…sodass durch einen amtlichen Gebrauch von Abschriften (Kopien) solcher Schriften keine Gebührenschuld begründet wird. Beispiel: Bei einer Behörde wird eine gebührenpflichtige Eingabe eingebracht und der ausländische Reisepass im Original sowie eine Kopie des ausländischen Reisepasses beigelegt. Der ausländische Reisepass im Original stellt ein im Ausland…
…1 Z. 2 GebG entstanden ist, zumal von diesen Urkunden im Jahr 2006 mit Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft amtlicher Gebrauch gemacht wurde. Dass die Zustimmungserklärung des Vaters der Kinder erst nach dem 1. Juli 2007 vorgelegt wurde, ist aus dem Akt der Magistratsabteilung…
… 11 Z 5 GebG 1957 wie bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Bei im Ausland ausgestellten Auszügen und Bescheinigungen entstünde die Gebührenschuld nach dieser Bestimmung mit dem amtlichen Gebrauch im Inland. Unabhängig von einer Erledigung durch das Amt der Wiener Landesregierung sei also für diese…
…bzw. Schiedsgericht gegeben ist, das nur auf Grund einer Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstandes zuständig ist. Gemäß § 8 Abs.1 GebG wird unter dem Ausdruck "Amtlicher Gebrauch" die Verwendung einer Schrift bei einer öffentlichen Behörde, einem Gericht, einem Amt oder einer öffentlichen Kasse zu dem Zwecke…
…BAO beantragt werden kann. Die Gebührenschuld für die Eingabe und Beilagen ist mit der abschließenden schriftlichen Erledigung entstanden. Ebenso ist die Gebührenschuld für die ausländischen Standesurkunden und Zeugnisse im Zeitpunkt des amtlichen Gebrauchs entstanden. Die für diese Schriften entrichteten Gebühren wurden nicht zu Unrecht entrichtet…
…eines amtlichen Gebrauchs von ausländischen Urkunden im Inland kann bei jeder Vorlage bei einer Behörde nur einmal entstehen, auch wenn diese in mehreren Ausfertigungen (Originalen, Gleichschriften, Abschriften, Kopien) vorgelegt werden. Die Verwendung jener Ausfertigung der ausländischen Urkunde für die auf Grund eines früheren amtlichen Gebrauchs…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Entrichtung der Gebühr tritt in diesem Fall dann ein, wenn von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat er dadurch keinen Vorteil erlangt…
…1058 ff) beträgt die Gebühr 1/16% (= 0,0625%) der Wechselsumme. Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht oder gelangt er im Inland zu einem amtlichen Gebrauch, so ist in diesem Zeitpunkt die Gebühr auf den Betrag von 1/8% von der…
…3 Bogen vor. Eine Beilage (Bauplan) besteht aus 2 einseitig beschriebenen DIN A3 - Blättern. Es liegt ein Bogen vor. Einer Eingabe wird ein ausländischer Reisepass im Original beigelegt, von dem ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Der Reisepass unterliegt einer Zeugnisgebühr, die sich nach Bogen berechnet…
…Behörden oder ausländischen Gerichten ausgestellt worden sind, entsteht die Gebührenschuld, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird (siehe Rz 120 ff). 8.2.5.3. Abschriften und Auszüge Rz 175: Die Tarifposten 1 (Abschriften) und 4 (Auszüge) des § 14 GebG sind in …
…Ausländische Schriften von denen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, sind unabhängig von einer etwaigen Vergebührung nach ausländischem Recht gebührenpflichtig. Rz 378: Auch eine gebührenfreie amtliche Mitteilung (siehe Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als Beilage der Beilagengebühr. Rz 379: Schriften und Druckwerke…
…für Fremde (§ 94a FPG) | 56 Euro | 35 Euro | Z 3 | eines Lichtbildausweises für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) | 56 Euro | 35 Euro Rz 513: Bei Vorlage von ausländischen Schriften durch den Antragsteller siehe Rz 120 ff (amtlicher Gebrauch).
…vergebühren, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (siehe Rz 120 ff). 10.13.2.3. Beispiele für Zeugnisse Rz 647: Beispiele für gebührenpflichtige Zeugnisse sind: Amtliche Dienstausweise und amtliche Legitimationspapiere…
…1 Z 5 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe; bei den im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird (siehe Rz 174). 10.13.7.2. Gebührenschuldner Rz 655: Gemäß § 13 Abs…
…zur Befriedigung ihrer Forderung gelangen können | Z 14 | Waagzettel, solange davon kein amtlicher Gebrauch durch Verwendung als Beilage gemacht wird | Z 15 | Auszüge über Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR), um die im diplomatischen Wege von auswärtigen Behörden entweder durch die…
…das Inland per Telefax löst, im Hinblick darauf, dass eine unbeglaubigte Abschrift ins Inland verbracht wird, keine Gebührenschuld aus. Rz 1074: Der amtliche Gebrauch umfasst vor allem den Gebrauch zu Beweiszwecken. § 20 Z 6 GebG sieht allerdings eine Befreiungsvorschrift vor. Demnach sind im Ausland beurkundete…
…der Gebührenschuld beim Wechsel Rz 1082: Das Gesetz knüpft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld beim Wechsel an verschiedene Tatbestände, die in der Eigenheit der wechselrechtlichen Vorgänge begründet sind, an: Körperliche Übergabe der Wechselurkunde, Indossierung, Annahme (Akzept), amtlicher Gebrauch, Vervollständigung. Näheres siehe Rz 1633 ff.
…lit. b bezeichnetes Erfordernis erfüllt, im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland oder b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen. 6.2 „Wettgebühr“ Gemäß …
…b bezeichnetes Erfordernis erfüllt, im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland, oder b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen." Das Finanzamt für Gebühren und…