge vom Arbeitsmarktservice Österreich sowie von der ***4*** Gebietskrankenkasse im Betrag von € 10.270,78 gemäß § 3 Abs. 2 dritter Satz zweiter Halbsatz EStG 1988 der Besteuerung unterzogen. Die mit Selbstbehalt als außergewöhnliche…
…dem Zustandekommen der Verträge zufließen. Deshalb sei die genannte Treuhanderklärung von W.T. abgegeben worden und man habe das der Stiftung bereits zugeflossene Geld auf ein neu einzurichtendes Konto des Sicherungsgegners überwiesen. In der Folge habe die Stiftung am 3. Jänner 2001 den Gesamtbetrag von…
…dass der auf dem Konto der Stiftung bereits zugeflossene Erlös aus dem Verkauf der Gesellschaftsanteile wegen noch nicht vollzogener Registrierungsvorgänge zu treuen Handen auf ein neu zu errichtendes Konto des Erstberechtigten überwiesen wird und der Erstberechtigte dieses Konto in der Folge wieder zu Gunsten der…
…nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 2 EStG voraus. Das Jahressechstel ist anhand der im laufenden Jahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen. Dem Vorbringen des Bf.…
…nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 2 EStG voraus. Das Jahressechstel ist anhand der im laufenden Jahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen. Dem Vorbringen des Bf.…
…bei Bezügen gemäß Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 erster Teilstrich, Abs. 6 bis 8 und Abs. 10 nicht zu berücksichtigen. Gemäß Abs 2 leg. cit. beträgt das Jahressechstel ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge. Soweit die sonstigen Bezüge gemäß…