3.3.8 Betriebsübertragung unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern Rz 408: Überträgt eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft ihren Betrieb auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (vor allem durch Veräußerung) oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (im Wege von Umgründungen im Sinne des UmgrStG), bleibt sie auch nach…
…BF hiebei von einem Nettowert ausgegangen). Es wurden also dem Umsatz nach jedenfalls weniger als 10% der Klienten und damit ein nicht als betriebliche Struktur erkennbarer Umfang zurückbehalten. Schon in der Beschwerdeschrift gibt der BF unter 3) zu, dass in Wahrheit keine räumliche Trennung zwischen…
…Anlässlich der gegenständlichen Einbringung haben sich die Kommanditisten im Sinne des § 16 UmgrStG einerseits den nackten Grund und Boden der Liegenschaft L 2 zurückbehalten und als Entnahme in das Privatvermögen ordnungsgemäß versteuert. Andererseits war das darauf bestehende Superädifikat von der Einbringung erfasst und hat demgemäß…
…einen ABGB-Kommentar zu § 938 verwiesen werde. Der beiderseitige Vertragswille sei auf Schenkung bzw. Übernahme der um das zurückbehaltene Wohnungsgebrauchsrecht geminderten Wohnungseigentumseinheit gerichtet gewesen. Falls das BFG an diesem Parteiwillen zweifle, werde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten. Zur Wohnungsgröße wurden keine…
…Dezember 2008 nicht enthalten, sondern im Sinne des § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG zurückbehalten worden sei. Der GmbH komme lediglich das Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse, jedoch keine Verwertungsmöglichkeit im Sinne des GrEStG zu. Nach Zeitablauf des Fruchtgenussrechtes könne der zivilrechtliche Eigentümer…
…erwogen: Unstrittiger Sachverhalt ist, dass der Bf seinen Betrieb in eine GmbH eingebracht hat. Dabei wurde die Betriebsliegenschaft gemäß § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG zurückbehalten, das wirtschaftliche Eigentum an den Betriebsgebäuden jedoch eingebracht. Diese Einbringung der Betriebsgebäude erfolgte, indem der GmbH eine Dienstbarkeit wie…
…folgender Begründung mit den erklärten Einkünften aus selbständiger Arbeit von 40.118,28 €, jedoch abweichend mit Einkünften aus Gewerbebetrieb von 2.550,16 €: Werde im Zuge eines Einbringungsvorganges eine Verbindlichkeit zurückbehalten, so werde ein Entnahmetatbestand verwirklicht und die Verbindlichkeit in das Privatvermögen überführt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Gottfried Peham, Notar, 4910 Ried im Innkreis, Stelzhamerplatz 2, vom 17. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 30. Oktober 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gottfried Peham, Notar, 4910 Ried im Innkreis, Stelzhamerplatz 2, vom 17. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 30. Oktober 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…Ing. E D mitübertragen wurde, sondern zur Gänze zurückbehalten wurde. Die im Zusammenhang mit der Grundstückvermietung erhaltenen Mieterträge wurden als Sonderbetriebseinnahmen bei A B angesetzt. Am 23.9.2019 wurde durch den Fachbereich des Finanzamtes Linz ein E-Mail an den steuerlichen Vertreter übersandt, worin…
…eine Betriebsveräußerung iSd § 24 EStG vor. Typischer Anwendungsfall dieses als Betriebsveräußerung anzusehenden Sachverhalts ist entsprechend ständiger Judikatur die Zurückbehaltung von Betriebsgrundstücken bei gleichzeitiger Vermietung an den Erwerber. Fasst man diese Ausführungen zusammen, so liegt eine Veräußerung des ganzen Betriebes immer dann vor, wenn es dem…
Die Beschwerdeführerin ist dieser Darstellung auch nicht fundamental entgegengetreten. Aus der übermittelten Dauerrechnung über das Mietentgelt geht unzweifelhaft hervor, dass der zurückbehaltene Grund und Boden weiterhin der Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellt wird. 3. Rechtliche Beurteilung (i) 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 23 Z…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Pilz + Rath Steuerberatung, Steuerberatungskanzlei, 8200 Gleisdorf, Florianiplatz 12, vom 19. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Mai 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Pilz + Rath Steuerberatung, Steuerberatungskanzlei, 8200 Gleisdorf, Florianiplatz 12, vom 19. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Mai 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
…auf den Pflichtteil verzichtet hätten. Sie habe sich das Eigentum am Gebäude aus "persönlichen Überlegungen wie auch irgendwie menschlichen Gründen" vorerst zurückbehalten. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung sowie der von ihr getroffenen rechtlichen Beurteilung in Bezug auf die Gebäudeentnahme. Somit wies der am…
Darüber hinaus würde sich, wie oben bereits skizziert, im Falle einer gerichtlichen Austragung der Erbstreitigkeit die nicht unwesentliche Frage auftun, ob nicht KD K und L K durch die Annahme der testamentarisch festgelegten Abfindungsbeträge in konkludenter Weise auch gegenüber CK zu erkennen gegeben haben, auf…
… 5 Abs. 1 EStG 1988. Mit Einbringungsvertrag vom 8. März 2005 brachte er den Teilbetrieb Gartencenter - unter Zurückbehaltung des Grund und Bodens - zum Stichtag 31. Dezember 2004 gemäß Art. III UmgrStG in eine GmbH ein. Den Gewinn der Baumschule ermittelte er nach der Einbringung ab…
…vorliegen. Von der beschwerdeführenden Partei wurde der Übergabevertrag vom 23.11.1995 vorgelegt. Auf die Frage, ob aus der Zurückbehaltung der Traktoren und des Kippers Schlüsse gezogen werden könnten, gibt der Amtsvertreter an, dass diese Maschinen eventuell in der Forstwirtschaft genutzt worden wären. Der Beschwerdeführer…
…ist zu beachten, dass die Verpachtung luf Flächen durch einen Nichtlandwirt keine luf Tätigkeit darstellt (VwGH 9.4.1975, 1496/74). Zur Verpachtung der luf Flächen unter Zurückbehaltung der Hofstelle mit den Gebäuden entschied der VwGH (VwGH 12.11.1990, 89/15/0074), dass nur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Dr. Doris Schitter als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA, und Dr. Brigitte Lüftenegger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxa, ehem…