…1 "Andere Einkünfte" Rz 910: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte (siehe Rz 910b) bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze von 730 Euro sind die gesamten anderen Einkünfte unter Beachtung…
…kommen), hat das Finanzamt im gegenständlichen Fall den Veranlagungsfreibetrag zu Recht nicht gewährt. Zur Argumentation der Bf., der Veranlagungsfreibetrag sei vom Finanzamt bisher anerkannt worden und die italienischen Pensionseinkünfte seien von der Abgabenbehörde in Vorjahren nicht als "andere Einkünfte" qualifiziert worden, ist schließlich festzuhalten, dass…
…unter anderem auf die vielen erfolglosen Versuche hin, mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufzunehmen, weshalb es nicht möglich gewesen sei, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse zu ermitteln. Über die Beschwerde wurde erwogen: Aufgrund nachfolgender Beweiswürdigung wird davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2012 lediglich über geringfügige Einkünfte…
…die Richtigstellung des Einkommen-steuerbescheides 2020. Der Bf übermittelte diesbezüglich unter anderem eine Verständigung über die Leistungshöhe zum 01.01.2020 der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Niederösterreich vom Jänner 2020 und eine Auflistung der Einkünfte und der einbehaltenen Beträge für Sozialversicherung und Lohnsteuer; aus Letzterer geht hervor…
…jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen. Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens besteht darüber, ob im gegenständlichen Fall ein Veranlagungsfreibetrag gemäß § 41 Abs. 3 EStG 1988 zusteht. Dazu wird seitens des Bundesfinanzgerichtes folgendes ausgeführt: Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es…
…dass das Abkommen einerseits keine besondere Zuteilungsregel für die Veräußerung von beweglichem Vermögen enthält und andererseits in Artikel 21 für nicht besonders geregelte Einkünfte ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Veräußert daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen (seit mehr als 1 Jahr in seinem Privatvermögen gehaltenen) Anteil…
…Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in Artikel 18 OECD-MA verwendeten Begriff…
…Gebrauch gemacht und die Einkommensteuervorauszahlung aufgrund der niederschriftlichen Angaben des Bw., wonach seine anderen Einkünfte im Jahr 2002 rund 800,00 € (rund 11.008,24 S) betragen, von 1.726,69 € (23.759,77 S) auf 1.180,00 € (16.237,15…
…EStG 1988 eine Veranlagung dann (zwingend) zu erfolgen habe, wenn im Einkommen neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte in Höhe von mehr als 730,00 € enthalten seien. Ausländische Einkünfte, bezüglich welcher Österreich das Besteuerungsrecht besitze, seien aber "andere" Einkünfte im Sinne des § 41 Abs…
…77 Abs. 4 EStG 1988) und den Kinderfreibetrag (§ 106a EStG 1988) geltend machen. Rz 7527: Eine Veranlagung kann auch beantragt werden, wenn die Summe der anderen Einkünfte einen Verlust ergibt oder der Arbeitnehmerabsetzbetrag zu einer negativen Einkommensteuer (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) führt. Ergibt sich…
…27.3.3.1 Allgemeines Rz 7334: Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (Rz 7327 ff)…
…41 Abs. 1 EStG 1988) Rz 909: Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist in den folgenden Fällen ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben: andere Einkünfte von mehr als 730 Euro (siehe Rz 910-910b), gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim…
…Eine erstmalige Veranlagung der Vorjahre unterbleibt aber bei Vorhandensein lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, wenn unter Berücksichtigung des Drittelbetrages die Grenze des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (730 Euro für andere Einkünfte) nicht überschritten wird. Rz 7386: Die Drei-Jahres-Verteilung wirkt auch auf die Anrechnung…
…daraus, dass die steuerpflichtigen Lohnbezüge für die Dauer des Bezuges solcher Leistungen auf fiktive Jahreseinkünfte hochgerechnet werden. Andere Einkünfte, die während des Bezugs derartiger Transferleistungen zufließen, sind immer in der tatsächlichen Höhe anzusetzen. Umzurechnen sind nur die laufenden Einkünfte. Sonstige Bezüge sind nur dann hochzurechnen…
…EStG eine Veranlagungspflicht. Demnach sei der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und dieser andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag EUR 730,00 übersteigt. Die Verdienstentgangsentschädigung stelle "andere Einkünfte" in diesem Sinne dar. Darüber hinaus sei der Beschwerdeführer nach § 42 Abs…
…Zu den "anderen" Einkünften gehören auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus dem Ausland zufließen, selbst wenn sie im Ausland dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erhebung der Einkommensteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuerpflicht) sind nur auf inländische Einkünfte aus nichtselbständiger…
…I Nr. 62/2018 nicht rechtskräftig veranlagten Fälle mit Einkünften aus der Einräumung von Leitungsrechten. Die Gesetzesmaterialien zu § 107 EStG 1988 (RV 190 BlgNR XXVI.GP) führen unter anderem aus: Die steuerliche Behandlung von Entgelten im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten ist schwierig, weil…
…unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die oben aufgezählten steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Jahresausgleichszeitraum, Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Dies könnte, insbesondere im Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines…
…Steuerpflichtige in diesem Veranlagunsgzeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt einer Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vorliegen. Nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 sind lohnsteuerpflichtige Einkünfte nur dann zu veranlagen wenn der Steuerpflichtige andere Einkünfte bezogen hat…
…und beweist damit das - ohnehin bei jeder vernunftbegabten Person als selbstverständlich vorauszusetzende - Wissen ob der Erklärungspflicht von solchen Einkünften. Am Tatvorwurf gegen den Bf. vermag auch das Vorbringen des Bf., er wäre durch einen - ungenannten - Arbeitskollegen zu seinem steuerunehrlichen Verhalten angeleitet worden, nichts zu ändern…