…Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe ( VwGH 18.10.1995, 91/13/0037,0038…
…§ 80 Abs. 1 2 Satz BAO) voraus. Derartige abgabenrechtliche Pflichtverletzungen des Bf. lassen sich weder aus der Aktenlage, insbesondere aus den genannten Berichten vom 7.11.2013 (betreffend Umsatzsteuer 2010) und vom 4.7.2012 (betreffend lohnabhängige Abgaben 2010), noch aus den Feststellungen im gegenständlichen…
…sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er habe darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet habe, andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der Geschäftsführer hafte für…
…Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Seitens des Bw. wird sowohl das Bestehen der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten gegenüber der Primärschuldnerin in Streit gestellt, als auch deren rechtskräftige und richtige Festsetzung im Bezug auf den Bw., die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen, eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Bw…
…Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (VwGH v. 18…
…Umsätze und Vorauszahlungen auf Grund der damals vorliegenden Belege und des jeweiligen Informationsstandes dem Finanzamt erklärt bzw. die errechneten Abgaben auch entrichtet worden. Eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung liege nicht vor, da zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten zum einen die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt hätte…
…es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037…
…haftungsgegenständlichen lohnabhängigen Abgaben (L, DB) nicht zu den jeweiligen Fälligkeitstagen durch den dafür zuständig Kassier entrichtet werden, lagen ihr Anhaltspunkte für abgabenrechtlichen Pflichtverletzungen des Kassiers vor und es wäre nunmehr an ihr gelegen, vor den jeweiligen Fälligkeitstagen entsprechende Erkundigungen bei hierfür qualifizierten Stellen (Steuerberater, Finanzamt…
…ist zu prüfen, ob die bescheidmäßig nachgeforderten Abgabenschuldigkeiten auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bf. beruhen (VwGH 18.04.2007 2004/13/0046). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die…
…Art. Die schuldhafte Pflichtverletzung der Bw. liegt darin, dass sie eine Geschäftsführerstellung in dem Wissen übernommen hat, dass sie diese nicht ausüben könne, sich sämtlicher Kontrollrechte begeben und sich dauerhaft mit der Einschränkung ihrer Befugnisse einverstanden erklärt hat. Dass gerade solche Konstellationen abgabenrechtliche Pflichtverletzungen ermöglichen…
…ist dann gegeben, wenn der objektiv tatbildlich Handelnde zumindest bedingt vorsätzlich (vgl. § 8 Abs. 1 2. Halbsatz FinStrG) im Hinblick auf die abgabenrechtliche Pflichtverletzung und wissentlich im Hinblick auf den Taterfolg (Abgabenverkürzung) handelt. Eine Abgabenverkürzung iSd. Abs. 2 ist u. a. dann bewirkt, wenn Abgaben…
…VwGH 26.6.2000, 95/17/0612). Ab der Gesellschafterversammlung im Dezember 2010 hatte der Bf. in der Folge dann sogar deutliche Anhaltspunkte auf abgabenrechtliche Pflichtverletzungen durch den die abgabenrechtlichen Obliegenheiten wahrnehmenden Geschäftsführer N.N. dahingehend, dass ab diesem Zeitpunkt, trotz Vorhandensein liquider Mittel für…
…März 2013, 2011/16/0187 mwN). Der Beschwerdeführer hat in seiner Beschwerde jedoch nicht den Nachweis erbracht, dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war. Die Pflichtverletzung des Beschwerdeführers ergibt sich aus der Missachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen. Der Beschwerdeführer hätte Sorge tragen müssen, dass die…
…GmbH, sondern auch bei den handelsrechtlichen Geschäftsführern, die vor dem Bw für die Gesellschaft tätig gewesen seien und eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung hinsichtlich der in der Aufgliederung zum Haftungsbescheid angeführten offenen Beträge zu verantworten hätten, entstehe. Geschäftsführer vor dem Bw seien SS und SP gewesen, die…
…der Konkurseröffnung gänzlich illiquid war. Mangels Kausalität der dem Bw. vorwerfbaren angabenrechtlichen Pflichtverletzungen und dem Ausfall jener in Haftung gezogenen Abgaben, deren Fälligkeit nach Konkurseröffnung liegt (dabei handelt es sich um die Körperschaftsteuervorauszahlungen 07-09/2005 und 09-12/2005, die Körperschaftsteuerabschlusszahlung für 2004 sowie…
…durch die Einrichtung entsprechender Kontrollmechanismen zumindest in solchen Abständen überwacht, die es grundsätzlich ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben. Selbst eine subjektiv vorwerfbare abgabenrechtliche Pflichtverletzung ist jedoch lediglich dann haftungsbegründend, wenn sich diese Pflichtverletzung als ursächlich für die Uneinbringlichkeit erweist. Gelingt dem Vertreter der Beweis…
…festgestellt, die zu Umsatzzurechnungen, Vorsteuerkürzungen und verdeckten Ausschüttungen führten. Die Abgabenrückstände der GesmbH, für die der Bw. vom Finanzamt zur Haftung herangezogen wurde, sind somit auf grobe abgabenrechtliche Pflichtverletzungen - Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) sowie Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 124 ff. BAO) - zurückzuführen, die dem Bw…
…hat, so verletzt der Vertreter keine abgabenrechtliche Pflicht (vgl. Erkenntnis vom 20.9.1996, 94/17/0420). Sollte in Folge einer schuldhaften Pflichtverletzung hinsichtlich einer Erklärungsfrist eine Abgabenfestsetzung gegenüber der Primärschuldnerin nicht vorgenommen werden können und eine erstmalige Geltendmachung des Abgabenanspruches erst im Haftungsverfahren erfolgen…
…uneinbringlich seien. Es sei Sache des Geschäftsführers, jene Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung i.S.d. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Reichen die vorhandenen…
…die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf…