…vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 9. Februar 2012 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Februar 2012 setzte das Finanzamt folgende Säumniszuschläge fest, da die…
…über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…Über die Berufung wurde erwogen: Aus den Verwaltungsakten war festzustellen, dass über die ggstl. Berufung mit innerhalb eines Monats ab Zustellung angefochtener Berufungsvorentscheidung entschieden wurde: Nach geltender Rechtslage ist eine Berufungsvorentscheidung mit Vorlageantrag anfechtbar; gemäß § 276 Abs 2 BAO idgF beträgt die Vorlageantragsfrist einen Monat…
…Zustellung der Beschwerdevorentscheidung betreffend die angefochtene Festsetzung von Anspruchszinsen am 13. Juni 2024 brachte die Beschwerdeführerin jeweils einen weiteren als "Vorlageantrag" bezeichneten Schriftsatz ein. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, dem Parteienvorbringen sowie - hinsichtlich des für den Grundlagenbescheid maßgeblichen Feststellungsverfahrens -…
…in denen lediglich eingewendet wird, dass den bekämpften Bescheiden ein ebenso mit Berufung angefochtener Bescheid zu Grunde liege. Das Verfahren wurde der erkennenden Richterin mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 20. März 2018 im Zuge einer Altaktenumverteilung zur Entscheidung zugeteilt. Die Entscheidung über die offenen Berufungen…
…gegen den am 9. April 2013 eingelangten Einkommensteuerbescheid 2005 vom 29. März 2013 mit der Beantragung der ersatzlosen Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Begründungen: Verjährung und Nichtigkeit der vom Finanzamt zur Folgeänderung herangezogenen Grundlagenbescheide. Das Finanzamt WohnsitzFA erließ eine abweisende, mit 27. Dezember 2017 datierte Beschwerdevorentscheidung…
…dass abgeleitete Bescheide - hier die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1985 bis 1991 - dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid (und der materiellen Rechtslage) entsprechen. […] Zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides [Anmerkung: UFS-Entscheidung betreffend des Antrages auf Änderung der Einkommensteuerbescheide] (und im Übrigen sogar schon im…
…können die angefochtenen, gemäß § 295 Abs 1 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2002 vom 15. Oktober 2004 nicht auf § 295 BAO gestützt werden (vgl Ritz, BAO2, S 704ff, wonach § 295 BAO der Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide bzw an nachträgliche grundlagenähnliche Bescheide dient…
…des angefochtenen Bescheides bestimmt. Mit dem gegenständlich einzig angefochtenen Bescheid wurde die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages ausgesprochen. Es war völlig ungewiss, ob das BFG in Stattgebung der Beschwerde die Wiederaufnahme bewilligen würde und ein neuer Einkommensteuerbescheid zu ergehen hätte, in dem die Auswirkung des geänderten Grundlagenbescheides…
…ab (angefochtener Bescheid). Zur Begründung führte das Finanzamt aus, gemäß § 295 Abs 4 BAO sei es sachverhaltsmäßige Bedingung für eine Aufhebung, das sich der aufhebende Änderungsbescheid nur auf einen "Nichtbescheid" stütze. Der gegenständliche Einkommensteuerbescheid vom 20.7.2017 basiere jedoch allein auf dem Grundlagenbescheid des…
…Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass der Grundlagenbescheid (Zl. 2/38/2011) im Hinblick auf seine verwaltungsrechtliche und gerichtliche Überprüfung nicht bestandskräftig sei und daher der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen dieses Schicksal teile. Auch habe die Bf…
…Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass der Grundlagenbescheid (Zl. 2/27/2011) im Hinblick auf seine verwaltungsrechtliche und gerichtliche Überprüfung nicht bestandskräftig sei und daher der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen dieses Schicksal teile. Auch habe die Bf…
…Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass der Grundlagenbescheid (Zl. 222/36/2011) im Hinblick auf seine verwaltungsrechtliche und gerichtliche Überprüfung nicht bestandskräftig sei und daher der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen dieses Schicksal teile. Auch habe die Bf…
…Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass der Grundlagenbescheid (Zl. 222/37/2011) im Hinblick auf seine verwaltungsrechtliche und gerichtliche Überprüfung nicht bestandskräftig sei und daher der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen dieses Schicksal teile. Auch habe die Bf…
…Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 6. Dezember 2007 sowie vom 13. Dezember 2007 setzte das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln gegenüber der Bw. Anspruchszinsen…
…1.2011 mit Bescheid vom 3.7.2012 gemäß § 299/1 BAO aufgehoben wurde und somit nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, war die angefochtene Bescheiderlassung nach Ansicht des Finanzamtes zulässig." 2. ergänzender Schriftsatz des Bf: Mit ergänzendem Schriftsatz vom 14. Jänner 2015 gab der Bf…
…18 Abs. 6 EStG 1988) abzusprechen ist. Wird ein Grundlagenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen, so besteht hinsichtlich Vorläufigkeit keine Bindungswirkung für hievon abgeleitete Bescheide. Wird ein abgeleiteter Bescheid mit der Begründung angefochten, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind, so ist…
…| 2011 | Wiederaufnahmebescheid v. 19.12.2011 betreffend F 2001 | 2011 | Neuer Feststellungsbescheid 2001 v. 19.12.2011 (in diesem Verfahren angefochtener Sachbescheid im zweiten Rechtsgang nach VwGH Erkenntnis Ra 2017/15/0054-5 v.28.02.2018) -Einkünfte der Bfin. gem. …
…Zustellung des Grundlagenbescheids rechtskonform erfolgte, weshalb der Abweisungsbescheid 2011 vom 05.04.2018 zu Recht erlassen wurde. Aus diesem Grund beantragt das Finanzamt die Abweisung der Beschwerde. Aus dem mit der Vorlage elektronisch übermitteltem Akt des Finanzamts lässt sich entnehmen: Angefochtener Bescheid Als angefochtener Bescheid…
…Veräußerungsgewinnes des Mitunternehmeranteiles des Bw. an der Dr. NN und Dr. XX GesBR betreffen und daher im entsprechenden (ebenfalls angefochtenen) Feststellungsbescheid, welcher den Grundlagenbescheid für den hier strittigen Bescheid ist, enthalten sind. Das diesbezügliche Vorbringen geht daher im gegenständlichen Verfahren ins Leere. 3. Verjährungseinrede Gemäß …