…Kontaktlinse nicht einmal dadurch, dass sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet wird. Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel betreffen stets auch die allgemeine Lebensführung. Eine Kontaktlinse hat keine Schutzfunktion gegenüber speziellen Gefahren einer bestimmten beruflichen Tätigkeit. Sie ist daher kein Arbeitsmittel gemäß § 16 Abs…
…abzugsfähig, insoweit Friseur- und Kosmetikaufwand in Zusammenhang mit der Anpassung des Äußeren an eine Bühnenrolle anfällt (VwGH 10.9.1998, 96/15/0198). Körperbehinderung Rz 4733: Aufwendungen zur Kompensation derartiger Beeinträchtigungen betreffen stets auch die allgemeine Lebensführung (VwGH 28.2.1995, 94/14/0154). Aufwendungen…
…Bildungsmaßnahme der Tätigkeit des Berufungswerbers dienlich war, reicht nicht aus, um sie völlig von privaten Anhaltspunkten ("allgemeine Lebensführung") lösen zu können. Wenn Aufwendungen sich aber nicht klar von den Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzen lassen, ist eine Einstufung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nicht zulässig (vgl…
…der Bw. verwendete Gleitsichtbrille, bei der zum Unterschied zu einer Bifokalbrille die im Allgemeinen große Fernzone des Glases ohne Bildsprung stufenlos in den Nahbereich übergeht. Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel betreffen stets auch die allgemeine Lebensführung, sodass diese gemäß dem Aufteilungsverbot des § 20…
…eines Arbeitnehmers nur Aufwendungen sind, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, ohne gleichzeitig auch durch die allgemeine Lebensführung bedingt zu sein. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nichtberufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind, sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn derartige Kenntnisse für die…
…die Bildungsmaßnahme der Tätigkeit des Berufungswerbers dienlich war, reicht nicht aus, um sie völlig von privaten Anhaltspunkten ("allgemeine Lebensführung") lösen zu können. Auch wenn die Bestellung des Berufungswerbers zum Geschäftsführer durch die Beratung teilweise gefördert worden sein sollte, dürfen die Aufwendungen auf Grund des in…
…weiteren Vorhalteverfahren des Bundesfinanzgerichtes vertritt das Finanzamt nunmehr folgende Ansicht zu den Anspruchszeiträumen: 02/2016 bis 05/2016 => kein Anspruch: Da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum im Haushalt der Großmutter lebte und diese für die Ausgaben für die allgemeine Lebensführung und des Wohnbedarfs aufkam…
…Gesamtgrad der Behinderung 60 v. H. Begründung für den Gesamtgrad der Behinderung: Leiden 1 wird durch Leiden 2 und 3 in Kombination um 1 Stufe erhöht, da Leiden 2 schwerwiegend ist und Leiden 3 die allgemeine Lebensführung erschwert. Keine weitere Erhöhung, da keine ungünstige Leidensbeeinflussung…
…einer bestimmten beruflichen Tätigkeit zukommt, regelmäßig die Funktion als medizinisches Hilfsmittel, sodass für die Anschaffung von Brillen getätigte Auslagen als Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel anzusehen sind, die stets auch die allgemeine Lebensführung betreffen und damit nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit…
…Arbeitsmittel und sonstigen Werbungskosten hingegen wurden mit der wesentlichen Begründung abgewiesen, als es sich bei den Arbeitsmitteln und sonstigen Werbungskosten "um Aufwendungen für die allgemeine Lebensführung handle, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des…
…Einkäufe Billa, Merkur, …) würden unter die allgemeine Lebensführung oder Repräsentationsaufwand fallen. Diese Aufwendungen seien gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähig. Der Besuch von diversen kulturellen (Lesungen, Ausstellungen) und sportlichen Veranstaltungen, die auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich seien, diene nicht automatisch der Repräsentation als Politikerin. Es…
…wonach Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig sind, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes des Steuerpflichtigen erfolgen (sogenanntes Aufteilungsverbot; vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Bd. III B, Tz 3 zu § 16). Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel betreffen stets auch die allgemeine Lebensführung…
…werden - mit Ausnahme der unter der Position 10 ausgewiesenen Aufwendungen daher zur Gänze zum Abzug zugelassen. 1.2 Bildschirm(arbeitsplatz)brille als Werbungskosten: Aufwendungen für die Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel (zB Sehschwächen) gehören, weil sie stets auch die allgemeine Lebensführung betreffen, zu den gemäß …
…von der Sozialversicherung gedeckt werden, wird von medizinischer Notwendigkeit auszugehen sein. Das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsplanes ist insbesondere bei Kosten, die durch die allgemeine Lebensführung verursacht sind (UFS 07.05.2013, RV/0028-W/13 mwN), somit zur nachweisbaren Abgrenzung…
…eines Arbeitnehmers nur Aufwendungen seien, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringen würde, ohne gleichzeitig auch durch die allgemeine Lebensführung bedingt zu sein. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nichtberufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien, seien auch dann nicht abzugsfähig, wenn derartige Kenntnisse für…
…seien daher der privaten Sphäre der Berufungswerberin zuzuschreiben und nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei den Honoraren für die psychoanalytische Einzeltherapie handle es sich um gemischt veranlasste Aufwendungen, die aufgrund ihrer Nützlichkeit für die allgemeine Lebensführung dem nicht abzugsfähigen Bereich der allgemeinen Lebensführung gemäß § 20 Abs…
…ist: Ein Kurs, der auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse ist! - Alle Teilnehmer waren selb- oder unselbständig berufstätig (bzw arbeitsuchend) und hatten konkrete Herausforderungen mit Kollegen und insbesondere auch Vorgesetzten in ihrem Job zu bewältigen. Ein Kurs, der grundsätzlich der privaten Lebensführung dient! …
…In seinem Erkenntnis vom 28.2.1995, 94/14/0154 betreffend die Werbungskosteneigenschaft der Ausgaben für eine Bifokalbrille führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel stets auch die allgemeine Lebensführung betreffen. Eine Bifokalbrille habe die Aufgabe, eine (altersbedingte) Sehschwäche nach…
…in seinem geräumigen Ordinationsbereich unweit seines Wohnortes vorzunehmen. Arbeitsbrillen (Pkt.8.2) Die geltend gemachten AfA - Beträge in Höhe von S 1.841,00 können nicht anerkannt werden, da Brillen zur Kompensation körperlicher Mängel dienen und somit die allgemeine Lebensführung betreffen. Bei der vom Bw…
…In seinem Erkenntnis vom 28.2.1995, 94/14/0154 betreffend die Werbungskosteneigenschaft der Ausgaben für eine Bifokalbrille führte der VwGH aus, dass Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel stets auch die allgemeine Lebensführung betreffen. Eine Bifokalbrille habe die Aufgabe, eine (altersbedingte) Sehschwäche nach…