…zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit durch einen Heilmasseur enthält § 46 MMHmG. sonstige Leistungen von Gemeinschaften dieser Berufsgruppen an ihre Mitglieder (Praxisgemeinschaften). Unter die ärztlichen Umsätze fällt nicht die Tätigkeit der Tierärzte. Diese Umsätze unterliegen dem Normalsteuersatz. Die Steuerbefreiung für ärztliche und arztähnliche Leistungen ist von…
…Zuhilfenahme von angestellten Therapeuten möglich sein sollte, bleibt unklar. In tatsächlicher Hinsicht fehlt es an ausreichenden Sachverhaltsfeststellungen, ob es sich um arztähnliche Tätigkeiten [z.B. Hebamme iSd Hebammengesetzes, freiberuflich Tätiger im Krankenpflegefachdienst oder freiberuflich Tätiger in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten (MTD-Gesetz BGBl. Nr…
…nicht zur Anwendung gelangen, da weder Kenntnisse allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienende Fertigkeiten vermittelt werden, noch - im Hinblick auf die Zielsetzung - eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Vielmehr besteht das primäre Ziel der Kurse darin, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit…
…arztähnliche Leistungen offensichtlich weit auszulegen ist. In dieser Anmerkung ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die österreichische Verwaltungspraxis (konkret Rz. 951a und Rz. 958 UStR 2000) im Hinblick auf das vorliegende Urteil zu eng ist. Unseres Erachtens gilt diese weite Auslegung auch dafür, dass eine Tätigkeit…
…so auszulegen, dass auch Leistungen von Personen umfasst werden, die keine Ärzte sind, aber arztähnliche Leistungen erbringen, wie es bei der psychotherapeutischen Behandlung durch Diplompsychologen der Fall ist. Nicht befreit sind jedoch die Tätigkeiten dieser Berufsgruppe, wenn sie keinen therapeutischen Inhalt haben (Ruppe, aaO, Tz…
…im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung eines von im betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufes erbracht wird, vor. Aus österreichischer Sicht ist davon auszugehen, dass nur solche Tätigkeiten von der in Rede stehenden Befreiungsbestimmung der Richtlinie erfasst sind, die durch das…
…der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers zugunsten der genannten Tätigkeiten anzuwenden sind. Diese Judikaturlinie und die Rechtsformneutralität der Leistungsverfügung hat den EuGH am 6.11.2003, C-45/01 in der Rechtssache Christoph-Dornier-Stiftung erneut beschäftigt; ärztliche und arztähnliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin sind unabhängig…
…der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers zugunsten der genannten Tätigkeiten anzuwenden sind. Diese Judikaturlinie und die Rechtsformneutralität der Leistungsverfügung hat den EuGH am 6.11.2003, C-45/01 in der Rechtssache Christoph-Dornier-Stiftung erneut beschäftigt ärztliche und arztähnliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin sind unabhängig…
…Körperschaften, sofern ihnen im Rahmen dieser Tätigkeit Macht- und Entscheidungsbefugnis zukommt (zB Möglichkeit der Feststellung, dass gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder das Tier die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen kann, Möglichkeit der Genussuntauglichkeitserklärung hinsichtlich des Fleisches). Dem (Tier-)Arzt ähnliche Tätigkeiten sind nicht freiberuflich…
…Es ist Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates, in seinem innerstaatlichen Recht die arztähnlichen Berufe zu bestimmen, wobei aber gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoßen würde, wenn nachgewiesen werden kann, dass Personen, die diesen Beruf oder diese Tätigkeit ausüben, für die Durchführung solcher Heilbehandlungen über berufliche…
…RL seien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 seien die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist…
…der Tätigkeit als Arzt durchgeführt werden, steuerfrei. Diese Bestimmung beruht auf Art. 132 Abs. 1 lit c und lit f der Mehrwertsteuersystem-RL, wonach Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Unabhängige Finanzsenat hat die in den Jahren 2004 und 2005 erzielten Umsätze der Berufungswerberin (Bw.) aus ihrer Tätigkeit als freiberufliche Heilmasseurin - Berufsbefugnis nach dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz…
…im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt…
…Die Tätigkeit der Gesellschaft ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet. Zweitens: Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Der Zweck dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die nicht auf Gewinn gerichtete und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienende Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation und…
…Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe ab. Aus österreichischer Sicht ist in diesem Sinne davon auszugehen, dass - soweit es um ärztliche Behandlungen geht - nur solche Tätigkeiten von der in Rede stehenden Befreiungsbestimmung der Richtlinie erfasst sind…
…der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der antragstellenden Person, auch wenn die Erbringung der Leistung Anforderungen an die medizinische Kompetenz stelle und für den Arztberuf typische Tätigkeiten wie die körperliche Untersuchung des Patienten oder die Prüfung seiner Krankheitsgeschichte umfasse. Hauptzweck jeder derartigen Leistung bleibe - so…
…für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden. Befreit sind alle Leistungen, die eine Milderung oder Beseitigung von Krankheitszuständen bezwecken und auch jene Tätigkeiten, die der Verhinderung von Krankheiten dienen…
…Z 19 UStG 1994 seien von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 fallenden Umsätze u.a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt steuerfrei. Nicht unter die Befreiung fallen Hilfsgeschäfte, wie z.B. die Veräußerung und Entnahme von Anlagevermögen sowie die Veräußerung…
…oder Haftvollzugstauglichkeit. Diese Aufzählung ist eine ausschließliche, d.h. das sämtliche andere Gutachten im Rahmen der Tätigkeit als Arzt als unecht steuerbefreit zu behandeln sind. Keines der hier angeführten Gutachten entspricht in der Art und Weise jenen Gutachten, die unser Mandant erstellt hat und die…