…ausführt: "Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt" (VwGH…
…Reisepasskopie. In manchen Fällen gibt es eine Meldebestätigung. Diese fehlt natürlich genau in jenen Fällen, in denen es an der vorgetäuschten Geschäftsanschrift nicht einmal eine Meldung gibt (zB bei KS). Die UID-Abfragen erfolgen nur sehr sporadisch bzw. gibt man sich mit veralteten Abfragen zufrieden…
…Existenz dieser Unternehmen sowie die Durchführung der in Rechnung gestellten Arbeiten wären daher nicht möglich gewesen. Unbestritten ist, dass die auf den Rechnungen angeführten Anschriften jeweils die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschriften der Rechnung ausstellenden Subunternehmer waren. Strittig ist, ob an den im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschriften…
…Österreich keine neue Anschrift bekannt gegeben werde. Aufgrund dieser Umstände steht fest, dass im Zeitraum 2002 diese Firma an der auf den Rechnungen angegebenen Adresse nicht mehr existierte, und auch die auf den Rechnung aufscheinende Geschäftsanschrift nicht der Wirklichkeit entsprach. Diesen Feststellungen hat die Bw…
…Gesellschaftsvertrag oder dem Firmenbuch bekannt gegebenen Geschäftsanschrift nur hervorgeht, dass sie dem Notar bzw. dem Firmenbuchgericht gegenüber angegeben wurde. Es handelt sich dabei jedoch um unüberprüfte Angaben. Das Argument, die Existenz der D. könne nicht geleugnet werden, weil gelegentlich an sie adressierte Poststücke aufgefunden und…
…vom 6.8.2020 ein. Die Beschwerde enthält im Rubrum wiederum den Vermerk "Vollmacht ausgewiesen". BVE Mit direkt an die Bf. an deren Geschäftsanschrift in ***3*** adressierter Beschwerdevorentscheidung vom 29.01.2021 wies das FA die Beschwerde als unbegründet ab. Laut Rückschein wurde die als…
…die Nichtexistenz der Firma an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse, die Tatsache, dass ohne Kontrolle Überweisungen auf das auf der Rechnung aufscheinende Konto vorgenommen wurden, waren ausreichend maßgebliche Gründe für die Annahme, dass die ***1*** nicht Empfänger der Zahlungen war und die in den…
…sie darstelle. Nach der Aktenlage sei sowohl die Zustellung des Bescheides vom 12.9.2016 sowie der Beschwerdevorentscheidung vom 1.12.2016 per Post direkt an die Bf. an deren Geschäftsanschrift erfolgt, obwohl eine Vollmacht der steuerlichen Vertretung gegeben war. Es sei nicht erkennbar, weshalb…
…er hätte kein einziges Mal die N. an ihrer Geschäftsanschrift aufgesucht. Denn hätte er dies getan, so hätte er erkennen müssen, dass der Geschäftspartner, die Firma N. GmbH & Co KG, nicht existiert. Unglaubwürdig sind auch die sonstigen Angaben mit Bezug auf die vorgebliche Fremdleistungsfirma N…
…b BAO der Erlassung eines Zurückweisungsbeschlusses an die Bf. nicht entgegen. Überdies könnte infolge des Verlustes der Parteifähigkeit selbst eine Sachentscheidung keine Wirkung gegenüber der X mehr entfalten. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen und wird der Zurückweisungsbeschluss durch…
…ihrer Erhebungen fest, dass sich an der Sitzadresse der R- GmbH keine Anhaltspunkte für eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit ergeben haben, die Gesellschaft ist am angeblichen Betriebsort nicht existent und der Geschäftsführer nicht ständig in Österreich aufhältig. Am 01.02.2013 gab XP, der im Firmenbuch…
…Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug…
…dass aus den vorgelegten Aktenteilen nicht ersichtlich sei, weshalb die Zustellung der als Bescheid intendierten Erledigungen sowie der als BVE intendierten Erledigungen an die ***X*** an deren Geschäftsanschrift vorgenommen wurde und nicht an die steuerliche Vertreterin und dass nach der Aktenlage kein Hinweis dafür vorliege…
…dass aus den vorgelegten Aktenteilen nicht ersichtlich sei, weshalb die Zustellung der als Bescheid intendierten Erledigungen sowie der als BVE intendierten Erledigungen an die ***X*** an deren Geschäftsanschrift vorgenommen wurde und nicht an die steuerliche Vertreterin und dass nach der Aktenlage kein Hinweis dafür vorliege…
…700,00) abzugsfähig sind. Die verbleibenden 50% der Rechnungssumme stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar. S 13 ***Sub13*** SRL, ***L1*** Die Geschäftsanschrift lautet ***Adr11***, ***L1***. Als UID-Nummer ist ***Nr*** angegeben. Die ***Adr12*** Firma ***Sub13*** SRL existiert nicht. Sie konnte weder über die…
…Heilung von Zustellmängeln; eine "Heilung durch Einlassung" kennen diese Bestimmungen nicht (vgl. VwGH 09.04.2020, Ro 2020/16/0004 unter Hinweis auf VwGH 20.11.2019, Fr 2018/15/0011). Es liegt kein Hinweis dafür vor, dass die an die Bf. adressierte und dieser…
…mitgeteilt worden war. Da das jeweils örtlich zuständige Finanzamt den Betriebsstandort dieser Unternehmen nicht beanstandet hatte, könne dem Bw. diesbezüglich kein Verschulden zugerechnet werden. Dieses Vorbringen stellt das Ergebnis der Außenprüfung, wonach an der angegebenen Geschäftsanschrift keine Unternehmenstätigkeit der "S "stattgefunden habe, keineswegs als falsch…
…ihrer Erhebungen fest, dass sich an der Sitzadresse der ***2*** GmbH keine Anhaltspunkte für eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit ergeben haben, die Gesellschaft ist am angeblichen Betriebsort nicht existent und der Geschäftsführer nicht ständig in Österreich aufhältig. Am 01.02.2013 gab Herr ***7***, der im…
…November 2002 an die Geschäftsanschrift der DB-GmbH in 1100 Wien, L-Straße (L-Straße), unbehoben zurück kam. Bei einer Begehung am 2. Dezember 2002 wurde dort niemand angetroffen. Bei einer Begehung am 5. Juni 2002 war von einer Existenz der DB-GmbH nichts ersichtlich…
…über den Weiterverkauf des jeweiligen Fahrzeuges zu verhandeln. Diesfalls wurde der Kaufpreis wiederum telefonisch ausgemacht. Die Lieferung der Fahrzeuge erfolgte ausschließlich durch Herrn R an der Geschäftsanschrift des jeweiligen Käufers. IL2 wartete am Firmengelände der kaufenden Firmen, erhielt von R die Eingangsrechnung sowie die Fahrzeugpapiere…