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UFSW RV/1953-W/02Aufteilung der Vorsteuern in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil bei Erzielung von steuerpflichtigen und unecht steuerfreien Umsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…zur Judikatur des VwGH im Zusammenhang mit Gewerbesteuer (VwGH 27.6.1991, 89/13/0004) gehen daher ebenfalls ins Leere. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene und bescheidmässig durchgeführte Änderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge erfolgte daher zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15…

UFSG RV/0009-G/06Die von österreichischen Netzbetreibern verrechnete Umsatzsteuer kann nicht erstattet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2006

… 1 Abs. 1 der VO 279/1995 sind im vereinfachten Verfahren an ausländische Unternehmer nur abziehbare Vorteuerbeträge an Unternehmer erstattungsfähig. Ein Vorsteuerabzug nach § 12 UStG 1994 ist aber nur für im Inland an den Unternehmer erbrachte Leistungen zulässig. Der Leistungsort für die von den österreichischen…

UStR 2000 Rz 2011–204612.4. Aufteilung des Vorsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…übrigen Umsätzen in nicht abziehbare und abziehbare Vorsteuerbeträge aufteilen. Diese Methode ist aus Vereinfachungsgründen zusätzlich zu der Grundnorm des § 12 Abs. 4 UStG 1994 vorgesehen; sie macht eine exakte Zuordnung der Vorsteuern zu bestimmten Umsätzen entbehrlich. Bei dieser Aufteilungsmethode sind alle Vorsteuern des Unternehmens nach…

BFG RV/7100423/2022Selbstanzeige, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Festsetzungsverjährung, Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtiger Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2022Teil 1/4

…viel an Vorsteuern geltend gemacht. Für das Teilprojekt "Wohnungen" in der ***5***" wurde im Dezember 2009 auf Basis der Förderzusagen der Stadt Wien festgelegt, dass 60,08% der Wohnnutzfläche unecht steuerbefreit verkauft werden. Daraus ergab sich ein Vorsteuerteiler iHv 60,08% (nicht abziehbare Vorsteuern =NAV…

UFSG RV/0625-G/10Vorsteuer: Pauschale Aberkennung der Vorsteuern ohne Konkretisierung der Gründe rechtfertigt Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.09.2011

…Der Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuern erhöhte sich um 927.322,85 Euro. Mit Vorhalt vom 5. Juni 2009 stellte das Finanzamt fest, dass die Bw. für 2007 und 2008 keine zusammenfassende Meldung (=ZM) abgegeben habe. Das Finanzamt forderte die Bw. auf, die Vorsteuern zu belegen…

UFSL RV/0085-L/04Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten für ein Ordinationsgebäude in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil bei Erzielung steuerpflichtiger und unecht befreiter Umsätze.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2007

…soweit diese möglich ist und für die restlichen Vorsteuern die Aufteilung nach dem Umsatzverhältnis zulässig (Mischmethode). Nach dieser Methode (nach dem Umsatzschlüssel gemäß § 12 Abs. 5 UStG 1994) hat der Bw. die Aufteilung der abziehbaren und nicht abziehbaren Vorsteuern vorgenommen. Diese Methode ist aus Vereinfachungsgründen…

UFSG RV/0515-G/05Erstattung von Vorsteuern im Zusammenhang mit einer nicht unternehmerisch genutzten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2005

…die Berufung wurde erwogen: Die Erstattung von Vorsteuern nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995, setzt voraus (arg. "abziehbare Vorsteuern"), dass der Steuerpflichtige ein Vorsteuerabzugsrecht gemäß …

UFSW RV/3630-W/08Höhe der Umsätze und Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…sonstige Leistungen und EV | € 43.839,92 | € 8.767,98 | KZ 060 - abziehbare Vorsteuern | | € 430,06 | Zahllast | | € 8.337,92 | minus bisher vorgeschriebene Umsatzsteuer | | € 9.908,07 | Gutschrift…

BFG RV/7100423/2022Selbstanzeige, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Festsetzungsverjährung, Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtiger Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2022Teil 4/4

…Jahr 2015. Vorsteuerteiler Für das Teilprojekt "Wohnungen" in der ***5*** wurde im Dezember 2009 auf Basis der Förderungszusagen der Stadt Wien festgelegt, dass 60,08% der Wohnnutzfläche unecht steuerbefreit verkauft werden. Daraus ergab sich ein Vorsteuerteiler iHv 60,08% NAV (=Nicht abziehbare Vorsteuern) d.h…

BFG RV/5101011/20151. Maßgebliche Erkennbarkeit der offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO durch die Abgabenbehörde 2. Nichtberücksichtigung nichtabzugsfähiger Vorsteuern bei der Ermittlung des Nettoproduktionswertes iSd § 1 Abs. 1 EnAbgVergG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2020

…10 UStG 1994 nicht zur Bemessungsgrundlage. Auch aus dieser Bestimmung geht eindeutig hervor, dass somit auch nicht abziehbare Vorsteuern nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen können, da ansonsten eine nicht vorgesehene Differenzierung zwischen Umsätzen und Vorleistungen vorliegt. Die von der Krankenanstalt erbrachten Umsätze wären danach für…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…als drei Monate sein, wenn sich der Antrag auf die letzten Monate des Kalenderjahres bezieht (zB November und Dezember oder nur Dezember). In diesem Antrag können auch abziehbare Vorsteuern enthalten sein, die in vorangegangene Erstattungszeiträume des Antragsjahres fallen. In einem vom Unternehmer gemäß § 2 der…

BFG RV/2100222/2022Keine Vorsteuererstattung zulässig, wenn die Möglichkeit der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung beim liefernden Unternehmer bestanden hätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2024

…beim Finanzamt Österreich den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2020 gestellt. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 2021 zur Steuernummer 68 xxx/yyyy wurde diesem Antrag stattgegeben und wurden abziehbare Vorsteuern im Ausmaß von Euro 19.880 festgestellt…

BFG RV/2100091/2016Der zweite oder weitere Erstattungsanträge betreffend den Erstattungszeitraum 01-12 stellen Ergänzungen des Erstantrages dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2017

…kann weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In dem Antrag für diesen Zeitraum können auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden, die in vorangegangene Erstattungszeiträume des betreffenden Kalenderjahres fallen. Erwägungen Aus der Bestimmung des § 2 der VO geht…

UFSG RV/0528-G/06Vorsteuererstattung an ausl. Unternehmer, Rechnungsberichtigung, Sammelberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2007

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. April 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl…

UFSG RV/0294-G/04Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, das seinen Kunden, die ihrerseits Unternehmen sind, zu einem bestimmten Tarif indirekt die Nutzung österreichischer Leitungsnetze ermöglicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…Z 1 der Verordnung BGBL. Nr. 279/1995, auf welche der gegenständliche Vergütungsantrag für den Zeitraum 1-12/2000 gestützt wird, ist die Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an Unternehmer, die wie die Bw. im Inland weder ihren Sitz noch ihre Betriebsstätte haben, abweichend von den §…

UFSG RV/0273-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Unternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht in Österreich liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…österreichische Umsatzsteuer grundsätzlich erstatten lassen. Dies allerdings nur insoweit , als es sich tatsächlich um abziehbare Vorsteuern handelt. Demnach ist der Berufung aus folgenden Gründen dennoch kein Erfolg beschieden: In der Bescheidaufhebung im Erkenntnis 2002/15/0099 wurde festgestellt, dass der Ort der von der Bw…

UFSG RV/0274-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht im Inland liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…österreichische Umsatzsteuer grundsätzlich erstatten lassen. Dies allerdings nur insoweit, als es sich tatsächlich um abziehbare Vorsteuern handelt. Demnach ist der Berufung aus folgenden Gründen dennoch kein Erfolg beschieden: In der Bescheidaufhebung im Erkenntnis 2002/15/0099 wurde festgestellt, dass der Ort der von der Bw…

UFSW RV/0114-W/041. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen festgestellter Kalkulationsdifferenzen 2. Steuerliche Anerkennung der Gewinn-/Verlustverteilung einer aus zwei Ehegatten bestehenden KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006Teil 2/2

…dass auch eine Entwicklung der Vorsteuern des Jahres 2001 aus den von der Bw für dieses Jahr geltend gemachten Ausgaben zu keinen anderen als den in den Voranmeldungen geltend gemachten Vorsteuern führt. Die Kürzung der im Jahr 2001 abziehbaren Vorsteuer auf das aus den Umsatzsteuervoranmeldungen…

BMF-010219/0530-VI/4/2007Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0530-VI/4/200718.12.2007

…Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen. In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW…

BFG RV/7102765/2012Empfängerbenennung, verdeckte Ausschüttung, Einlagen zweifelhafter Herkunft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019

…281,57 ergibt als Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch zum Normalsteuersatz 22.300,01 Euro. Berechnung der Umsatzsteuer: 4.460 Euro -16.159,56 Euro abziehbare Vorsteuern ergibt eine Abgabengutschrift von -11.699,56 Euro. II.2. Körperschaftsteuer Gesamtbetrag der Einkünfte: -55…