…zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig, so können gemäß § 272 Abs 4 und 5 BAO die Berichterstatter bestimmte Rechte wie die beschlussmäßige Zurückweisung der Beschwerde (Vorlageantrag) wegen Unzulässigkeit zunächst selbst ausüben. Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt, so kann gemäß § 274 Abs 5 BAO…
…dass Zahlungen an die Masse bzw. Absonderungsgläubiger bzw. wegen persönlicher Haftungen geleistet worden seien. Letztlich wird beantragt, der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. In einem nächsten Schritt hat das Finanzamt am 29.1.2009 ua. einen Mängelbehebungsbescheid an AA erlassen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VerlassenschaftnachXY, Wien, vertreten durch ASteuerberatung, Wien1, vom 23. Jänner 2008 gegen den Bescheid des FA vom 9. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO…
…als unzulässig zurückweisen müssen, ihre Entscheidung in der Sache war rechtswidrig. …." Das bedeutet, dass eine Bescheidbeschwerde bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (vgl. auch VwGH vom 16.12.2010, 2009/16/0091). Mangelnde Aktivlegitimation als Grund für eine Zurückweisung wegen Unzulässigkeit liegt vor…
…BAO durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO gF sind Bescheidbeschwerden mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig sind. Unzulässigkeit ist u.a. dann gegeben, wenn es an der Aktivlegitimation des Einschreiters mangelt. Auch wenn die Aktivlegitimation im Zeitpunkt der Einbringung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO des A., Adresse, vom 1. Dezember 2009 betreffend die Berufung vom 3. April 2009 gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 19. März 2009 des Finanzamtes Wien 6/7/15 entschieden: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 273…
…92/13/0310 ausgesprochen, dass ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere geht. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion…
…sind, sodass auch nach den vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungen und dem vorliegenden Akteninhalt von einer Säumigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz nicht ausgegangen werden kann, was auch aus diesem Grund zur Zurückweisung des Antrags führt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Dezember 2004
…Bf., Adresse, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend die am 29.06.2016 eingebrachte "Bescheidbeschwerde" gegen die Beihilfen-Bezugsmitteilung vom 31.05.2016, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…ausgeführt hat, setzt ein Vorlageantrag unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus. Wird der Vorlageantrag vor Zustellung der Beschwerdevorentscheidung gestellt, so ist er wirkungslos (Ritz, BAO 5 , § 264 Tz 6 mit Judikaturverweisen) und wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, wobei gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO § 260 Abs. 1 BAO…
…dieser Konstellation nicht zulässig seien. Abgesehen von der Unzulässigkeit des Antrags wäre dieser auch erst nach Ablauf der nach der derzeitigen Rechtslage anzuwendenden Frist (vgl VwGH 30.9.2015, 2012/15/0111) eingebracht worden. Die Zurückweisung des verfahrensgegenständlichen Antrags stehe daher in Einklang mit der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., in W., vom 15. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 13. Februar 2004 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der…
…einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn - wie im gegenständlichen Fall - die Beschwerde wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen ist. Gemäß § 272 Abs. 4 BAO gilt für Entscheidungen, die dem Senat obliegen, dass die dem Bundesfinanzgericht eingeräumten Rechte vom Berichterstatter ausgeübt werden können, dem zunächst Zurückweisungen gemäß § 260 BAO obliegen…
…an die Bf ergangen ist, sondern an die ***20*** (vgl. oben die Beschwerdevorentscheidung unter Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation). Die Bf ist im Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung nicht angeführt und enthalten weder der vorliegend angefochtene Bescheid, noch die Beschwerdevorentscheidung vom 29. April 2016 Hinweise darauf…
…gegen eine an die ***12*** zur GZ. MA -***8*** ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 17. Jänner 2017 (Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation, weil im eigenen Namen und ohne Hinweis auf eine Vertretung des Bf eingebracht), weshalb dieser Vorlageantrag mangels Aktivlegitimation des Bf zurückzuweisen war. Bescheidadressat der…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …