Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010310/0001-IV/7/2008
Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungInfoBMF-010310/0001-IV/7/2008vom 03.01.2008
Wortlaut laut Findok
Interimsabkommen
über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft
einerseits und der Republik Montenegro andererseits (ABL. L 345 vom 28.12.2007,
S. 2)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_345/l_34520071228de00020326.pdf
Am 15.10.2007 haben die EU und Montenegro in Luxemburg ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) und ein Interimsabkommen (IA)
unterzeichnet. Interimsabkommen deshalb um bis zum Inkrafttreten dieses
Abkommens dessen Handelsteil vorzeitig in Kraft setzen zu können. In
Artikel 60 des IA wurde zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen um das IA
zumindest ab 1.1.2008 anwenden zu können.
Ab 1. Jänner 2008
wird das Interimsabkommen
über Handel und Handelsfragen zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro somit
vorläufig angewendet.
Das neue Abkommen ist auf Gegenseitigkeit angelegt und
ersetzt die bisher angewandten besonderen Handelsmaßnahmen auf Grundlage
der VO (EG) 2007/2000 vom 18.9.2000. Günstigere Handelsmaßnahmen der
VO (EG) 2007/2000 können jedoch im Sinne des Artikels 20 des
Interimsabkommens und der Erklärung der Gemeinschaft zusätzlich
angewandt werden.
Die Ursprungsregeln sind im Protokoll Nr. 3 zum Abkommen
enthalten. Wichtige Änderungen zu den bisherigen autonomen Maßnahmen
sind die:
Ausweitung
der Kumulierung auf die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten
Länder und Gebiete (westliche Balkanländer) sowie auf bestimmte Stoffe
der Türkei. Die erweiterte Kumulierung ist jedoch erst ab dem Tag
zulässig, der in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union (Reihe C) angegeben ist,
Möglichkeit
der Abgabe einer Ursprungserklärung auf Handelsdokumenten ohne
wertmäßige Beschränkung (Ermächtigter Ausführer)
für beide Vertragsparteien,
Einführung
des Verbots der Zollrückvergütung ( Drawback-Verbot),
Einführung
der "Buchmäßigen Trennung" und die
Möglichkeit
einer Durchbrechung des Territorialitätsprinzips unter bestimmten
Bedingungen
Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner
2008
Normen und Schlagworte
- Beschluss 2007/855/EG, ABl. Nr. L 345 vom 28.12.2007 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- BMF-010310/0001-IV/7/2008
- Stammnummer
- 32207
- Gültig
- 03.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF