… 209 Abs. 3 BAO idF BGBI I 57/2004, verjähre das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Diese absolute Verjährungsfrist sei weder unterbrechbar noch hemmbar. Bezüglich des Beginns der Verjährung stelle § 209 Abs. 3 BAO auf den Zeitpunkt der…
…da mit Ablauf des 30.4.2021 die absolute zehnjährige Verjährungsfrist für sämtliche Perioden des Jahres 2011 (abweichendes Wirtschaftsjahr 5/2010 bis 4/2011) eingetreten sei und verwies ergänzend auf die beigelegte Revisionsbeantwortung vom 29.9.2022. In Entsprechung des Beschlusses vom 25.5.2023…
…bis Pkt. II.3.3. Da die belangte Behörde den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2011 und den (neuen) Umsatzsteuerbescheid erst am 6.5.2011, somit nach Eintritt der absoluten Verjährung erlassen hat (siehe Pkt. II.3.2.), war der Beschwerde gegen…
…Abs 1 BAO mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, die absolute Verjährungsfrist bereits (direkt) mit der Entstehung des Abgabenanspruchs anfängt. Wie ausgeführt, entstand der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer für die zu veranlagende Abgabe nach § 4 Abs 2 lit a BAO…
Die vorgenommene Schätzung muss im Übrigen auch nicht mit absoluter Gewissheit den tatsächlich erzielten Einnahmen/Umsätzen entsprechen. Es genügt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wenn nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung angenommen werden kann, dass, wie im vorliegenden Fall, die geschätzten Einnahmen bzw Umsätze gegenüber…
…Abgabenanspruches beträgt, wäre die absolute Verjährung betreffend Einkommensteuer 2004 mit Ablauf des Jahres 2014 und betreffend Einkommensteuer 2005 mit Ablauf des Jahres 2015 eingetreten. Die angefochtenen Bescheide vom 8.2.2013 wurden somit innerhalb der Verjährungsfrist erlassen. Da Verlängerungshandlungen hinsichtlich der "regulären" Verjährungsfrist vorliegen, muss…
…1993 ist der Abgabenanspruch mit Ablauf des Jahres 1993 entstanden. Die absolute Verjährungsfrist ist für diese Abgabe Ende 2003 abgelaufen. Einer Änderung des Einkommensteuerbescheides 1993 steht daher der Eintritt der Verjährung entgegen. Davon abgesehen liegt darin, dass im Jahr 2006 für den Verkauf des ehemaligen…
…haben (vgl. VwGH 30.4.2003, 2002/16/0076). Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2004 wurden ua. die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben (§ 207 Abs. 2 BAO) sowie die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) verkürzt. Gemäß § 323 Abs. 16 erster Satz BAO sind ua…
…Jänner 2005 liege. Da die Betriebsprüfung aber nur die Jahre 1998 bis 2000 betroffen habe, gelte für die Jahre 1993 und 1994 die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Überdies stelle sich auf Grund der zahlreichen Prüfungshandlungen seitens des Finanzamtes überhaupt die Frage, ob die vorläufigen…
…wonach die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde (VwGH 20.3.2024, Ra 2023/15/0065). Rz 197: Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach § 209 Abs. 3 BAO zehn Jahre (ab Entstehung des Abgabenanspruches). Hievon abweichend verjährt das Recht…
…die absolute Verjährungsfrist (neu) 10 Jahre. Im Hinblick auf den gegenständlichen Vorgang aus dem Jahr 1987 seien daher beide Fristen längst überschritten, zumal es sich um eine erstmalige Vorschreibung an den Bw handle. Selbst unter Berücksichtigung der alten Rechtslage wäre die absolute Verjährung (Frist 15…
…von Todes wegen generell zu verhindern. Eine solche Deutung der Bestimmung wäre überdies mit dem Normzweck von Verjährungsbestimmungen unvereinbar. Aus diesen Überlegungen löst daher auch eine hinsichtlich des Umfanges der Verlassenschaft unvollständige Anzeige die absolute Verjährungsfrist aus (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, Tz 41 zu …
…über den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (der Steuerschuld) unberührt bleiben (§ 4 Abs. 3 BAO), beginnt die absolute Verjährungsfrist regelmäßig schon vor der allgemeinen zu laufen. Der Umsatzsteuer-Abgabenanspruch entsteht nämlich regelmäßig monatlich und damit schon vor Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (vgl. auch Ritz, BAO4…
…ob die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches bereits abgelaufen ist. Der Grunderwerbsteuervorschreibung vom 3.7.2006 liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Kaufvertrag vom 24.5.1996 hat die Stadtgemeinde Y das Grundstück xxx/xx - Baufläche (damals EZ-X KG X…
…erlassen worden. Die Festsetzung der Einkommensteuer 1993 sei absolut und auch normal verjährt. Der Wortlaut des § 209a BAO könne den Rechtsanwender zur Ansicht gereichen, dass (neben der Einbringung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vor Ablauf der Verjährungsfrist) einzig notwendige Voraussetzung für die verjährungsungebundende Abgabenfestsetzung, die…
…wenn innerhalb der Verjährungsfrist ua. nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommen werden. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO (idF des StReformG 2005, BGBl I 2004/57, ab 2005) verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens (= absolute Verjährung) zehn…
…allem von Bedeutung, wenn die Frist des § 304 lit. a BAO im Zeitpunkt der Stellung des Wiederaufnahmsantrags bereits abgelaufen ist, somit insbesondere für nach Ablauf der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge. Unter "Rechtskraft" im Sinne des § 304 lit. b BAO…
…allem von Bedeutung, wenn die Frist des § 304 lit. a BAO im Zeitpunkt der Stellung des Wiederaufnahmsantrags bereits abgelaufen ist, somit insbesondere für nach Ablauf der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge. Unter "Rechtskraft" im Sinne des § 304 lit. b BAO…
…über den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches (der Steuerschuld) unberührt bleiben (§ 4 Abs. 3 BAO), beginnt die absolute Verjährungsfrist meist schon vor der allgemeinen zu laufen. Der Umsatzsteuer-Abgabenanspruch entsteht regelmäßig monatlich und damit schon vor Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (vgl. auch Ritz/Koran, BAO7…
…dem § 302 Abs. 1 BAO zufolge grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Diese Bestimmung über die "absolute" Verjährungsfrist trat gemäß § 323 Abs. 16…