…als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 geltend gemacht werden. Handelt es sich bei der ausländischen Pensionskasse gleichzeitig um eine ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG (siehe Rz 764a), sind Arbeitgeberbeiträge auch ohne ausländische gesetzliche Verpflichtung steuerfrei.
10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…
10.8.4 Übertragung von Anwartschaften an eine inländische Pensionskasse oder eine ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG Rz 765: Unter diese Bestimmung fallen nur Beiträge, die auf Grund des Betriebspensionsgesetzes oder vergleichbarer gesetzlicher Regelungen übertragen werden. Als vergleichbare gesetzliche Regelungen gelten…
…1 Z 2 b EStG (in der hier geltenden Fassung) liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Bezügen und Vorteilen aus ausländischen Pensionskassen (einschließlich aus ausländischen Einrichtungen iSd § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes) vor. Z 2 lit a zweiter Satz (Jene Teile der Bezüge und Vorteile…
…lit. b Satz 1 EStG 1988 regelt die Einbeziehung der Leistungen ausländischer Pensionskassen in die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine Differenzierung danach, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder aufgrund des Dienstvertrages entrichtete oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind…
Unter EAS 3126 wurde ausgeführt, dass ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 52/2009) von der Körperschaftssteuer befreit und daher auch berechtigt sind, eine von…
…Steuerentlastung im Steueranrechnungsweg mitzubeachten ist. Die österreichische Kapitalertragsteuer wird demzufolge zur Gänze in Österreich rückzuzahlen sein, wenn die ausländische Pensionskasse in ihrem Herkunftsstaat (Ansässigkeitsstaat) mit den österreichischen Dividenden steuerbefreit ist und folglich keine Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer erfolgen kann. Dem Rückzahlungsantrag, zu dessen Erledigung ebenfalls…
…EStG 1988). Damit wurde eine Überbindung von Pensionsanwartschaften an eine inländische Pensionskasse von der Besteuerung ausgenommen. Werden solche "Pensionsauszahlungen" (im weitesten Wortsinn, dh. in einem Wortsinn, der auch einen Transfer von Anwartschaftsansprüchen an Pensionskassen einschließt) nicht an inländische, sondern an ausländische Pensionskassen geleistet, tritt daher…
…diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB) ein Wahlrecht eingeräumt werde. Da bei den ausländischen Pensionskassen ein entsprechendes Wahlrecht bestehe, sei die Drittelbegünstigung nach § 124b Z 53 EStG 1988 im Falle der Auszahlung der Rente mit Einmalzahlung nicht anzuwenden. In der…
…auch UFS 18.01.2011, RV/0207-F/09, wonach nichtobligatorische Bezüge einer ausländischen Pensionskasse nur zu einem Viertel zu erfassen sind, und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen zu Unrecht als Werbungskosten berücksichtigt wurden). Soweit die Bezüge und Vorteile auf Beiträgen des Arbeitgebers…
…von ausländischen Pensionskassen - vgl. Rz 682) sind nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen (§ 124b Z 53 EStG 1988). Abfindungen, die auf Beträge entfallen, die aus Betrieblichen Vorsorgekassen an die Pensionskasse…
…a zweiter Satz leg.cit. insoweit anzuwenden ist, als die Beitragsleistungen an derartige ausländische Pensionskassen (einschließlich an Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes) die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben. Dies gilt sinngemäß, wenn die Beitragsleistungen das Einkommen im Ausland nicht…
…Befreiung über die sonst aus § 5 KStG 1988 zu gewinnende Steuerbefreiung hinaus. Die Kapitalerträge sind auch von der KESt freigestellt. II. Besteuerung einer ausländischen Pensionskasse Dem Wortlaut des § 5 KStG folgend, handelt es sich um eine Befreiung "von der unbeschränkten Steuerpflicht". Daher sind alle Körperschaften…
…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit im Ausland keine gesetzliche Beitragspflicht…
…b) leg. cit. sind Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit im Ausland keine gesetzliche Beitragspflicht besteht bzw. die Beitragleistungen an derartige ausländische Pensionskassen die in- oder ausländischen Einkünfte nicht vermindert haben, sind sie nur mit 25% steuerlich zu erfassen. Gemäß §…
…Somit sind diese Pensionskassenbezüge nur in jenem Ausmaß einkommensteuerlich relevant, in dem die Beitragsleistungen steuerlich abzugsfähig waren. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h) EStG 1988 sind gesetzlich verpflichtend zu leistende Arbeitnehmerbeiträge zu ausländischen Pensionskassen zur Gänze als Werbungskosten zu berücksichtigen und daher die…
…auf Grund einer Versicherungspflicht sind nur insoweit abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Rz 1236a: Beiträge, die an eine ausländische Pensionskasse auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden, gelten als Beiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung iSd § 4 Abs…
… 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG nur die Fälle betreffe, bei denen freiwillige oder aufgrund einer dienstrechtlichen (aber nicht gesetzlichen) Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse Beiträge eingezahlt wurden. Soweit die Pensionskassenleistungen auf Arbeitnehmerbeträge entfielen, seien sie gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 b…
…bestimmten Zeitraum ausgezahlt. Gleiches gilt für die ***SAG*** im Bereich betriebliche Altersvorsorge. Die steuerliche Vertreterin des Bf argumentiert, dass aufgrund der nicht lebenslangen Auszahlung der Pensionsleistungen im vorliegenden Fall keine ausländische Pensionskasse vorliege. Das erkennende Gericht hält dieses Argument jedoch nicht für überzeugend, da die…
…Bereich, die entsprechenden Beiträge unterschiedlich zu behandeln, weil sie im einen Fall von der öffentlichen, im anderen von einer privaten Hand getragen werden. Im Sinne der obenstehenden Analyse kann es hinsichtlich Bezügen und Vorteilen aus ausländischen Pensionskassen dahingestellt bleiben, ob die Bestimmung des § 25 Abs…