…werden. In diesem konkreten Fall ist daher eine "Deutung" der Bezeichnung des zutreffenden Bescheidadressaten nicht möglich. Der Bescheid an die ***D GmbH*** erging daher im Lichte der zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht rechtswirksam, zumal er trotz Vorliegens eines ausländischen Insolvenzverfahrens an die Gemeinschuldnerin gerichtet war…
…auf die behauptete Nutzung im Ausland (durch Mitarbeiter der N.GmbH) einzugehen, aber lediglich die - unbestrittene - Feststellung getroffen, das Fahrzeug werde von der Berufungswerberin "regelmäßig, wenn auch geringfügig" im Inland verwendet. Im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung wird es bei einem auf ein ausländisches Unternehmen zugelassenen…
…| 5/2008 | 15.7.2008 | 20.287,23 | Umsatzsteuer | 6/2008 | 18.8.2008 | 13.454,48 Ausgeführt wurde, der Bw. sei als Geschäftsführer der GmbH verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass die Abgaben des Betriebes entrichtet werden…
…vom (richtig) 7. Februar 2005 einen Antrag gemäß § 299 BAO betreffend Neudurchführung der Besteuerung von zugeflossenen Dividenden dieser deutschen GmbH für die Jahre 1999 und 2002 beantragte, ist die steuerliche Behandlung wie im Falle einer Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft durchzuführen. Es sind daher die…
…Kft zur Information übermittelt. Darin wird ausgeführt, dass die ausländische GmbH im Jahre 1990 gar nicht gegründet worden wäre, gleichzeitig wird auf die Kapitaleinzahlung durch die General GM (Wirtschaftsarbeitsgemeinschaft) und daher Geltendmachung des Ergebnisanteiles und Zinsen hingewiesen. Das Schreiben ging lt. Eingangsvermerk vom 20.3…
…II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine ausländische GmbH (Bayern, Deutschland) ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland. Sie betreibt einen Handel u.a. mit…
… 23 Abs. 3 KStG (Anmerkung: § 22 Abs. 3 KStG). Die insgesamt beanstandeten vier Empfänger seien allesamt inländische bzw. ihnen vergleichbare EU-ausländische GmbHs. Ein Durchgriff durch sie verbiete sich aus Rechtsgründen. Auf die beiden Erkenntnisse des VfGH vom 24.11.2016, Zl. E 1063/2016…
…12.2015: Nichtfestsetzung). Beispiel 2: Eine ausländische GmbH wird verschmelzend auf ihren in Österreich ansässigen Hauptgesellschafter B (natürliche Person) umgewandelt. Österreich und der ausländische Staat haben ein DBA mit Befreiungsmethode abgeschlossen. B tauscht umwandlungsbedingt seine bisher in Österreich steuerhängige GmbH-Beteiligung gegen das ausländische Betriebsvermögen…
…des UmgrStG idF AbgÄG 2010, BGBI I, 34/2010, im Falle der Einbringung von österreichischen Mitunternehmeranteilen durch einen Steuerausländer in eine in- oder ausländische GmbH im Ergebnis zu keiner Wegzugsbesteuerung, weder hinsichtlich des eingebrachten Vermögens nach § 16 Abs 1 UmgrStG noch hinsichtlich der ,,2. Besteuerungsebene"…
…dass die Ware rechtzeitig an die richtige Adresse gelangt. Auch diese Leistung wurde von ausländischen Unternehmen der X.-Gruppe erbracht. Die in diesem Zusammenhang von der S-GmbH bis ins Jahr 2007 erbrachten Leistungen, die Zwischenlagerung der bestellten Waren in einem Lager sowie Übergabe derselben…
…eingesetzt und tätig wird. Die "***6*** GmbH" ist als ausländische GmbH ohne Sitz/Geschäftsleitung im Inland im AVOG-Amt ***16*** zu erfassen und mit den der inländischen Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünften (Beratungshonorare und Spesen abzüglich angefallener Kosten wie z.B. die Entlohnung des Arbeitnehmers Bf.) beschränkt…
…eingesetzt und tätig wird. Die "***9*** GmbH" ist als ausländische GmbH ohne Sitz/Geschäftsleitung im Inland im AVOG-Amt ***19*** zu erfassen und mit den der inländischen Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünften (Beratungshonorare und Spesen abzüglich angefallener Kosten wie z.B. die Entlohnung des Arbeitnehmers Bf.) beschränkt…
…Käuferseite ein innergemeinschaftlicher Erwerb versteuert worden sei. Es bestehe kein Anlass zur Annahme, dass die Erwerberin ein weiteres Umsatzgeschäft mit der ***GmbH2*** in ***Ort1*** abgeschlossen habe. Eine Zulassung auf eine ausländische GmbH gemäß § 38 KFG 1967 mit blau-roten Kennzeichen wäre nur befristet möglich gewesen…
…Jedenfalls versucht Herr ***X*** diesen Punkt einer letztgültigen Klärung zuzuführen, auch um den abgeschlossenen Treuhandvertrag, sollte ein Eigentumserwerb durch eine ausländische GmbH in der Türkei wirklich möglich sein, zu erfüllen. Zu der in der Stellungnahme der Betriebsprüfung angeführten Auslage von Kosten durch den Sohn von…
…GmbH (Umsatzsteuer 2001, 03-05/2002 und Nebengebühren) im Gesamtbetrag von € 37.732,17 gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung herangezogen. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. habe durch die Nichtentrichtung selbstzuberechnender- und abzuführender Abgaben eine Pflichtverletzung begangen. Über das Vermögen der GmbH (ausländische…
…GmbH (Umsatzsteuer 2001, 03-05/2002 und Nebengebühren) im Gesamtbetrag von € 37.732,17 gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung herangezogen. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. habe durch die Nichtentrichtung selbstzuberechnender- und abzuführender Abgaben eine Pflichtverletzung begangen. Über das Vermögen der GmbH (ausländische…
…der steuerfreien Ausfuhrlieferung nicht zu, weil sie nicht befördert oder versendet hat bzw. weil ihr Abnehmer - die C-GmbH - kein ausländischer Abnehmer ist (siehe das in Ruppe/Achatz unter § 3 Tz 74 angeführte Beispiel). Da die Steuerfreiheit bereits aus den oa. Gründen zu versagen ist…
…die inländische B-GmbH ist unmittelbar zu 20% an der inländischen C-OG beteiligt. Die C-OG hält unmittelbar 100% der Anteile an einer niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaft ("CFC"). Die C-OG ist aus Sicht der A-GmbH ein verbundenes Unternehmen; die A-GmbH ist mittelbar…
…GmbH. Infolge des Bezuges von Arbeitslosengeldern in den Zeiträumen von 01.05.-16.06.2013, 05.07.-15.07.2013 und 17.06.-04.07.2013 in Höhe von jeweils EUR 2.309.11, EUR 540,43 und EUR 884,34 sowie des Bezuges ausländischer…
…der A-GmbH an der X-GmbH ("CFC") beträgt 51%, weil diese unmittelbar zu 30% an der X-GmbH und mittelbar über ihr verbundenes Unternehmen B-GmbH durchgerechnet zu 21% (30% x 70%) beteiligt ist. Beispiel 2: [Grafik] Die ausländische M-GmbH hält je…