RIS AI
104 902 Treffer369 msnur geltende Fassungen
VB-03305. Zollabfertigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5. Zollabfertigung 5.1. Überprüfung zum Zeitpunkt der Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Durchfuhr (1) Die von den Zollstellen im Zuge der Zollabfertigung vorzunehmende artenschutzrechtliche Prüfung umfasst folgende Aufgaben: a)die Kontrolle der in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorgesehenen Bescheinigungen, Genehmigungen und Meldungen (Dokumentenkontrolle…

ZT-34003. Vorgangsweise bei Zollabfertigung
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

3. Vorgangsweise bei Zollabfertigung Die Aussetzung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Freigabebescheinigung EASA-Formblatt 1oder eine der vorstehend angeführten Bescheinigungen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder auf…

UFSZ1W ZRV/0465-Z1W/10Festsetzung der Zollschuld nach der Vorlage gefälschter Fakturen bei der Zollabfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2013Teil 1/2

…Im Rahmen der nach diesen Verzollungen durchgeführten Ermittlungen kam das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt zum Schluss, dass alle den oben angeführten Zollabfertigungen zugrunde gelegten Fakturen gefälscht waren und dass eine massive Unterfakturierung vorliegt und erließ den o.a. Nachforderungsbescheid vom 24. Juni 2009…

UFSZ1W ZRV/0465-Z1W/10Festsetzung der Zollschuld nach der Vorlage gefälschter Fakturen bei der Zollabfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.01.2013Teil 2/2

Art. 201 Abs. 3 ZK entstanden ist. Hinsichtlich des Kreises des Zollschuldners ist nach der besagten Norm allerdings zu differenzieren zwischen einerseits Unterabsatz 1 (Zollschuldnerschaft des direkt oder indirekt Vertretenen) und anderseits Unterabsatz 2 (Zollschuldnerschaft jener Person, die die für die Abgaben der Zollanmeldung erforderlichen…

UZKArtikel 140 Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…

UStR 2000 Rz 3571–3591101. Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art. 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

101. Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art. 1 UStG 1994) 101.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb - allgemein Rz 3571: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nur vor, wenn der Gegenstand anlässlich der Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt. Die Durchfuhr durch weitere…

ZT-28005. Zollämter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.  

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

ZT-28004. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…

UZK-IAAbschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Gestellung, Entladung und Beschau der Waren Artikel 190 Gestellung der Waren (Artikel 139 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass für die Gestellung der Waren Hafen- oder Flughafensysteme oder andere verfügbare Methoden der Informationsübermittlung verwendet werden.

ZK-15803.2.4. Überführung in die Ausfuhr (Artikel 137 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…Sofern eine Sendung (siehe Abschnitt 1.46.) in der Ein- und Ausfuhr ausschließlich abgabenfreie und statistisch nicht meldepflichtige Waren beinhaltet, ist die zollamtliche Bestätigung über die erfolgte Zollabfertigung auf einer Unterlage (Rechnung, Lieferschein) anzusetzen. Unterliegen die mündlich angemeldeten Waren Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder anderen Abgaben…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben…

ZT-28001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…

ZT-25009. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

9. Kontingentstelle 9.1. Erfassung der Zollanmeldungen Die Kontingentstelle hat bei einlangenden Anmeldungen zu prüfen, ob die Kontingent- bzw. PlafondnummerKontingentnummer bei der Position des Zolltarifs und bezüglich des Ursprungslandes zulässig ist, ob die beanspruchte Menge mit der Einheit, zu der das Zollkontingent oder der Zollplafond…

ZK-15803.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

3.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA) Folgende Waren gelten durch eine Willensäußerung als angemeldet, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden: 3.3.6.1. Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhranmeldung zur Erledigung der vorübergehenden Verwendung…

VS-10005.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

5.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr Reduzierte Freimengen bzw. -grenzen im Reiseverkehr (Grenzverkehr) gelten für: Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet (das ist das Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) Grenzarbeitnehmerinnen/Grenzarbeitnehmer…

ZK-15801.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren)
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…Sendung Als Sendung gilt die Gesamtheit der Waren, die gemeinsam (also gleichzeitig und mit einem Beförderungsdokument) von einem Versender zu einem Empfänger befördert und der Zollstelle zur Zollabfertigung gestellt werden. 1.47. Abfälle von Schiffen - Artikel 1 Z 52 UZK-DA Als Abfälle von Schiffen…

ZK-15806. Zollwertanmeldung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6. Zollwertanmeldung Die Zollwertanmeldung ist nun in der Zollanmeldung zur Überlassung zum freien Verkehr integriert, sodass sämtliche zollwertrelevanten Angaben in der Zollanmeldung zu machen sind. In den nachstehend angeführten Fällen besteht keine Verpflichtung zur Angabe der zollwertrelevanten Informationen (Zollwertanmeldung) in der Zollanmeldung: a)Bis zu…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…

UZKArtikel 179 Zentrale Zollabwicklung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 179 Zentrale Zollabwicklung (1) Die Zollbehörden können einer Person auf Antrag bewilligen, bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, eine Zollanmeldung für Waren abzugeben, die bei einer anderen Zollstelle gestellt werden. Auf die Anforderung der Bewilligung…