…Stempelmarken nachzubringen, so ist dazu zu sagen, dass weder das Gebührengesetz selbst noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Eingabe ungestempelt überreicht, auf das Stempelgebrechen hinzuweisen. Der diesbezügliche Vorwurf der Bw. muss daher…
…wird dazu noch, dass die Behörde weder nach dem Gebührengesetz selbst noch nach einer anderen auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehenden Vorschrift verpflichtet ist, einem Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Eingabe ungestempelt überreicht, auf das Stempelgebrechen hinzuweisen. Wenn in der Berufung vorgebracht wird, dass die…
…280,--) ordnungsgemäß bezahlt. Die fehlende Gebühr sei daher direkt bei der Gemeinde einzuheben. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichtet die Behörde (Gemeinde), einen Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Schrift ungestempelt überreicht, auf das Stempelgebrechen hinzuweisen. Schon aus…
…solche Auskünfte gebührenpflichtig wären. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichtet die Behörde (hier die Gemeinde S.), einen Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Eingabe ungestempelt überreicht, auf das Stempelgebrechen hinzuweisen. Schon aus dem Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld…
…Entrichtung vor. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichte die Behörde, einen Gebührenschuldner, der eine gebührenpflichtige Eingabe unvergebührt überreiche, auf das Stempelgebrechen aufmerksam zu machen. Dagegen richtet sich gegenständlicher Vorlageantrag. Der Bw wendet ergänzend ein, es werde…
…20. April 2000 auf Grund eines nachträglichen Antrags dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Mit Schreiben vom 15. Mai 2000 forderte der Verwaltungsgerichtshof die Bw. auf, in der vom Verfassungsgerichtshof abgetretenen Beschwerdesache das festgestellte Stempelgebrechen durch Nachreichung von S 2.500,00 in Bundestempelmarken bzw. durch…
…Bw. aufgefordert "das festgestellte Stempelgebrechen binnen einer Woche durch Nachreichung von S 2.500,-- in Bundesstempelmarken oder durch postamtliche Bareinzahlung von S 2.500,-- mittels Erlagschein - der Originalbeleg ist dem Verwaltungsgerichtshof binnen der gleichen Frist vorzulegen - auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren/Verkehrst. Kontonummer…