…anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung, wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. April 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. April 2026 betreffend Einkommensteuer 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzüglich mit Beschluss zu entscheiden. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen hat, lässt sich aus der der Regelung des …
…Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung findet keine Prüfung der materiell-rechtlichen entscheidungsmaßgeblichen Rechtsfragen und der Erfolgsaussichten der Revision statt (VwGH 28.9.2022, Ra 2022/01/0284 mit weiteren Nachweisen). Die…
…B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es um die Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrages und des Familienbonus Plus. Der Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") brachte ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 am 25.11.2024 elektronisch mittels FinanzOnline beim Finanzamt Österreich, Postfach 260…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem Formular Beih 100 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) am 27. September 2023 die Zuerkennung von Familienbeihilfe ab März 2023 für ihren Sohn ***1***, geb. am ***2*** 2001. Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 26. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer 2022 zu Recht: I) Der…
…4.1997, AW 96/07/0069). Zudem sei die aufschiebende Wirkung auch in Zusammenhang mit der Beseitigung der unionsrechtlichen Diskriminierung der Revisionswerberin zu sehen und stünden der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Vielmehr müsse es das Interesse des Bundes sein, dass…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Eingabe vom 24. August 2021 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) die Zuerkennung von Familienbeihilfe für seine Tochter ***1***, geb. am ***2*** 2002. Mit Schreiben vom 3. November 2021 ersuchte das Finanzamt Österreich um…
…In diesem Sachbescheid blieb die Zuerkennung von AEAB sowie Kinderfreibetrag für die ***R*** wiederum versagt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Bescheidbeschwerde verwies der Bf auf seine Ausführungen in der gegen den ursprünglich ergangenen Einkommensteuerbescheid vom 24.04.2018 gerichteten Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06…
…hierzu vor, dass keine Gefahr der Einbringlichmachung bestehe. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…hierzu vor, dass keine Gefahr der Einbringlichmachung bestehe. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…hierzu vor, dass keine Gefahr der Einbringlichmachung bestehe. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…für die Revisions-werberin einen unverhältnismäßiger Nachteil bedeuten würde. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…
…Der AEAB beträgt jährlich bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669,00 €. Für die Zuerkennung des AEAB sind folgende Voraussetzungen wesentlich: 1) Erforderlich sind der Bezug von Familienbeihilfe und das Zustehen des Kinderabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 für mehr als sechs Monate…
…der außerordentlichen Revision vom 4.10.2021, eingebracht im Postwege am 4.10.2021 beantragte die Revisionswerberin der Amtsrevision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und brachte hierzu Folgendes vor: "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist auch bei Amtsrevisionen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs…
…der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 3.4.2020, RV/1200008/2020, erhobenen außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG nicht stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…nicht zulässig . Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuerkennung eines Alleinverdienerabsetzbetrages, die Berücksichtigung von erklärten Sonderausgaben (SA) sowie die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen (a.g.Bel.). Die Beschwerdeführerin (Bf.) brachte am 27. Juni 2013 ihre Einkommensteuererklärung 2012 elektronisch ein und beantragte a) die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages gem…
…zur hg. GZ. RR/ 2100012/2019 (mitbeteiligte Partei: mP) protokollierten ordentlichen Revision vom 21.3.2019 die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der überreichten Revision wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde des *****, *****, *****, vertreten durch die VICTORIA Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Prinz-Eugen-Straße 16/1/6, 1040 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom…