…unter Hinweis auf sein Erkenntnis vom 1.12.1966, 648/66 dazu dargetan, dass aufschiebend bedingte Rechte auch bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind. Der Berufung war daher stattzugeben und der Bescheid abzuändern wie im Spruch erfolgt. Wien, am 14. Februar 2006
…vor. Aufschiebend bedingte Rechte sind aber auch bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen (Erk. v. 18.7.2002, 2002/16/0125, 0126, unter Hinweis auf Erk. v. 1.12.1966, 648/66). Die Grunderwerbsteuer ist somit nur aus den unbedingt vereinbarten Leistungen zu…
…dann hat das Finanzamt zu Unrecht diese aufschiebend bedingt vereinbarte Unterstützungsleistung als "sonstige Leistung" in die bekämpfte Bemessungsgrundlage von 110.901,76 € einbezogen. Demzufolge kommt insoweit dem Berufungsvorbringen Berechtigung zu. War aber die sonstige Leistung bei der Ermittlung der Gegenleistung außer Ansatz zu lassen…
…aufschiebend bedingte Leistungspflicht. Es sind hier nicht nur die noch nicht fälligen Leistungen aus der Ab- und Erlebensversicherung Maßstab für die Ausgleichszahlung, sodass nicht der Rückkaufswert oder der Wert der bereits geleisteten Prämien maßgeblich ist. Die hier vereinbarte, wie unbedingt zu behandelnde aufschiebend bedingte Leistung…
…Förderungsbestimmungen (Förderungszusicherung, Wohnbauförderungsgesetzen) tritt nur in Folge eines Förderungsverstoßes mit Zurückforderung durch den Förderer ein. Die Rückzahlungsverpflichtung ist daher lediglich eine bedingte. Nun ist die aufschiebend bedingte Gegenleistung aber genauso zu beurteilen wie eine nachträglich vereinbarte Gegenleistung im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 1…
…Förderungsbestimmungen (Förderungszusicherung, Wohnbauförderungsgesetzen) tritt nur in Folge eines Förderungsverstoßes mit Zurückforderung durch den Förderer ein. Die Rückzahlungsverpflichtung ist daher lediglich eine bedingte. Nun ist die aufschiebend bedingte Gegenleistung aber genauso zu beurteilen wie eine nachträglich vereinbarte Gegenleistung im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 1…
…nach Verwirklichung des Erwerbsvorganges begründete Leistungen erfasst, doch das Moment der Nachträglichkeit gehört nicht zum Tatbestand des § 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987. (Loose in Boruttau, dGrunderwerbsteuergesetz19 § 9 Rn 551; Pahlke, dGrEStG6 § 9 Rn 207). Die aufschiebend bedingte Gegenleistung ist genauso zu beurteilen wie…
…299.240,00 (entspricht Euro 21.746,62) festgesetzt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass bedingte Leistungen bei den Anschaffungsgeschäften bis zum 30.6.2000 zum Preis hinzuzurechnen sind. Der Bemessungsgrundlage wurden die Haftungen für Kredite im aushaftenden Betrag (S 477.257,53 und S…
…werden. Mit dem Einwand, es läge eine aufschiebend bedingte Vergleichszahlung vor, kann der Bw. deshalb nicht durchdringen, weil gemäß § 26 GebG abweichend von den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes bei der Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände bedingte Leistungen und Lasten als sofort fällige bzw. unbedingte zu behandeln sind (VwGH…
…In diesem Fall handle es sich aber um keine bestimmbare Leistung, da definitiv nicht feststellbar sei, ob ein Garantiefall innerhalb des nächsten Jahres eintrete oder nicht. Zusätzlich verwies der Vertreter auf § 6 BewG, wonach eine aufschiebend bedingte Last nicht als Schuldposten ansetzbar sei. Garantierückstellungen für…
…2002, RV/0600-I/02). Da die mit erstinstanzlichem Bescheid zu Recht fällig gestellte Grunderwerbsteuer die nunmehr berichtigte Grunderwerbsteuer übersteigt, war eine Änderung der Fälligkeit für die auf die bedingte Leistung entfallende Grunderwerbsteuer nicht erforderlich. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30. Dezember…
…das Bewertungsgesetz 1955 mit der Maßgabe, dass bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte zu behandeln sind und betagte Leistungen und Lasten als sofort fällige zu behandeln sind. Das Mietentgelt ist als aufschiebend bedingte Leistung anzusehen und die Bewertung im Hinblick auf § 26 GebG und den…
…BewG) als auch nach Gemeinschaftsrecht (siehe EuGH 17.10.2002, C-339/99, "ESTAG") werden aufschiebend bedingte Leistungen erst mit dem Eintritt der Bedingung steuerpflichtig. Deshalb entsteht die Gesellschaftsteuerschuld für den einheitlichen Vorgang nicht bereits, wenn die Holding die von der X erhaltenen Geldmittel der…
…Preisen und Löhnen können nicht berücksichtigt werden. Ist die Höhe einer Rente an Wertänderungen oder Gehaltserhöhungen geknüpft, bleiben diese Änderungen als aufschiebend bedingt außer Betracht. Renten, deren Betrag sich zu bestimmten Stichtagen erhöht oder ermäßigt, sind keine Leistungen mit schwankenden Beträgen. (Viskorf/Glier/Knobel, dBewertungsgesetz…
… 26 GebG vor, dass bei der Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände bedingte Leistungen und Lasten als unbedingt zu behandeln seien. Aufschiebend bedingte Leistungen und Lasten seien - unabhängig von einem künftigen Bedingungseintritt - bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. In Punkt 4.1…
…Ra 2016/16/0006, mwN). Im Übrigen konnte sich das Bundesfinanzgericht bei der Lösung der anstehenden Rechtsfrage (aufschiebend bedingte Leistungen als Gegenleistung) auf die im Erkenntnis zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Eine ordentliche Revision ist daher gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. Salzburg…
…0434). Wird im Bestandvertrag die Möglichkeit eingeräumt, nach Vertragsabschluss die Miete umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, so ist die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer aufschiebend bedingt. Gemäß § 26 GebG sind aber bedingte Leistungen als unbedingt zu behandeln, woraus sich ergibt, dass in diesem Fall die Bewertung so…
…Gebührengesetz möchte Rechtsgeschäfte besteuern und ein solches liegt in Gestalt einer Option schon vor. Für die Bewertung von Leistungen und Lasten, somit für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, wird in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Aufschiebend bedingte Teile des Entgelts sind gemäß …
…nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, unbeschadet dessen, dass sie auf einmal zu leisten sind, wiederkehrende und nicht aufschiebend bedingte Leistungen, welche nicht mit ihrem Gesamtbetrag in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen wären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957…
…nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, unbeschadet dessen, dass sie auf einmal zu leisten sind, wiederkehrende und nicht aufschiebend bedingte Leistungen, welche nicht mit ihrem Gesamtbetrag in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen wären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957…