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KStR 2013 Rz 19–211.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…den Versicherungen gegen Prämien - zu Nachschüssen verhalten werden oder es müssen die Mitglieder die Herabsetzung der Versicherungsleistung in Kauf nehmen (§ 40 Abs. 2 VAG). Die rechtliche Grundlage der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist das am 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016, BGBl…

EAS 1749Renten aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 367/2-IV/4/0006.11.2000

  Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einem britischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen nach einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rente zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens…

KStR 2013 Rz 196–1972.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…im Inland haben, zum Gegenstand hat (§ 62 Abs. 2 VAG). Ob ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besteht, entscheidet oder die Versicherungsaufsichtsbehörde; ob ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit vorliegt, entscheidet die FMA. Ein kleiner Versicherungsverein entsteht mit seiner Errichtung Erteilung der Konzession (§ 6269 Abs. 42 VAG 2016…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…fallen auf Grund ihrer Gewinnorientierung als abgabenrechtlich begünstigungsfähige Körperschaften aus. Vereine für Bank- und Kreditgeschäfte sowie Sparkassenvereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen Körperschaften zuzurechnen. Orden und Kongregationen sowie Religionsgesellschaften überhaupt, die auf…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 UGB). Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs. 2 UGB). Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und bestimmte EU-Gesellschaftsrechtsformen (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen/EWIV…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Anwendungsbereich des Art. I UmgrStG. Andere bundesgesetzlich geregelte Vorschriften betreffen die Verschmelzung von Sparkassen (§ 25 SpG) Verschmelzung von Sparkassen-Privatstiftungen (§ 27c SpG) Verschmelzung von Versicherungsvereins-Privatstiftungen (§ 67 VAG 2016) Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (§ 60 VAG 2016, § 81 VAG 2016). § 1 Abs. 1 Z 2…

BFG RV/5100037/2019Keine Werbungskosten bei Verkehrsunfall auf einer Umwegstrecke anlässlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2020

…steht dieser Umstand der Annahme von Gefälligkeitsabreden nicht entgegen. Denn eine Gefälligkeit bleibt auch dann eine Gefälligkeit, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruht und ihr wirtschaftliche Überlegungen zugrunde liegen (vgl BFH 24.1.1975, VI R 147/72). Solche Gefälligkeiten und die hieraus entstehenden Aufwendungen sind…

UFSW RV/2022-W/06Pensionsbeiträge und auf diese Pensionsbeiträge entfallenden Zinsen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2008

…der AG/Bw. - 2. Teil - Pensionseinrichtung lautet: ".. ab 01. Jänner 1940 unter der Bezeichnung "Pensionseinrichtung/alt" in eine Zuschusskasse in der Rechtsform eines kleinen Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit umgewandelt. ... Seit 01. November 1949 wurde das Pensionsinstitut nach den bisherigen Grundsätzen fortgeführt." Die vom Bw. zitierten Auszüge…

UFSW RV/0080-W/02Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital im Hinblick auf die Beteiligungsbefreiung nach § 63 Z 1 BewG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2004

…haben; die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechtes, Kreditanstalten des öffentlichen Rechtes, die Österreichische Staatsdruckerei, weiters Rundfunkunternehmen sowie Elektrizitäts-…

UFSG RV/0209-G/03Eine atypisch stille Gesellschaft wird nicht als Organträger anerkannt. Eine seinerzeitige abgabenrechtliche Fehlbeurteilung kann nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Organgesellschaft nur bis zur Höhe ihres steuerlichen Gewinnes verrechnet werden können. Abs. 3: Organträger sind unbeschränkt steuerpflichtige - Kapitalgesellschaften, - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder - Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne…

KStR 2013 Rz 448–4584.3 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…sie einer Rechnungslegungspflicht nach dem VAG 2016 unterliegen; im Falle von kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit gemäß § 6268 VAG 2016 besteht eine im Vergleich zu großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit vereinfachte Form der Rechnungslegung (Verordnung über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, RLVkVVerordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über…

UFSG RV/0238-G/041. Ersatz für entgangene Boni aus einer Erlebensversicherung 2. Steuerschuld kraft Rechnungslegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…und zwar - so die übereinstimmende Meinung der Streitparteien - "für die Aufgabe des Stimmrechts" auf Grund der zum Stichtag 1. August 2001 erfolgten Umwandlung der S-Versicherungsgesellschaft (in der Folge auch: Versicherer) von einem Verein auf Gegenseitigkeit in eine Aktiengesellschaft (siehe die Schreiben der A-GmbH…

BFG RV/3100043/2011Zuzug von Deutschland nach Österreich nach Pensionierung: 1. Höhe des Progressionsvorbehaltes bei Bezügen aus dt. Sozialversicherungsrente 2. Besteuerung einer dt. Betriebspension und von Bezügen aus dt. Pensionskasse 3. Beiträge an ausländische (dt.) private Krankenversicherung als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2015Teil 1/2

…2010: 13.448 € (12.745 € Rente +703 € VuV). II) Bezüge aus der Pensionskasse Ergo VvaG 1) Der Bf bezieht von der Pensionskasse Ergo VvaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) seit Oktober 2006 eine jährliche Leibrente (Altersrente) in der Höhe von 6.984,48 €…

BFG RV/2100744/2013Wiederaufnahme des Verfahrens: Keine Feststellung des Nichtbestehens einer Unternehmensgruppe wegen Liebhaberei beim Gruppenmitglied
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2014

… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

… 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen Personen des privaten Rechts sind die juristischen Personen…

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988 enthält für den Fall der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse in eine Sparkassenstiftung bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit folgende Sonderregelungen: Rz 130: Die Umwandlung gilt nicht als Errichtung einer Privatstiftung mit Übertragung des Vermögens der…

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…operativ oder nur vermögensverwaltend tätig sind. Auf Grund der Rechtsform sind zur unternehmensrechtlichen Buchführung verpflichtet: AG (§§ 3, 125 ff AktG, §§ 189 ff UGB) GmbH (§§ 22, 23 GmbHG, §§ 189 ff UGB) SE (§ 2 UGB, §§ 189 ff UGB) Sparkassen (§ 1 Abs. 1, § 23 SpG) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (…

BFG RV/7100034/2018Besteuerung deutscher Renten-/Versorgungsbezüge einer in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2023Teil 2/2

…ein Pensionsfonds eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit haben. Sie unterliegen den Bestimmungen des dBetrAVG, müssen von der…

BMF-010310/0133-IV/7/2008Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0133-IV/7/200801.07.2008

…ein Interimsabkommen (IA) unterzeichnet. Interimsabkommen deshalb um bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens dessen Handelsteil vorzeitig in Kraft setzen zu können. Das neue Abkommen ist auf Gegenseitigkeit angelegt und ersetzt die bisher angewandten besonderen Handelsmaßnahmen auf Grundlage der VO (EG) Nr. 2007/2000 vom 18.09…

BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

…Jänner 2008 wird das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro somit vorläufig angewendet. Das neue Abkommen ist auf Gegenseitigkeit angelegt und ersetzt die bisher angewandten besonderen Handelsmaßnahmen auf Grundlage der VO (EG) 2007/2000 vom 18.9.2000…