Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RH, U, vertreten durch FGmbH, vom 23. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Juni 2008 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung…
…09) zu berechnen seien, übersieht das nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 2001/13/0285) mit der Rechtsansicht der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung verbundene Verbot, die infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere…
…sodass der Einwand in der Berufung, für die Aussetzung der Einkommensteuer 1992 wären keine Aussetzungszinsen zu entrichten, auch aus diesem Grund unberechtigt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Aussetzung der Einhebung abgabenbezogen ist. § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO ist eine auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 15. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 10. März 2004 betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid…
…entweder rückstands- oder abgabenbezogen bewilligt werden. Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB…
…unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel für die zeitgerechte Entrichtung von Abgaben (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165; VwGH 29.3.2007…
…die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben. Demgegenüber ist bei Neuberechnung von Stundungszinsen eine Abgabenbezogenheit nicht erforderlich (siehe Rz 323). Eine Herabsetzung der Stammabgabe liegt auch dann vor, wenn der sie festsetzende Abgabenbescheid ersatzlos aufgehoben…
…BAO handelt es sich um eine auf einzelne Abgabenschulden abstellende Regelung. Wegen der Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung sind infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschriften nicht rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (VwGH 31.7.2002, 2002/13/0078…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Carmen Maria Kopal B.Sc. und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BFB Steuerberatung KG, Gödelgasse 4 Tür…
5.2.3 Art der Berücksichtigung Rz 241: Werden Berufsförderungsbeiträge vom Arbeitgeber (von der pensionsauszahlenden Stelle) einbehalten und an die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
…stelle hiermit den Antrag auf Rückzahlung des Guthabens von € 126.102,00. Dieses Guthaben haftet am 31.3.2004 zu meinen Gunsten aus und betrifft die abgabenbezogenen Geschäftsfälle der Veranlagungen ab dem 4. Quartal 1996 bis Ende Oktober 2003. Nachfolgend die fälligen Guthabenrückstände einschließlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Mag. Albert Ferk, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 14/3, vom 5. Dezember 2007 gegen die Abgabenbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2007 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 1. April 2008 gegen die Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11. März 2008 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ…
…in der dafür vorgesehenen Rechtsform - nämlich mit Bescheid - erfolgen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0323). Rz 1625: Ohne Antrag ist eine Nachsicht ausgeschlossen. Rz 1626: Die Nachsicht ist stets abgabenbezogen; über das Begehren des Abgabepflichtigen darf bei Bewilligung einer Nachsicht nicht hinausgegangen werden. 19…
…werde. Weiters könne gem. RZ 249 RAE eine Stundung entweder rückstandsbezogen oder abgabenbezogen bewilligt werden. Keine Voraussetzung sei jedoch, dass am Abgabenkonto auch tatsächlich ein Rückstand bestehe, was die Möglichkeit einer abgabenbezogenen Stundung sinnlos erscheinen ließe. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Richtlinien und der…
…im vorliegenden Fall also die Aufhebung, vor. Im Hinblick auf den im § 212a Abs. 1 BAO normierten Grundsatz der “Abgabenbezogenheit der Aussetzung“ brachte die Bf. vor, ihrer Ansicht nach handle es sich ausschließlich um Umsatz/Vorsteuer 2000. Deren spätere Herabsetzung im Wege einer Wiederaufnahme des…
…liegen habe, müssten vom Bw. Sonderleistungen erbracht werden, die finanzbehördlich nicht abgabenrechtlich begründet seien, wirtschaftlich nicht abgabenbezogen, sondern leistungsbezogen beauftragt und nicht zielgerichtet zur abgabenrechtlichen Erledigung der laufenden Betriebsprüfung durchgeführt würden. Der Bw. erachte es folgerichtig wie rechtens und sachlich wie wirtschaftlich notwendig, seine Rechte…