Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.K., (Bw.) vom 6. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30. Oktober 2006 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…und aufgrund des von der Finanzbehörde eingeleiteten Insolvenzverfahrens zur endgültigen Fixierung des Sanierungsverfahrens im Frühjahr 2024 die dritte Zahlung geleistet werden müsse. Auch erscheine die beabsichtigte Rechtsverfolgung weder offenbar mutwillig noch aussichtslos, zumal bereits ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Rechtslage: Gemäß …
…der Behelligung evident ist. Die Festsetzung der Mutwillensstrafe liegt sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) des Gerichts. Dabei ist etwa die Neigung des Antragstellers zur Geltendmachung aussichtsloser Erledigungsansprüche oder der verursachte Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen (vgl BFG 27. 3. 2016…
…der Beteiligung stiller Gesellschafter nicht vor. Bei von vornherein aussichtslosen Betätigungen ist auch die Berücksichtigung von Anlaufverlusten nicht möglich." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die endgültige Veranlagung laut den seinerzeit eingereichten Steuererklärungen mit nachstehender Begründung beantragt: "Zunächst ist festzuhalten, dass wie der VfGH schon…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…
…2 lit. a BAO kommt weiters nur dann in Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Die Aussetzung der Einhebung kann nicht bewilligt werden, insoweit…
…der Bw. nicht angetroffen wurde. Im Normalfall werden bei solchen Begehungen mögliche Pfändungsgegenstände vorgefunden, sodass vor Beginn der Amtshandlung entgegen der Meinung des Bw. die objektive Aussichtslosigkeit dieser Maßnahme nicht gegeben war. Wie die Abgabenbehörde erster Instanz bereits richtig ausgeführt hat hätte die Frage, ob…
…Einhebung gemäß § 212 a BAO ein, welcher mit Bescheid vom 27. Oktober 2004 wegen Aussichtslosigkeit der zugrunde liegenden Berufung abgewiesen wurde. Dagegen richtet sich die Berufung vom 19. November 2004, welche mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Mai 2005 als unbegründet abgewiesen wurde. Am 22. Mai 2005…
…bisherige Pfändung erfolglos verlief, sodass schon aus diesem Grunde zum damaligen Zeitpunkt davon auszugehen war, dass die neuerliche Pfändung von vornherein aussichtslos ist. Der Beschwerde wird daher Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Dies schließt nicht aus, dass das Finanzamt, soferne sich die Einkommens…
…bei der nach langjähriger Gewinn- und Überschussphase ungeplante Verluste auftreten, die Ansicht vertreten, dass dann von Liebhaberei auszugehen ist, wenn trotz Aussichtslosigkeit eines Erfolges ab Erkennbarkeit dieser Situation die Betätigung nicht eingestellt wird (In diesem Sinne auch Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 468, wonach dann…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (§ 292 Abs.1 BAO). In Entsprechung des Art.47 Abs.3 GRC…
…ist unmittelbar erkennbar, dass hinsichtlich 2018 und 2019 ein Antrag gemäß § 299 Abs. 1 BAO aussichtslos wäre. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann nur ein "Bescheid der Abgabenbehörde" aufgehoben werden. Das Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2020 bis 2022 ist hier durch Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes (Verwaltungsgericht…
…dass die zu entscheidenden Rechtsfragen "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweisen und die Beschwerde "nicht offenbar aussichtslos" ist. Der gegenständliche Verfahrenshilfeantrag vom 02.09.2025 gründet ebenfalls wie der Antrag vom 07.05.2025 auf der im gleichen Schriftsatz eingebrachten Beschwerde gegen die Abweisung eines Nachsichtsantrages…
…Der VwGH wies diesen Antrag mit Beschluss vom 10.3.2010 gemäß §§ 61 VwGG, 63 Abs.1 ZPO wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde ab. Mit Schreiben vom 16.3.2010 forderte der VwGH beide Beschwerdeführer, unter Hinweis auf die Bestimmung des § 24 Abs.3 Verwaltungsgerichtshofgesetz, (VwGG)…
…dies müsste sie allerdings im Klagswege machen. Durch die eingetretene und unbestritten nach wie vor gegebene Zahlungsunfähigkeit des Bruders wäre die Klagsführung aber völlig aussichtslos, sodass die Übernahme der vollen Leistung durch die Bw auch aus diesem Grund zwangsläufig war. Weiters spricht für die Abzugsfähigkeit…
…die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher ertraglose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt werde. Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels wäre somit für eine mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar. In der dagegen am 25. August 2008 rechtzeitig eingebrachten…
…Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht oder wegen Aussichtslosigkeit unterlassen worden sind, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Eine Aussetzung der…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 20. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9. Jänner 2012 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die angefochtenen…
…liegt bis zu diesem Zeitpunkt eine Einkunftsquelle vor. Führt er die Betätigung trotz ihrer Aussichtslosigkeit fort, liegt ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei vor. Rz 21: Wird eine Betätigung vor Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses ohne Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses beendet und wäre im absehbaren Zeitraum…