…im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw ist subsidiär Schutzberechtigter. Auf dem am 6…
…Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Finanzamt wurden im Zuge der Anzeige nur eine Abschrift des Kaufvertrages und eine Abgabenerklärung übermittelt…
…einer im Jahr 1996 erfolgten Entnahme von Räumlichkeiten aus dem Betriebsvermögen des Berufungswerbers nicht geeignet ist, einen im Spruch des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002 anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Der Berichtigung der vom Berufungswerber im Jahr 2002 zu Unrecht vorgenommenen Entnahme in Höhe des Buchwertes…
…insbesondere auch Iaut Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen, nicht zulässig. Bei korrektem Ausweis der abzuführenden Abgaben in den Jahreslohnzetteln 2010 und 2011 komme es zu keinem im Spruch anders Iautenden Bescheid, weshalb kein Grund für eine amtswegige Wiederaufnahme vorliege. Die Richterin richtete an den Bf…
…denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist eine Wiederaufnahme…
…Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens zu enthalten. 2. Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen? Zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides betreffend den streitgegenständlichen Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer für 1995 am 7.05.2007 datiert ist, war unbestritten bereits der neue…
…Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können und eine allfällige Verletzung berechtigter Parteiinteressen nicht erkennbar ist, waren im vorliegenden Fall die mit Berufung angefochtenen Bescheide aufzuheben und die Sache zur Durchführung bisher unterlassener Sachverhaltsfeststellungen zurückzuverweisen. Graz, am 8…
…des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes gesetzt, wodurch Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung die Erlassung eines inhaltlich anders lautenden Bescheides nicht ausgeschlossen werden kann. Ob tatsächlich ein anders lautender Bescheid zu erlassen sein wird, hängt vom Ergebnis des nunmehr durchzuführenden Ermittlungsverfahrens ab. Der Bw. hat zu seiner…
…in eventu, dass der angefochtene Bescheid aufgehoben und zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Finanzamt zurückverwiesen werde. Das Finanzamt räumte in seiner Stellungnahme ein, dass notwendige Ermittlungen unterlassen worden seien bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Obwohl dem Antragsteller…
…sondern ausschließlich Rechtsstreitigkeiten diese Aufwendungen verursacht haben, würde die Wiederaufnahme auch zu keinem anders lautenden Bescheid führen und somit ebenfalls eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung all dieser klaren Sachverhalte war spruchgemäß zu entscheiden. C) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines…
…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…entscheidungsrelevanten Sachverhaltes unterlassen hat, liegt ein Verfahrensmangel vor, bei dessen Vermeidung das Ergehen eines inhaltlich anders lautenden Bescheides nicht ausgeschlossen werden kann. Ob der UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz von der Möglichkeit einer kassatorischen Berufungserledigung Gebrauch macht, liegt in seinem Ermessen. Aus nachstehenden Gründen wird…
…Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Begründung des Sachbescheides lautet: Der österreichischen Finanzverwaltung wurden auf Grund der EU-Zinsrichtlinie (RL 2003…
…weil Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen…
…Erfordernis des "anders lautenden Bescheides" jedenfalls erfüllt. Wie bereits im Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung ausführlich dargestellt wurde, liegen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Wiederaufnahme der Verfahren gegenständlich vor. Auch die erforderlichen Begründungen wurden rechtmäßig ausgeführt. So wurde im Bescheid über die…
…dass die unterlassenen Ermittlungshandlungen zur Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts einen Verfahrensmangel begründen würden, bei dessen Vermeidung das Ergehen eines inhaltlich anders lautenden Bescheides nicht ausgeschlossen werden könne (s. GZ RV/3085-W/12). In weiterer Folge übermittelte das Finanzamt der Bw nachstehendes Schreiben (vom 27…
…Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Dass…
…die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Aufgrund der vorgelegten Akten steht fest, dass die Abgabenbehörde erster Instanz die Wiederaufnahme der…
…von Amts wegen unter der Voraussetzung des Absatz 1 c nach Kenntnis dieser Umstände einen im Spruch des Rückstandsausweises anders lautenden Bescheides herbeizuführen. | Beweis: | beiliegende Anklageschrift vom 5.12.2003, beiliegendes Urteil des LG X, beiliegender Rückstandsausweis vom 10.8.2001 beiliegendes Schreiben…
…die dazugehörigen Unterlagen betreffend Kauf A-GmbH genommen sowie Kenntnis über die Höhe des Kaufpreises und über die Überlegungen zum Kaufpreis erlangt. Die rechtzeitige Kenntnis der neu hervorgekommenen Beweismittel und Tatsachen hätten zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid geführt. Neu hervorgekommene Beweismittel und Tatsachen…