…Amts-und Vollstreckungshilfe besteht, sowie bei unentgeltlichen Übertragungen an eine andere natürliche Person in einen solchen Staat siehe Abschnitt 20.2.2.4.9. 20.2.2.4.3 Sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate Rz 6150: Ebenso wie bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, führt ein Wegzug…
…auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte…
…fallenden Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar ist und nach dem Recht eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes errichtet ist, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (das ist derzeit nur Norwegen). Rz 44: Beteiligungserträge von anderen ausländischen Körperschaften (vor allem Drittstaaten), die mit inländischen …
…Fax eine Tabelle von Beteiligungen bekanntgegeben wurde (ArbBgBP 28, 29). Die auf dieser Tabelle angeführten Informationen (zu Beteiligung, Sitz, Beilage, Kapitalanteil, Gegenstand, Abwertungsgrund) waren lt. Finanzamt nicht geeignet, entsprechende Recherchen durchzuführen, zumal es sich allesamt um ausländische Beteiligungen handelte. Bei der Beteiligung R II findet…
…iVm Abs. 2 KStG 1988 erstreckt sich die Firmenwertab(zu)schreibung auf Beteiligungen an betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen. Für Beteiligungen an ausländischen Körperschaften steht nach dem Wortlaut der Bestimmung keine Firmenwertabschreibung zu; aufgrund…
…Das gleiche gilt für die im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung abgegebene mündliche Erklärung, die ausländische Beteiligung als steuerwirksam behandeln zu wollen. In weiterer Folge stellt sich die Frage, ob die gegenständliche Optionserklärung spätestens mit der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2006 explizit ausgeübt werden muss oder…
…"Steuerfreie Beteiligungserträge gemäß § 13 Abs. 2 iVm § 10 Abs. 1 Z 5, 6 und 7" den Betrag von EUR 50.898,22 an. Unter KZ 295 führte sie den Betrag von EUR 5.409,94 an und beantragte damit die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auf…
…| EUR 20.229,28 | GESAMT | EUR 72.261,69 Dabei erfolgte die Einbehaltung von ausländischen Quellensteuern im Gesamtausmaß von EUR 6.986,03 (hinsichtlich der norwegischen Beteiligung erfolgte kein Quellensteuerabzug): | Deutschland | EUR 2.329,80 | Schweiz | EUR 1…
…ob eine Beteiligung an einer juristischen Person, an einer Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen vorliege und auch bei der Ermittlung der Höhe der eventuell freizustellenden Einkünfte nach österreichischem Recht habe die Bw. im Rahmen der Mitwirkungspflicht bzw. erhöhten Mitwirkungspflicht bei ausländischen Angelegenheiten durch Vorlage geeigneter Unterlagen…
…10.2014 reichte der Bf. erneut eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 ein und begründete die Neueinreichung damit, dass der Feststellungsbescheid der ausländischen Beteiligung erlassen worden sei. Da der Verlust nun feststehe und die Umrechnung nach österreichischem Steuerrecht vorgenommen worden sei, könne der Verlust im…
…an die Bf. sei am 27. Februar 2009 erfolgt. Diese eigennützige Stiftung sei nach § 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in § 10 Abs. 1 KStG 1988 aufgezählten vergleichbar sind, sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5…
…erfolgte aufgrund des DBAs unabhängig davon, wie der Zufluss in Österreich zu beurteilen ist und unter welche Einkunftsart dieser hier national zu subsumieren ist. 3.3. Steuerbefreiung für ausländische Beteiligungserträge Nachdem das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, stellt sich die Frage, ob die Zahlungen in Österreich innerstaatlich…
…der Übertragung stiller Reserven auf Anschaffungskosten (ohne Unterschied, ob von in- oder ausländische) Beteiligungen ausdrücklich vor (vgl.: "die Zwischenbesteuerung kann allerdings insoweit vermieden werden" nach den oberwähnten Erläuterungen zur Regierungsvorlage). In diesem Zusammenhang bleibt darüberhinaus anzumerken, dass die ursprünglich vorgesehene Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven vom Gesetzgeber…
…bei der Anwendung des Unionsrechtes im Zusammenhalt mit innerstaatlichem Recht das gelindere Mittel anzuwenden, weshalb die Firmenwertabschreibung bei einer ausländischen Beteiligung zunächst zugebilligt und in einem weiteren Schritt der Veräußerungserlös erfasst werden müsse. Dies sei auch so bei Teilwertabschreibungen im Zusammenhang mit internationalen Schachtelbeteiligungen gewesen.…
…dass, wenn man den Rechtfertigungsgrund der Kohärenz wegen des unmittelbaren Zusammenhangs von Aufwendungen und steuerfreiem Veräußerungsgewinn grundsätzlich bejahen würde, eine Ausdehnung der Möglichkeit der Firmenwertabschreibung auf ausländische Beteiligungen, bezüglich welcher eine Optionserklärung abgegeben wurde, möglich wäre. Dies wäre in Anwendung des Grundsatzes der geltungserhaltenden Reduktion…
…getroffen habe, so sei die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend sei die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter im Ausland. Entspreche die ausländische Beteiligung qualifiziert aus der Sicht des österreichischen Handels- und Steuerrechts einer Mitunternehmerschaft bzw. einem Einzelunternehmen…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…
…Körperschaftsteuer fallen; Rz 96: aus Anteilscheinen an Fonds, die Anteilscheine an anderen Fonds halten, wobei mehrfach durchgeleitete inländische Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988 und ausländische Beteiligungserträge im Sinne des § 13 Abs. 2 KStG 1988 steuerfrei bleiben, und…
…4601 ff). Rz 56: Zuwendungen (siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder unter die Beteiligungsertragsbefreiung noch in die Zwischenbesteuerung, sondern stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß …