…darin ausgeübten Gewerbebetrieb; Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sei diesfalls die auf das Grundstück entfallende Gegenleistung. Ob die Rente betrieblich oder außerbetrieblich wäre, sei ohne Bedeutung. Mit Antrag vom 30. Juni 2005 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und…
…des Rentenbarwertes Rz 7020: Gemäß § 1 Abs. 1 BewG 1955 gilt der erste Teil des BewG 1955 (§§ 2 bis 17) für alle bundesrechtlich geregelten Abgaben, soweit in anderen Abgabengesetzen nichts anderes geregelt ist. Da eine andere Regelung hinsichtlich der Rentenbewertung im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte…
…Rentenbarwertes wird wie folgt geregelt: Gemäß § 1 Abs. 1 BewG 1955 gilt der erste Teil des BewG 1955 (§§ 2 bis 17) für alle bunderechtlich geregelten Abgaben, soweit in anderen Abgabengesetzen nichts anderes geregelt ist. Da eine andere Regelung hinsichtlich der Rentenbewertung im Bereich der außerbetrieblichen…
…und der Beginn der Rentenleistung auseinanderfallen (vgl. Jakom/Peyerl EStG, 2025, § 18 Rz 24). Als Sonderausgaben abzugsfähig sind demnach Gegenleistungsrenten iZm der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, sofern das Wirtschaftsgut nicht der Erzielung von außerbetrieblichen Einkünften dient (private Kaufpreisrenten). Die Renten und dauernden Lasten sowie…
…für sonstige Einkünfte in Höhe von S 303.808,- 1999 für sonstige Einkünfte in Höhe von S 303.808,- Einkommensteuer festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt: "Da es sich im gegenständlichen Fall um eine außerbetriebliche Versorgungsrente handelt sind die vereinbarten Renten von Anfang an Einkünfte i.S…
…Zl. 98/14/0045 - in diesem wurde die Rentenkategorie "außerbetriebliche Versorgungsrente" negiert - rückwirkend ab 1989 gesetzlich festgelegt. Von einer Übertragung gegen "außerbetriebliche Versorgungsrente" ist demnach u.a. dann auszugehen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen eine Rente, deren versicherungsmathematischer Barwert zuzüglich allfälliger weiterer Gegenleistungen weniger als…
…gewährleistet worden. Die Kosten der Pflegerinnen abzüglich Pflegegeld und -zuschuss seien von den Übernehmern getragen worden. Aufgrund des Wertverhältnisses seien die Zahlungen (Kosten abzüglich Zuschüsse und Pflegegeld) bei den Übernehmern als außerbetriebliche Versorgungsrente (Rentenbarwert < 75 %) behandelt und als dauernde Lasten angesetzt worden. Bei den…
24.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente Rz 7027: Bei diesem Rententyp stellt der Rentenbarwert keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils dar und es liegt eine subjektive (nicht betrieblich veranlasste) Versorgungsabsicht vor (nahe Angehörige; kein Irrtum über den Wert). Diese Voraussetzungen sind üblicherweise…
…Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt…
…einer Kaufpreisrente auszugehen. Weicht der kapitalisierte Wert der Rente vom Wert des Wirtschaftsgutes erheblich ab, dann liegt entweder eine Versorgungsrente oder eine Unterhaltsrente vor. Beiden ist gemeinsam, dass ihnen kein Entgeltcharakter für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes zukommt. Als (außerbetriebliche) Versorgungsrenten werden Renten verstanden, die zumeist…
…werde beantragt, bei der Einkommensteuerveranlagung für 1998 entsprechend dem gestellten Antrag, die Rentenzahlung als außerbetriebliche Versorgungsrente anzuerkennen und aus den zu versteuernden Einkünften auszuscheiden. Auf Grund der aktuelleren Leibrententafel (Peter Lindmeier-Hans Musger 1990/1992) ergäbe sich unter Hinweis auf das Schreiben vom 4. Februar…
…werde beantragt, bei der Einkommensteuerveranlagung für 1998 entsprechend dem gestellten Antrag, die Rentenzahlung als außerbetriebliche Versorgungsrente anzuerkennen und aus den zu versteuernden Einkünften auszuscheiden. Auf Grund der aktuelleren Leibrententafel (Peter Lindmeier-Hans Musger 1990/1992) ergäbe sich unter Hinweis auf das Schreiben vom 4. Februar…
…von Einzelwirtschaftsgütern - außerbetriebliche Versorgungsrenten anlässlich der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen und - sonstige Renten, die keine Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern darstellen (zB Schadenersatzrenten). (b) Unterhaltsrenten fallen nicht unter § 29 Z 1 und sind nicht steuerbar. (c) Da die Rente dafür bezahlt wird…
…1 Z 4 erster Satz) vorliegt" (§ 29 Z 1 letzter Satz idF StRefG 2000). Eine betriebliche oder außerbetriebliche Versorgungsrente liegt vor, wenn der Rentenbarwert bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens weniger als 75% oder mehr als 125%, aber nicht mehr als 200% beträgt (EStR…
…tatsächlich von einer solchen ausgegangen werden dürfte -, dass die Vertragsparteien von einer einkommensteuerlich bedeutsamen "außerbetrieblichen Versorgungsrente" ausgegangen sind. Als Versorgungsrenten [die im vollen Umfang als Sonderausgaben ab der ersten Zahlung geltend gemacht werden können] werden Renten verstanden, die keine angemessene Gegenleistung für das übertragene Vermögen…
…werden oder nicht. Dies ist insbesondere im Rahmen der Typologie der Renten von Bedeutung. § 29 Z 1 EStG 1988 erfasst nur Kaufpreisrenten anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens und außerbetriebliche Versorgungsrenten anlässlich der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen sowie sonstige Renten, die keine…
…Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche Versorgungsrente, eine außerbetriebliche Versorgungsrente oder möglicherweise sogar um eine Unterhaltsrente handelt. Wird die Rente tatsächlich für die Verdienste des ehemaligen…
…Eine (betriebliche oder außerbetriebliche) Versorgungsrente liegt vor, wenn der Rentenbarwert (siehe Rz 7020, 7021und 7023) bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens weniger als 75% oder mehr als 125%, aber nicht mehr als 200% (dann liegt eine Unterhaltsrente vor) beträgt. Im (Rentenbarwert-)Relationsbereich von 75…
…von - außerbetrieblichen oder betrieblichen - Einzelwirtschaftsgütern wird hingegen ab dem Jahr 2000 neu geregelt. Durch die Aufhebung der Bewertungsbestimmungen des § 16 Abs. 2 BewG 1955 durch den VfGH (Erkenntnis VfGH 9.10.2002, G 112/02) war eine neuerliche gesetzliche Änderung der Renten bei der Übertragung…
…4 erster Satz) vorliegt (Steuerpflicht einer außerbetriebliche Versorgungsrente). Bei diesem Rententyp stellt der versicherungsmathematische Wert des wiederkehrenden Bezuges keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung eines Betriebs dar. Dies ist dann der Fall, wenn der Barwert des wiederkehrenden Bezuges (Rente) bezogen auf den Wert des übertragenen…